Guten Tag,
Bitte um eine Rechtsauskunft.
Ich bin 24 und lebe seit über 15 Jahren in Deutschland mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel. Nun würde ich gerne einen Antrag auf Einbürgerung nach § 10 stellen.
Problem ist, dass ich dummerweise vor 3 Monaten in eine Situation in Litauen geraten bin, bei der ich wegen Urkundenfälschung zu 78 MGL (wobei MGL meines Erachtens "Minimum Subsistence Level" die litauische Analogie für Tagessätze im deutschen Strafrecht bedeutet, und derzeit 50 Euro beträgt), also 78x50=EUR3900 verurteilt wurde.
Ich weiß, dass eine der Voraussetzungen für die Einbürgerung – eine strafrechtliche Unbescholtenheit sowohl im Bundesgebiet, als auch im Ausland ist, worüber es auch eine entsprechende Frage im Einbürgerungsantrag geben wird. Diese Verurteilung möchte ich natürlich ordnungsgemäß angeben, obwohl ich bezweifle, dass sie im BZR gespeichert ist, da sie ja in Litauen ausgesprochen wurde.
Aber, falls ich es richtig verstehe, bleiben laut §12a StAG
Zitat:bei der Einbürgerung Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen außer Betracht
Außerdem lautet eine andere Klausel im selben Paragraf:
Zitat:(2) Ausländische Verurteilungen zu Strafen sind zu berücksichtigen, wenn die Tat im Inland als strafbar anzusehen ist, die Verurteilung in einem rechtsstaatlichen Verfahren ausgesprochen worden ist und das Strafmaß verhältnismäßig ist. Eine solche Verurteilung kann nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie nach dem Bundeszentralregistergesetz zu tilgen wäre.
Alle anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung sind meines Erachtens erfüllt.
Nun meine Fragen:
1) Hat die genannte Vorstrafe Auswirkung auf den Einbürgerungsantrag oder bleibt sie außer Betracht, da das litauische Urteil bei 78 MGL liegt? Ich bin mir leider nicht sicher, ob MGL als Tagessatz betrachtet wird, und dadurch die Grenze von 90 Tagen nicht überschritten wird.
2) Falls sie doch Auswirkung auf den Antrag hat - wäre es dann sinnvoller 2 Jahre zu warten, bis das Urteil laut litauischem Gesetz getilgt wäre? Bis wann würden sie generell empfehlen in dieser Situation mit dem Antrag zu warten?
Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe!
-- Editiert von fb523598-96 am 25.08.2019 16:57