Einbürgerung wann möglich?!

13. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
BraucheDringendEurenRat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung wann möglich?!

Hallo,
Ich wurde im November 2013 zu 6Monaten haft auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. ( erwachsenrecht) Die Bewährung wurde nochmals um 6Monate verlängert, (50tagessätze Geldstrafe neue Verurteilung) die Bewährung war somit Juni 2017 vorbei.
könnt ihr mir sagen, wann ich frühestens einen Antrag auf Einbürgerung stellen kann ?
Ich lebe seit meinem 1. Geburtstag in Deutschland, bin hier zur Schule gegangen, / Ausbildung etc und arbeite hier fest und seit Jahren..
bin seit 2 Jahren mit meiner Frau ( deutschen Pass ) verheiratet.

Ich habe bereits im Jahr 2006 meinen deutschen Pass beantragt, der wurde mir damals genehmigt, war zur Abholung bereit , wurde meinerseits nicht abgeholt und somit zurückgezogen.

Ich wollte nur mal komplett meinen Fall darstellen.

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

wann ich frühestens einen Antrag auf Einbürgerung stellen kann ? Wenn die Strafe aus dem Bundeszentralregister getilgt ist, d. h., im November 2023.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BraucheDringendEurenRat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen Dank.
Bedeutet das, dass die Frist ab Verurteilung beginnt, sicher ? Und nicht ab Ablauf der Bewährungsstrafe?!
Ist hier evtl Erfahrungsgemäß etwas bekannt, ob es Aussicht gibt auf Erteilung der Einbürung auch wenn man trotzdem
Vorzeitig einen Antrag stellt , oder sind die Chancen wirklich aussichtslos.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Bedeutet das, dass die Frist ab Verurteilung beginnt, sicher ? Ja.
Und nicht ab Ablauf der Bewährungsstrafe?! Nein.
Ist hier evtl Erfahrungsgemäß etwas bekannt, ob es Aussicht gibt auf Erteilung der Einbürung auch wenn man trotzdem Vorzeitig einen Antrag stellt , oder sind die Chancen wirklich aussichtslos. Es ist völlig sinnlos, vorher einen Antrag zu stellen. Und es kostet übrigens ca. 190 Euro, wenn der Antrag abgelehnt wird...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 14.03.2019 20:29

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

(Und noch mehr Unfug - hören Sie bitte auf, hier irgendwelche Verschwörungstheorien zu verbreiten! In § 12a StAG ist völlig klar geregelt, welcher Vorstrafenstatus zur Verweigerung der Einbürgerung führt.)

-- Editiert von Moderator am 15.03.2019 14:09

-- Editiert von Moderator am 15.03.2019 14:12

-- Editiert von Moderator am 19.03.2019 13:46

0x Hilfreiche Antwort

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