Einbürgerungsantrag frage

4. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
sonson
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Einbürgerungsantrag frage

Hallo,

beim Einburgerungsantrag werden Angaben über Staftaten und Ordnungswidrigkeiten verlangt.

Muss mann auch die Verkehrsordnungswidrigkeitne miteingeben?

Danke.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Im Prinzip ja, aber in der Praxis interessiert das wirklich keinen, solange das verhängte Bußgeld unter 1000 Euro war. Aber man kann sich ja mal den Spaß machen und jedes Park-Knöllchen der letzten 10 Jahre aufschreiben.

:grins:

-- Editiert von Mitleser am 05.03.2008 00:18:00

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Solange die Strafe dafür 90 Tagessätze nicht überstiegen hat ist es irrelevant.
.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Für Ordnungswidrigkeiten gibt es niemals Tagessätze. Tagessätze gibt es nur bei Geldstrafen, nicht bei Geldbußen. Bei einer Geldbuße ist man auch nicht vorbestraft, selbst wenn die Geldbuße auf 5 Millionen Euro lautet.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sonson
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen dank für die Antwort.
Bei mir handelt sich um ein Gelbusse von 275 euro + ein Monat fahrverbot wegen Alkohol. Dies habe ich eingetragen im Antrag, ist es schlimm.

Ich bin in München, und habe gehört dass es hier in Bayern Probleme machen kann.

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

quote:
Dies habe ich eingetragen im Antrag, ist es schlimm.

Nein das ist nicht schlimm sondern beweist Ehrlichkeit. Die Behörde könnte es sowieso ohne Problem herausfinden.
Ein Problem ist das nicht, auch in Bayern gelten keine anderen Gesetze für die Einbürgerung, auch wenn die das da manchmal meinen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
heimweh
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo

ich habe auch fragen über befragung zum Einbürgerungsantrag!!!
hier ist die Handlungen im Aus- und Inland gefragt.(politische)Wir sind annerkannte flüchtlinge und haben jetzt niederlassungserlaubnis. Na ja. Sie wollen wissen ob ich in deutschland und in Ausland politisch aktiv war oder bin. Wenn ich es nicht wäre, dürfte ich nicht hier sein. Aber wie ich es verstanden habe; wenn ich es bin, darf mich nicht einbürgern. Es beinhaltet wiederspruch in sich. Aber das ist ja nicht meine frage. Haben sie das Recht mich deswegen nicht einzubürgern?
Ich hoffe, dass sie mir helfen und bedanke mich ...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Haben sie das Recht mich deswegen nicht einzubürgern?
Ich hoffe, dass sie mir helfen und bedanke mich ...
von heimweh - 13.03.2008
......................................................

Wenn sich Deine politischen Ambitionen gegen die FDGO der Bundesrepublik richten dürftest Du eigentlich nicht eingebürgert werden.

Aber keine Angst, so eng sieht man das schon lange nicht mehr, da sind schon ganz andere eingebürgert worden.
.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
heimweh
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

danke für die antwort.

ich habe noch ein informationsblatt(FDGO) bekommen, das ich lesen und unterschreiben muss. gerne:)
weil das alles ist, was wir wollten.. menschenrechte, gleichbehandlung..
es ist eben aber da verboten, wo ich hier komme.
merci.
f.g.

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