Einreise fuer Drittlaender, Freizuegigkeitsrecht, Konsulat

6. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
frapla
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einreise fuer Drittlaender, Freizuegigkeitsrecht, Konsulat

Halli Hallo, und schoen, dass es dieses Forum gibt!

Ich bin Franzose, und habe 20 Jahre in Deutschland rechtsmaessig gelebt (1989-2009). Ich moechte nach Deutschland zurueckkommen, da mein Beruf (Studium in Heidelberg) vorzueglich in Deutschland ausgeuebt wird (Kirchenmusik, zZ auch gute Berufsaussichten / Wiedereinstiegschancen). Allerdings werde ich von meine Frau begleitet, die Drittlaender ist (Filippinerin, Trauung in Hong Kong - Apositlla, Bescheinigung von frz. Standesamt) . Laut Informationen von DE-Konsulat in meinem Residenzort soll ich fuer ihre Einreise und schon vorweg beim Auslaendernehoerde Auskunft holen. Bisher keine Antwort.

Ich verstehe, dass ein Visa notwendig ist, da sonst beim Check-in ausserhalb der EU (Asien) keine Bordkarte erteilt wird, aber vielleicht bin ich mit dem Thema zu unerfahren. Aber welchem? Man spricht von Einreisevisa (nicht D), gibt es so etwas?

Und dann muss ich informiert sein, wie man bei Verneiniung bzw. Unmoeglichkeiten mit dem dortige Konsulat machen soll. Denn in der DE/Konsulat in Filippinen gibt es einfach keine Moeglichkeit ein Visa aufgrund des Freizuegigkeitsrechts zu beantragen, so scheint es zumindest (dito Konsulat verweist auf videx nicht, sondern haben ein eigens pdf - also koennen die ein Videx Antrag direkt verneinen? Oder fuehrt Videx nicht zu diesem Konsulat (Termine machen)?)

Meine zweite Frage bezieht sich auf eine Vorbedingung: Muss ich vorweg eine Wohnung haben oder koennen wir direkt nach Deutschland zusammenfliegen, bzw. nach Frankreich fliegen und mit EU-interne Flug oder Zug weiter nach DE fahren und uns auf WG-suche machen? (In Berlin zB kann man ziemlich gut und guenstig im Hotel laenger bleiben).

Vielen Dank im Voraus,

-- Editiert von frapla am 06.11.2019 07:19

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