Einbürgerung und Umzug

14. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Anha60de
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Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung und Umzug

Liebe Teilnehmer,

Ich bin US Bürger und in Deutschland geboren und habe eine deutsche Geburtsurkunde. Damals wurde die Staatsbürgerschaft so vergeben, wie der Vater diese hatte, also US. Ich wohne seit dem 6 Lebensjahr ab 1970 in Deutschland, Realschule und Ausbildung 3 Jahre erfolgreich abgeschlossen. Am 3.06.24 war ich in Eberswalde und hatte alle Dokumente eingereicht. Gebühr wurde selbstverständlich bezahlt und seitdem keine Reaktion. Anfragen bitte Abstand halten.
Dieses Jahr verlor ich meinen Job unverschuldet da Fa. insolvent. War 2 Monate arbeitslos und seitdem wieder in Arbeit. Anfang August bin ich nach Bad Freienwalde gezogen und promt kam ein Brief aus Eberswalde. Sie sind umgezogen und jetzt ist das Amt in Landkreis Märkisch-Oderland zuständig (Beide Orte in Brandenburg). Hat da jemand Erfahrung, wie ich da weiter verfahre? Ich denke, der Countdown beginnt wieder bei 0?
Was kann ich machen?

-- Editiert von User am 14. Oktober 2025 19:08




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Anha60de):
Ich denke, der Countdown beginnt wieder bei 0?
Das denke ich nicht.
Ich gehe vielmehr davon aus, dass deine Akte nur zur jetzt zuständigen Behörde verschickt wurde.

Von der bisherigen EBH in Eberswalde (Landkreis Barnim) nun zur zuständigen EBH für Bad Freienwalde ( Landkreis MOL) in Seelow, Vierlinden.
Zitat (von Anha60de):
Beide Orte in Brandenburg
Das stimmt, aber 2 unterschiedliche, benachbarte Landkreise.

Du könntest eine kurze Sachstandsanfrage machen.... zB ob du nun auch dort noch etwas vorlegen sollst.

https://www.maerkisch-oderland.de/leben-wohnen/wohnen/ordnung/rechts-und-ordnungsangelegenheiten/staatsangehoerigkeitsbehoerde

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Anha60de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

vielen Dank für die gute Antwort :-). Ich schreibe Morgen einen Brief, wie der aktuelle Sachstand ist.
Mal sehen, ob ich dann eine Antwort erhalte.

Gruß

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#3
 Von 
Valkyria91
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 20x hilfreich)

Ist deine Mutter deutsche Staatsangehörige? Dann wäre für dich der Erklärungserwerb nach paragraph 5 Staatsangehörigkeitsgesetz sinnvoller. Gilt für die Personen, die damals aufgrund geschlechtsspezifischer Nachteile nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben konnten. Außerdem wäre der Erklärungserwerb kostenfrei, die Einbürgerung kostet ja 255 Euro.

Dann müsste allerdings nachgewiesen werden dass die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt schon Deutsche war (z.B. durch ihre Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Meldebescheinigungen oder Ähnliches). Falls es nicht auf dich zutrifft dann gerne ignorieren :)

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#4
 Von 
Anha60de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Valkyria9,

das ist eine gute Idee. Ich habe die original Heiratsurkunde meiner Eltern da. Meine Mutter war bei der Heirat als auch bei meiner Geburt deutsche Staatsangehörige. Sie hatte erst später in den USA die deutsche Staatsangehörigkeit abgegeben und ist seitdem US Bürgerin. Ihre Mutter und Vater sind auch absolut deutsche Staatsangehörige.
Gibt es da eventuell eine Chance, das diese Konstellation etwas bringt?

Danke für deine Hilfe :-)

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#5
 Von 
Valkyria91
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 20x hilfreich)

Ja das wäre dann tatsächlich eine Möglichkeit! Entscheidend ist nur welche Staatsangehörigkeit bei deiner Geburt hatte. Dann könnten auch die Geburtsurkunden ihrer Eltern und wenn vorhanden, Heiratsurkunde ihrer Eltern helfen um die deutsche Staatsangehörigkeit ausreichend nachzuweisen. Vielleicht existiert auch noch eine Einbürgerungsurkunde aus den USA. Da würde ich mir an deiner Stelle überlegen lieber den Erklärungserwerb anzustreben als die Einbürgerung.

