hallo
ich lebe seid 14jahren hier in deutschland mit meiner familie.
vor 4jahre habe ich antrag auf die deutsche staatsbürgerschaft gestellt....
dann wurden einige unterlagen von mir angeforder wie geburtsurkunde usw... konnte alles nachreichen alle unterlage waren vollständig. im jahre 2008 wurde ich und meine familie aufgefordet den irakischen pass in bagdad machen zu lassen, um den hier abzugeben. Wie ihr wisst ist da bombenwetter also hat es knapp 4monate gedauert bis wir die hatten. als wir wieder nun bei der behörde waren meinten die zu uns ja die pässen müssen auch echtheit überprüft werden, also mussten wir 2009 nach FFM zur irakischen botschaft. da haben wir einen schreiben bekommen und den sollten wir dann vorlegen nun war alles ok, war es auch. die behörde meinte zu uns wir sollten warten ist 2010 in meiner familie gehen alle arbeiten oder zur schule ich selber bin seid der 3ten klasse hier und studiere mittlerweile... und bei der ganzen sache haben wir eine anwältin die iwie nur geld nimmt und das schon bei 3400€ iwie ohne ergebniss wir zahlen immer noch weiter raten an die, abgesehen von den sonstigen kosten die man hat, aber ich will die deutsche staatsbürgerschaft.
wie sind meine rechte was kann ich tun bin noch nie straffällig geworden und führungszeugniss ist lee...
bei der seite http://www.info4alien.de/ konnte ich nicht schlau werden
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Einbürgerung - vor 4 Jahren Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt. Es passiert nichts!
7. März 2010
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Frage vom 7. März 2010 | 11:18
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung - vor 4 Jahren Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt. Es passiert nichts!
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#2
Antwort vom 7. März 2010 | 16:49
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Eine Einbürgerung hängt nicht alleine davon ab, ob man straffrei gelebt hat, sondern auch vom bisherigen und derzeitigen Aufenthaltsstatus und verschiedenen anderen Dingen.
Bei www.info4alien.de dürfte es sich um das kompetenteste Forum für ausländerrechtliche Belange handeln und wenn Sie dort nicht die gewünschte Antwort erhalten konnten, dann empfiehlt sich ein unverbindliches Informationsgespräch bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde.
was sind dsa für dinge? also mein momentaner aufenthaltstitel ist unbefristet ich muss es nicht mehr velängern.
Bei der einbürgerungsbehörde hat die zuständige frau mir erzählt sie darf mir keine rechtsauskunft geben
und bei anderen fragen hiess es immer wieder ich solle warte,,, aber meine schwester hat den schon 6wochen nach dem antrag bekommen als ich mich erkundigt habe meinten die sie hätte glück gehabt...
-- Editiert am 07.03.2010 16:51
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 7. März 2010 | 18:46
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Dann bleibt wohl nichts anderes übrig, als einen kompetenten Anwalt mit der weiteren Antragstellung zu beauftragen.
das ist mir wieder zu teuer da ich eh keinen guten kenne...
ich denke eh das die mit uns spielen weil so ist das bei vielen familien die bei uns aus der selben heimat kommen mir ist aufgefallen dsa immer nur einer den deutschenpass hast und der rest er familie muss hin und her rennen, ich weiss nicht was sie damit bezwecken wollen. Ich denke eher das die warten bis sich die lage in meiner heimat berühigt hat und die mir dann den 2ten wiederruf "abschiebung" schicken.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 7. März 2010 | 19:36
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ok so klar war mir das dann nicht
danke ihnen für die auskunft
also habe ich mit der niederlassung auch ein "bleiberecht" egal dann warte ich halt
danke für EURE ANTWORTEN
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#7
Antwort vom 7. März 2010 | 23:52
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 439x hilfreich)
quote:
bei der seite http://www.info4alien.de/ konnte ich nicht schlau werden
Dort schon mal konkret das Problem geschildert? Kann mir nicht vorstellen, dass es da keine kompetente Antwort gibt.
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#8
Antwort vom 8. März 2010 | 08:25
Von
Status: Praktikant (897 Beiträge, 341x hilfreich)
quote:
Bei der einbürgerungsbehörde hat die zuständige frau mir erzählt sie darf mir keine rechtsauskunft geben
Im Ausländerrecht bin ich zwar nicht zuhause, aber soviel zum allgemeinen Verwaltungsrecht:
Die Behörde ist zu einer vollständigen und richtigen Auskunftserteilung verpflichtet.
Wenn Deine Sachbearbeiterin Dir mitteilt, sie dürfe Dir keine Auskunft über Dein Verfahren erteilen, SOFORT nach dem Vorgesetzten fragen und mit ihr dahin gehen.
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"Lukas 7,23"
#9
Antwort vom 8. März 2010 | 17:21
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
das problem ist meine mutter hat den noch den irakischenpass und der deutsche aufenthaltstitel wird immer um 1 jahr verlängert... das problem ist die hat gearbeitet und ist nun zu alt aber bekommt keine niederlassung was kann die machen??
soll ich evtl neues thema eröfffnen??
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