Einreise erlaubt??

25. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Engin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einreise erlaubt??

hallo,
bin in Deutschland geboren und aufgewachsen,besitze die türkische staatsangehörigkeit,hatte den unbefristeten aufenthaltstitel,habe die realschule abgeschlossen.bin auf die schiefe bahn geraten dorgen etc.
Bin verurteilt worden zu BtMG 3jahren3monaten Haft,hatte ein Drogenproblem zu dem Zeitpunkt,konnte mir nicht vorstellen in haft zugehen,bin deshalb abgehauen.
Mein Leben hat sich von Grund aufgeaendert.Eigentlich ist die frage an Sie sehr geehrte Damen und Herren,kann ich meine Haft absitzen und trotzdem weiter in Deutschland bleiben auch danach.
Meine ganzen familaeren wurzeln sind in Deutschland.und wie sehen die Einreisebestimmungen aus wenn es ein nicht EU land ist?? Könnte man einfach zur deustchen Botschaft gehen und sich stellen,damit man den illegalen weg ausschliest?? Wann verjaehren Haftstrafen eigentlich?? (wie in meinem fall)
Wie sieht die Gesetzeslage aus,wenn ich jemanden aus einem anderen EU Staat heirate,und auch dort leben würde,könnte mir die Einreise verboten werden wegen der offenstehenden Haftstrafe aus Deutschland.Frage aus dem Grund,es gibt doch die SiS und das Schengener abkommen.Das waren ganz schöne viele fragen,bitte um Entschuldigung,jedoch brauche ich dringend Hilfe,weil ich unbedingt zurückkommen möchte und wieder in Deutschland leben will.
Für ihre Bemühungen bedanke ich mich im vorraus und verbleibe im guten.
Hoffe auf ihr Verstaendnis.

Engin

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

eine Strafe dieser Höhe führt zu einer zwingenden Ausweisung. Die Verjährungsfrist für die Strafvollstreckung beträgt 10 Jahre, wobei da bei Auslandsaufenthalt des Verurteilten nochmal fünf Jahre draufgeschlagen werden können. Wenn Sie sich in einem anderen EU-Staat aufhalten, können Sie dort festgenommen und nach Deutschland überstellt werden - bei der Höhe der Strafe ist es gut möglich, daß Sie EU-weit zur Fahndung ausgeschrieben sind. Das gilt auch dann, wenn Sie in dem Staat verheiratet sind.

Gruß vom mümmel

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