Folgende Vorteile:
-Kostenfrei
-Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit geht dann bis zu deiner Geburt zurück (eine Einbürgerung hingegen kann für die Zukunft den Erwerb bestimmen)
- deutlich weniger Voraussetzungen als in der Einbürgerung.

Sprich deine Einbürgerungsbehörde gerne an ob unter dieser Konstellation ein Wechsel zum Erklärungserwerb möglich ist und was genau dafür benötigt wird. Ich arbeite selbst in einer Einbürgerungsbehörde und der Wechsel sollte ganz einfach sein :)

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#6
 Von 
Anha60de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für diesen Tipp. Leider kann ich das --> eine Einbürgerungsurkunde aus den USA nicht besorgen, meine Mutter ist leider zu alt....

Ich habe nur die Heiratsurkunde meiner Eltern und dort steht einwandfrei, das mütterlicherseits alles deutsch ist.

Ich versuche es auf alle Fälle.

Danke

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Anha60de):
Ich versuche es auf alle Fälle.
Dann wünsche ich Glück!

Ich hoffe, dass die zuständige Stelle im LK MOL (in Seelow OT) das einfach und schnell erledigen kann...
und nicht der ganze Antrag, der nach ca 15 Monaten doch ziemlich *entscheidungsreif* sein sollte, nochmal von vorn aufgerollt wird. :sad:

Du lebst tatsächlich seit ca 1970 als US-Bürger in D ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Anha60de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

vielen Dank für deine Nachfrage. Ich hatte heute Morgen beim Bundesverwaltungsamt angerufen, um mich beim Thema Erklärungserwerb zu erkundigen. Damals in Eberswalde wurde das Thema von mir angesprochen, aber abgelehnt. Daher der Weg der Einbürgerung. Folgende Eckdaten hatte ich vorgetragen:
- Ich habe eine deutsche Geburtsurkunde
- Bei der Geburt in Deutschland 1963 war meine Mutter deutsche Staatsbürgerin und hatte vorher auch geheiratet, also kein uneheliches Kind.
- Meine Mutters Eltern alle in Deutschland geboren und auch sesshaft.
- Bei der Geburt war mein Vater US Bürger.
- Meine Mutter hat erst später ihre deutsche Staatsbürgerschaft in den USA abgegeben, da muss man 5 Jahre gelebt haben.
Ich lebe seit Anfang 1970 permanent in Deutschland, also erst Hauptschule, Realschule und dann eine kaufmännische 3 Jährige Ausbildung erfolgreich bestanden.
Über 40 Jahre Renteneinzahlung und permanent gearbeitet in Deutschland.
Habe keinen Akzent und spreche und schreibe einwandfrei die deutsche Sprache.
2 Kinder jetzt 9 und 12 in Deutschland geboren und rein deutsch, kein Eintrag als US in den Ausweisen.

Die Frage ist, ob ich dadurch den Weg der Einbürgerung mir ersparen kann?

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Anha60de):
Damals in Eberswalde wurde das Thema von mir angesprochen, aber abgelehnt.
Die Frage wäre dann ja, warum das voriges Jahr abgelehnt wurde.
Zitat (von Anha60de):
Die Frage ist, ob ich dadurch den Weg der Einbürgerung mir ersparen kann?
Du hast doch den Antrag (offenbar nach § 10 StAG) bereits vor ca 15 Monaten gestellt.
Welchen Weg denn ersparen?

ICH würde in Seelow bei Herrn Karten Jesse, dem FDL, zunächst telefonisch anfragen, ob dein Antrag aus Eberswalde schon dort vorliegt...und ob du jetzt etwas vorlegen musst, damit das Verfahren sein positives Ende findet.
Je nachdem, dann einen persönlichen Termin wegen der Möglichkeit des Erwerbs nach §5 StAG vereinbaren.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Anha60de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

ich bin begeistert von deiner Hilfe :-)
--> Die Frage wäre dann ja, warum das voriges Jahr abgelehnt wurde.

