Einbürgerungszusicherung über 2 Jahre Wartezeit

13. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
TDXL
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbürgerungszusicherung über 2 Jahre Wartezeit

Sehr geehrte Forumsmitglieder,

meine Mutter hat vor über 2 Jahren einen Antrag gestellt auf Einbürgerung in Deutschland.
Sie erfüllt absolut alle Anforderungen - sie ist bereits 17 Jahre rechtmäßig in Deutschland, ist unabhängig vom Staat, arbeitet als freiberufliche Musiklehrerin bei mehreren Schulen und zahlt ihre Steuern pünktlich.

Auch den Einbürgerungstest bestand sie natürlich.

Dennoch warten wir seit über 24 Monaten auf die Zusicherung einer Einbürgerung. Bei mündlichen Anfragen wird vertröstet und auf schriftliche Anfragen erhalten wir keine Antwort.

Es ist mir klar, dass die Ämter ausgelastet, sind aber es kann doch nicht sein, dass man so lange Ungewissheit gelassen wird.
2014 war meine Zusicherung bei der gleichen Behörde nach 6 Monaten da.

Kann man da rechtlich etwas unternehmen oder ist es zu diesem Zeitpunkt sogar "normal"?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von TDXL):
oder ist es zu diesem Zeitpunkt sogar "normal"?
Es kommt meist auf den Ort der Antragstellung an.
zB dauert es in München enorm viel länger als in Hinterkleinkleckersdorf. Denn in M wollen sich garantiert sehr viel mehr Ausländer als in H einbürgern lassen, bei gleichen erfüllten Voraussetzungen.
Zitat (von TDXL):
und auf schriftliche Anfragen
Was fragt sie denn? Wie lange es noch dauert?

Wenn man zweifelt--- kann man eine schriftliche Sachstandsanfrage an die zuständige EBH schicken.
Darin höflich nachfragen, ob für die weitere Bearbeitung noch Unterlagen und oder Nachweise fehlen.

Dann öffnet zumindest ein Mitarbeiter die Akte--- und mit Glück gehts gleich voran.

Viel Glück!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TDXL
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Was fragt sie denn? Wie lange es noch dauert?

Wenn man zweifelt--- kann man eine schriftliche Sachstandsanfrage an die zuständige EBH schicken.
Darin höflich nachfragen, ob für die weitere Bearbeitung noch Unterlagen und oder Nachweise fehlen.

Dann öffnet zumindest ein Mitarbeiter die Akte--- und mit Glück gehts gleich voran.

Viel Glück!


Danke für die Antwort!

Sie hat in einem freundlich formulierten Brief auf ihre lange Wartezeit hingewiesen und gefragt wie der Stand der Dinge ist und ob sie mit weiteren Unterlagen oder Tätigkeiten helfen kann...
Dies ging direkt an die Ausländerbehörde in Düsseldorf.
Bis jetzt keine Antwort nach über 1 Monat.

Was wäre denn der EBH?
Und gibt es keine höchst Wartezeiten bei solchen Anträgen? Was ist wenn es dann 3,4 oder 5 Jahre dauert?


-- Editiert von TDXL am 13.02.2020 12:49

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von TDXL):
Was wäre denn der EBH?
Die EBH ist die Einbürgerungsbehörde. Die sind jeweils anders bezeichnet und *angehängt*. Bei euch ist es dann das Amt für Migration und Integration---
Zitat (von TDXL):
Und gibt es keine höchst Wartezeiten bei solchen Anträgen?
Mir ist keine Frist bekannt.
Zitat (von TDXL):
Was ist wenn es dann 3,4 oder 5 Jahre dauert?
Das wollen wir doch nicht hoffen. :sad:

Auf jeden Fall ist sie bis zur Übergabe der Einbürgerungsurkunde noch Ausländerin.

Sorry, Ddorf hat wohl viele Anträge und/oder wenig Sachbearbeiter.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mir ist keine Frist bekannt.


