Eine Verlängerung und Trennungsjahr

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go480058-23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Verlängerung und Trennungsjahr

Sehr geehrte Damen und Herrem,
Ich brauche ein Information wie kann man eine Verlängerung des Aufenthaltserlaubnes zu bekommen.
Meine Freundin ist aus Russland, und ihren Mann ist deutscher. Sie sind seit 2016 verheiratet. Aber jetzt es ist schon Trennungsjahr. Er zieht um in andere Wohnung und für ihn es ist egal wohin sie gehen soll.
Die Scheidung wird nur in August möglich.
Ihren Aufenthaltserlaubnes nur bis April gültig.
Kann sie eine verlängerung bekommem bis August...also bis Scheidung...weil wenn sie zurück fluegt es ist zu teuer wieder nach Deutschland fligen. Von ihn hat sie fast kein Unterhaltsgeld bekommen. (1200€ ingesammt). Auch sie muss alle ihre sachen zurück zu transportieren. Es zu teuer..und sie hat keine geld...sie muss min.2 Mal hin und zürück fliegen dass alles nach russland schiken. Sie ist gewerbeangestehllt aber hat noch keine Steuer bezahlt weil ihre Gewerbe seit okt.2017 ist. Sie kann bei mir bleiben wenn jemand fragt wo sie wohnen möchtet bis August. Kann mann diese Frage durch Amtsgericht entscheiden?
Und wenn sie kann eine verlängerung zu bekommen dann wie.
Welche Papiere braucht sie.
Und warum er zieht um und nimmt sie nicht mit? Wie ist das möglich?

Mit freundlichen Grüßen
Lusa Way

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von go480058-23):
Ich brauche ein Information wie kann man eine Verlängerung des Aufenthaltserlaubnes zu bekommen.

Ihre Aufenthaltserlaubnis beruht auf der Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Wenn diese eheliche Lebensgemeinschaft, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr geführt wird, entfällt auch der Grund für einen weiteren Aufenthalt und sie muss ausreisen. Da gibt es keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mehr, eher eine Verkürzung, denn die Grundlage des Aufenthalts ist bereits mit der Trennung entfallen. Da braucht sie mit der Ausreise nicht bis zur Scheidung zu warten.

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