In der Zwischenzeit haben sich die Gesetzte geändert/angepaßt und es wurden laut der Ansprechpartnerin auch Klagen wegen Diskriminierung gewonnen.

--> Du hast doch den Antrag

Das ist korrekt, und ich als Laie stellte mir die Frage, was aus der Sicht der Behörde einfacher zu bearbeiten ist. Daher die Frage.

Und Danke nochmals für deine wertvollen Tipps :-)

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Anha60de):
In der Zwischenzeit haben sich die Gesetzte geändert/angepaßt und es wurden laut der Ansprechpartnerin auch Klagen wegen Diskriminierung gewonnen.
DAS soll voriges Jahr der Ablehnungsgrund für den Einbürgerungsantrag nach §5 StAG gewesen sein?
Oder hat das BVA dir das heute früh erklärt?
Hast du die Checkliste des BVA online ausgefüllt?

Ja, einige Änderungen des StAG traten genau im Juni 2024 in Kraft.
- zu § 5 StAG
- zu Mehrstaatigkeit
- zu §10 StAG

Was könnte auf dich zutreffen?
Was hätte das mit Diskriminierung bzw. Klagen dagegen zu tun?

Das Grundgesetz Art 3 wurde hinsichtlich Diskriminierung nicht geändert. Auch nicht in Ost-Brandenburg...

Einfacher für die MOL-Behörde? ...keine Ahnung.

ICH würde Kontakt aufnehmen und fragen.
ICH würde mir selbst keine Fragen eines EBH-Mitarbeiters stellen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Anha60de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

ich hatte heute Morgen mit einer Mitarbeiterin vom siehe hier: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/EER/Infobox_EER/Infobox_EER_2.html
gesprochen. Daher habe ich die Infomation erhalten.

--> Hast du die Checkliste des BVA online ausgefüllt?
Nein, nur bis jetzt den Antrag in Eberswalde.

--> ICH würde Kontakt aufnehmen und fragen.

Telefonisch nicht möglich, in jedem Interwall eine Bandansage....

Ich bereite das Ganze schriftlich vor und sende es der Behörde zu. So ist meine Nachfrage erfaßt und muss warten, wie die Mitarbeiter meinen Gesuch bewerten.

Der Erklärungserwerb war noch meine Hoffnung, das ich in einer Linie aus einer deutschen Umgebung komme und die Entscheidung dadurch "wohlwollend" genüge getan werden kann.

Mal sehen, wann ich eine Antwort erhalten werde, da ich diese Behörde in Vierlinden nicht kenne.

Danke und Gruß

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Anha60de):
wie die Mitarbeiter meinen Gesuch bewerten.
Du willst ein Gesuch stellen? Auf was denn?
ICH würde ganz einfach anfragen... das, was ich oben schon schrieb.
Das geht natürlich auch per Briefpost.




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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Anha60de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

das Schreiben ist ausgedruckt und geht heute raus per Post.

Ich halte mich an deinen Rat :-)

Danke und Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anha60de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Am 15.10.25 hatte ich per Einschreiben ein Erinnerungssschreiben mit der Bitte um den Sachstand zu klären, wie es nun weitergeht bzw. eine Entscheidung ansteht. Bis jetzt keine Antwort erhalten.

Heute rief ich bei der Behörde an und diesmal kein AB sondern eine nette Sachbearbeiterin war am Telefon.

Sie hatte mein Schreiben gelesen und ich liege auf Vorlage zum Q1 2026. Dann sollte endlich eine Bewegung reinkommen zu meinem Antrag.

Ich hatte meine Eckdaten zum Erklärungserwerb im Schreiben mit angegeben und die Sachbearbeiterin muss sich mit dem Thema noch befassen. Sie meinte, das eine Einbürgerung dann einfacher wäre. Sie würde dann auf mich zukommen, um notwendige Dokumente zu bekommen.

Meine Mutter ist leider in Demenz und mein Vater ist bereits vor ein paar Jahren gestorben. Von der Seite her kann ich nichts mehr besorgen.

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6423x hilfreich)

Zitat (von Anha60de):
Dann sollte endlich eine Bewegung reinkommen zu meinem Antrag.
Danke für die Rückmeldung.

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