Eine Frage über Niederlassungserlaubnis.

7. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb489838-56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Frage über Niederlassungserlaubnis.

Guten Tag,

mein Name ist vidhya. Ich wohne in Deutschland seit 3, 1/2 Jahre. Vor zwei Jahre habe ich die Blaue-karte bekommen und jetzt möchte ich Niederlassungserlaubnis beantragen. Dafür habe ich erste mal ein paar fragen.

1.) Was passiert, wenn ich selber mein Job kündige, nachdem ich mein Niederlassungserlaubnis bekommen habe. (Z.b wegen dem Studium oder pause..)

2.) Welche Vorteilen habe ich mit dem Niederlassungserlaubnis? Z.b: Kann ich auch schon in zwei Jahre Die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?

Mit freundlichen Grüßen,
Vidhya

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Massinissa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Vidhya,

Dem Inhaber einer Blauen Karte EU ist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er

seine Beschäftigung als Hochqualifizierter über 33 Monate ausgeübt hat,

in diesem Zeitraum Pflichtbeiträge oder andere Belege für Aufwendungen auf einen Anspruch auf Versicherungsleistungen, die denen aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind, nachweisen kann und

die übrigen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis allgemein notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

Soweit der Inhaber der Blauen Karte EU über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (Niveau B1), wird die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erteilt.



Zitat (von fb489838-56):

1.) Was passiert, wenn ich selber mein Job kündige, nachdem ich mein Niederlassungserlaubnis bekommen habe. (Z.b wegen dem Studium oder pause..)


- Der Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen hat auf die einmal erteilte Niederlassungserlaubnis keine Auswirkungen. Wenn ein Ausländer beispielsweise nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis gemäß § 9 Absatz 2 AufenthG seine Arbeitsstelle verliert und infolgedessen der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert ist (§ 9 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG ), bleibt ihm die Niederlassungserlaubnis erhalten.

Zitat (von fb489838-56):

2.) Welche Vorteilen habe ich mit dem Niederlassungserlaubnis?


- die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Die (immer unbefristete) Niederlassungserlaubnis verleiht also dem Inhaber im Gegensatz zu der (immer befristeten) Aufenthaltserlaubnis ein Daueraufenthaltsrecht für die Bundesrepublik Deutschland.

- Die Niederlassungserlaubnis berechtigt kraft Gesetzes zur Ausübung jeder nichtselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeit. Eine diesbezügliche Beschränkung durch die ausstellende Ausländerbehörde dahingehend, dass zum Beispiel nur eine unselbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt sein soll, ist unzulässig (§ 9 Absatz 1 Satz 2 AufenthG ).

Das sind eigentlich die einzigen Vorteile.


Zitat (von fb489838-56):

Kann ich auch schon in zwei Jahre Die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?


Eine Vorzeitige Einbürgerung kommt nur in den Fällen der Einbürgerung von Ehegattinnen, Ehegatten oder Lebenspartnerinnen, Lebenspartnern deutscher Staatsangehöriger in Betracht. In diesen Fällen verkürzt sich der notwendige rechtmäßige Inlandsaufenthalt auf drei Jahre, wobei Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft schon seit zwei Jahren bestehen muss.
Ansonsten bleibt es bei erforderlichen acht Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

Gruß

Massinissa

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Massinissa):
Ansonsten bleibt es bei erforderlichen acht Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

Nicht unbedingt, bei besonderen Integrationsleistungen kann die Wartezeit zur Einbürgerung auch verringert werden. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenfrei von Ihrer Einbürgerungsbehörde an Ihren Wohnort informieren und beraten.

0x Hilfreiche Antwort

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