Einbürgerung wenn zu 90 Tagessätzen verurteilt?

29. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
kanton5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerung wenn zu 90 Tagessätzen verurteilt?

Guten Abend,

Ich hoffe jemand kann mir einen Rat geben! Ich bin in Deutschland geboren und bin sehr stark Integriert in das hiesige System. Ich bin 30 J. und habe mein Abitur und mein Studium erfolgreich abgeschlossen nun Arbeite ich auch ganz normal und habe auch nur deutsche Freunde. Meine Geschwister haben schon den Deutschen Pass, nun will ich den auch beantragen. Jedoch beim Ausfüllen der Unterlagen musste ich an einem Punkt stocken weil ich ein riesen Fragezeichen im Kopf hatte. Dieses wurde immer größer jemehr Forum Einträge ich im Netz gelesen habe. Leider habe 2009 eine sehr große Dummheit begangen und mich geprügelt und daraus ist eine Anzeige geworden. Ich musste vor Gericht und wurde wegen Körperverletzung zu einer Strafgeld von 90 Tagessätzen von a 10 € verurteilt. Meine Frage nun kann ich überhaupt Eingebürgert werden? steht das im Führungszeugnis? ich weis nicht mehr weiter....

vielen dank im voraus für eure mühen


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo kanton5,

http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=104368&vbmid=0

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34317 Beiträge, 17763x hilfreich)

Im Führungszeugnis steht es nicht, aber im Bundeszentralregister, auf welches die Einbürgerungsbehörde Zugriff hat. Es wäre also unklug, die Vorstrafe zu verschweigen. Jedoch ist eine Strafe von bis zu 90 TS einer Einbürgerung nicht hinderlich (§ 12a(1) Nr. 2 StAG)

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