Es gibt zumindest die dreimonatige Frist aus § 75 VwGO.
Man könnte das Verfahren nach mehr als 24 Monaten nun auch durchaus per Untätigkeitsklage beschleunigen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Man könnte das Verfahren nach mehr als 24 Monaten nun auch durchaus per Untätigkeitsklage beschleunigen.

Das sehe ich auch so, 24 Monate ohne wesentliche Interaktion sind schon übel.

Möglicherweise sollte man netterweise eine finale Sachstandsanfrage formulieren und dort darauf hinweisen dass man vor der kurzfristig geplanten Einreichung einer Untätigkeitsklage nochmals höflichkeitshalber nachfragt ob das Amt denn noch irgendwelche Informationen benötigen würde, oder es einfach nur dauert weil es eben dauert.


Zitat (von TDXL):
Was ist wenn es dann 3,4 oder 5 Jahre dauert?
Dann wäre das viel zu lange und man hätte sich rechtzeitig um Beschleunigung bemühen sollen. Das ist ja das gute am Rechtsstaat, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss wenn er mal nicht funktioniert.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TDXL
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Tipps!

Muss die "finale Sachstandsanfrage" von einem Anwalt formuliert werden oder kann man es auf eigene Faust machen?

Und wie sieht es aus mit den Kosten für die Untätigkeitsklage? Um welchen Betrag geht es ungefähr und wer muss für die Kosten aufkommen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von TDXL):
Muss die "finale Sachstandsanfrage" von einem Anwalt formuliert werden oder kann man es auf eigene Faust machen?


Ich würde es, falls überhaupt, auf eigene Faust machen, denn solche Kosten werden nicht erstattet.

Zitat (von TDXL):
Sie hat in einem freundlich formulierten Brief auf ihre lange Wartezeit hingewiesen und gefragt wie der Stand der Dinge ist und ob sie mit weiteren Unterlagen oder Tätigkeiten helfen kann...
Dies ging direkt an die Ausländerbehörde in Düsseldorf.
Bis jetzt keine Antwort nach über 1 Monat.


War das ein ganz normaler Brief und ohne Fristsetzung? Falls ja, dann nochmal auf nachweisbare Kommunikation umstellen (Einwurfeinschreiben) und die Fristsetzung auf Entscheid / Bescheidung nicht vergessen (14 Tage + ~3 Tage Postlaufzeit).

Falls das bereits enthalten war, kann auch direkt Klage erhoben werden.

Zitat (von TDXL):
Und wie sieht es aus mit den Kosten für die Untätigkeitsklage? Um welchen Betrag geht es ungefähr und wer muss für die Kosten aufkommen?


Es sind nicht ganz 300€, die Kosten fallen gemäß § 161 Abs. 3 VwGO aber stets dem Beklagten* zur Last, wenn der Kläger mit seiner Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte.**

* Hier dann vermutlich der Stadt Düsseldorf
** Das trifft auf Deine Mutter zu, innerhalb von 2 Jahren darf man durchaus mit einer Ent- (Be)scheidung rechnen.


-- Editiert von spatenklopper am 14.02.2020 13:24

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Ihr könntet auch vor einer Klage mal in dem Spezialforum nachlesen oder fragen--- wie die Erfolgsausssichten sind. Es gibt viele Wartende aus Großstädten...

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Bei einer Fristsetzung sollte man sich allerdings auch darauf einstellen, das zur angegeben Frist eine Ablehnung der Einbürgerung ins Haus flattert, die dann gebührenpflichtig ist.

Es ist nun mal so, dass bei bestimmten Staatsangehörigen umfangreichere Recherchen und Ermittlungen erforderlich sein könnten, die sich dann negativ auf die Dauer des Einbürgerungsverfahren auswirken können.

