Einreise in USA

23. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
tyskie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Einreise in USA

ich wurde zwei mal wegen diebstahl zu einer Geldstrafe von je 20 Tagessätze verurteilt. lt. Führungszeugnis habe ich zwei Eintragungen im Register. Ich möchte Urlaub in USA machen. Werde ich Probleme bei der Einreise haben? Wenn ja, was muss ich dann unternehmen, damit ich ohne Probleme meinen Urlaub machen kann?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Brown
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Kommt darauf an welche Staatangehörigkeit du hast wenn du deutsch bist und nicht extra ein Visum beantragen musst .Geht die Einreise auch so die Intressieren sich nur für 1933 geborene NAZI usw. Wenn du extra ein Visum brauchst und nach Frankfurt musst sehe ich da ein Problem weil die Damen und Herren sehr streng sind.Hoffe habe dir ein wenig geholfen wenn du noch eine Frage hast melde dich

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"Brown "

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#2
 Von 
tyskie
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hatte große Angst, dass ich nicht in die USA einfliegen kann und war in Frankfurt wegen Visum. So wie du geschrieben hast, die Damen und Herren sind da sehr streng und ich habe gebeichtet, daß ich vorbestraft bin und habe dafür leider leider kein Visum erhalten. Es war alles auch ein bißchen komisch: die haben mich sofort gefragt, ob ich im Gefängnis saß usw. Und dabei war das "nur eine Kleinigkeit". Jetzt ist alles im Eimer; ich meine: mein Urlaub, da ich einen schönen Stempel im Paß habe........... O Gott! Das ist die Strafe dafür, wenn man klaut.... Jetzt habe ich erstmal gelernt.....

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#3
 Von 
justice
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Interessant wäre doch, ob du Einträge im BZR oder FZ hast?!?

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ich kann auch schwer glauben, dass 20 Tagessätze im Führungszeugnis stehen, weil Tagessätze normalerweise erst ab 90 Tage eingetragen werden.

Deshalb stellt sich mir auch die Frage: Handelt es sich vielleicht um den Eintrag im Bundeszentralregister?

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#5
 Von 
9999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob folgendes Ereignis möglicherweise zu Problemen bei der Einreise z.B. in die USA führen könnte:

1995 im Alter von 17 Jahren am Kauf von Cannabis beteiligt gewesen; Anzeige würde später fallen gelassen, keine Strafe.

Meine Fragen: a) Soweit ich das aus anderen Forumsbeiträgen erlesen konnte, kam es hierbei zu keiner Eintragung ins BZR, weil es keine Strafe gab - korrekt? b) Sofern es irgendwo, irgendwann mal einen Vermerk über diesen Vorfall gegeben haben sollte, besteht die Möglichkeit, dass diese Daten an Drittländer weitergegeben wurden (z.B. USA)?
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Vielen Dank für die Beiträge.

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#6
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Die Strafen von tyskie stehen im Führungszeugnis, da er zweimal zu einer Strafe von je 20 TS bestraft wurde.

Die Strafe oder Verfahrenseinstellung von 9999 steht nirgends mehr. Im Führungszeugnis und Bundeszentralregister war das nie wegen Jugendstrafrecht, nur im Erziehungsregister bis zum 24. Lebensjahr. Darauf hat niemand außer dem Gericht/Staatsanwaltschaft bei einem neuen Verfahren Zugriff. Das hat sich inzwischen auch wegen Zeitablauf erledigt.

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#7
 Von 
9999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Alida,

vielen Dank für die Antwort! War nur etwas verunsichert, weil man bei der Bundeswehr darüber bescheid wusste (MAD)...

Gruß!

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