Wenn diese Ermittlungen, durch Inanspruchnahme der verschiedensten Dienste, noch nicht positiv abgeschlossen sind und der Einbürgerungsersuchende aber auf einen Bescheid besteht, muss der Einbürgerungsantrag ablehnend und kostenpflichtig beschieden werden.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TDXL
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Bei einer Fristsetzung sollte man sich allerdings auch darauf einstellen, das zur angegeben Frist eine Ablehnung der Einbürgerung ins Haus flattert, die dann gebührenpflichtig ist.

Es ist nun mal so, dass bei bestimmten Staatsangehörigen umfangreichere Recherchen und Ermittlungen erforderlich sein könnten, die sich dann negativ auf die Dauer des Einbürgerungsverfahren auswirken können.

Wenn diese Ermittlungen, durch Inanspruchnahme der verschiedensten Dienste, noch nicht positiv abgeschlossen sind und der Einbürgerungsersuchende aber auf einen Bescheid besteht, muss der Einbürgerungsantrag ablehnend und kostenpflichtig beschieden werden.


Hmm, muss man denn sofort auf einer Entscheidung bestehen? Ich denke uns wäre vielmehr mit einer eindeutigen Aussage geholfen von welcher Behörde Informationen fehlen. Vielleicht kann man in dem Fall aktiv eingreifen und eine Entscheidung beschleunigen. Ich hatte mit unserem Herkunftstaat - Russland - keine Probleme im Einbürgerungsverfahren.

Die Frist würde ich dann zumindest zuerst nicht auf die Entscheidung ansetzen, sondern auf die Mitteilung des genauen Sachstands.

Das Problem ist ja erstmal nicht die fehlende Entscheidung sondern fehlende Kommunikation und dementsprechende Ungewissheit ob die Akte überhaupt aktiv bearbeitet wird oder in einer Schublade liegt.


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von TDXL):
2014 war meine Zusicherung bei der gleichen Behörde nach 6 Monaten da.


2014 war halt das Jahr vor 2015. Die folgende höhere Belastung der beteiligten Behörden rechtfertigt aber natürlich immer noch keine Untätigkeit von mehr als drei Monaten. Das liegt aber nur dann vor, wenn eine Behörde drei Monate lang unbegründet untätig war. Solange die Behörde irgendetwas angeleiert hat (also etwas beim Antragsteller anfordert, etwas an eine andere Behörde weiterleitet, bei einer anderen Behörde abfragt und dann auf Antwort oder Zusendung von Dokumenten wartet), kann man rechtlich nichts bemängeln.

Außer der veränderten Belastung sämtlicher Behörden, die mit Ausländerangelegenheiten zu tun haben, ab 2015 können auch andere Faktoren dazu führen, dass eine Einbürgerung bei derselben Staatsangehörigkeit unterschiedlich lange braucht. Du bist wahrscheinlich als Kind nach Deutschland gekommen, da gehen Überprüfungen relativ einfach. Wenn jemand als Erwachsener nach Deutschland kam (er oder sie also einen längeren Teil seines Lebens im Ausland verbracht hat), dann gibt es da auch eine entsprechende Vorgeschichte, die evtl. überprüft werden muss. Bei der Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Länder kann es innerhalb weniger Jahre auch zu Unterschieden kommen (z.B. durch politische Spannungen). Das alles kann dazu führen, dass eine Einbürgerung unterschiedlich lange braucht.

Ihr solltet hier abwägen, wie wichtig eine baldige Einbürgerung ist. Es kann sein, dass man sie aus beruflichen Gründen braucht oder dass man befürchtet, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt die finanziellen Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht mehr erfüllt sind. Dann kann eine Untätigkeitsklage ein gutes Mittel sein. Wenn es nicht so dringend ist, könnte deine Mutter in einem neuen Schreiben an die Einbürgerungsbehörde noch einmal nach dem Stand des Verfahrens fragen und die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage erwähnen. Wenn die letzte bekannte Aktion der EBH entsprechend lange zurückliegt und keine Rückmeldung auf das letzte Schreiben kam, ist das ein probates Mittel.

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