Guten Tag,
meine Frau und ich haben kürzlich in Deutschland nach deutschem Recht geheiratet.
Ich bin Deutscher und Sie ist Indonesierin.
Wir lebten bisher in Deutschland und planen jetzt für 2 Jahre nach Bangkok auszureisen.
Sie hat einen Belgischen Aufenthaltstitel durch die Adoption Ihres Belgischen Onkels.
Mit diesem Titel hat sie bisher in Deutschland gelebt und gearbeitet.
Würden wir jetzt nicht auswandern, hätte sie sich um einen deutschen Aufenthaltstitel bemüht.
Meine Frage ist:
Kann sie trotz der Ausreise nach Bangkok einen deutschen Aufenthaltstitel erhalten?
Oder gibt es ein anderes deutsches Ausweisdokument was ihre die Einreise nach Deutschland vereinfacht?
Die Deutsche Staatsbürgerschaft möchte sie nicht annehmen.
Vielen Dank,
AM
Einreise nach Deutschland, nach Hochzeit.
15. Mai 2019
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Frage vom 15. Mai 2019 | 13:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einreise nach Deutschland, nach Hochzeit.
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#1
Antwort vom 15. Mai 2019 | 13:56
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatSie hat einen Belgischen Aufenthaltstitel durch die Adoption Ihres Belgischen Onkels. :
Wieso hat sie nicht die belgische Staatsangehörigkeit durch diese Adoption erhalten?
#2
Antwort vom 15. Mai 2019 | 14:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWieso hat sie nicht die belgische Staatsangehörigkeit durch diese Adoption erhalten? :
Weil sie das nicht möchte und doppelte Staatsbürgerschaft für Indonesier nicht erlaubt ist.
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#3
Antwort vom 15. Mai 2019 | 19:23
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Welchen belgischen Aufenthaltstitel hatte sie, welcher Sie berechtigt, in Deutschland einer Ewerbstätigkeit nachzugehen?
#4
Antwort vom 15. Mai 2019 | 22:19
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatKann sie trotz der Ausreise nach Bangkok einen deutschen Aufenthaltstitel erhalten? :
Nein, wenn sie nicht in Deutschland lebt, kann sie auch keine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Zitat:Oder gibt es ein anderes deutsches Ausweisdokument was ihre die Einreise nach Deutschland vereinfacht?
Nein, das gibt es nicht.
Wenn Ihr nach einigen Jahren wieder in Deutschland leben wollt, müsste sie vor der beabsichtigten Rückkehr bei der deutschen Vertretung in Bangkok ein Visum zur Familienzusammenführung (zu Dir) nach Deutschland beantragen.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 15.05.2019 22:21
#5
Antwort vom 16. Mai 2019 | 09:22
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:müsste sie vor der beabsichtigten Rückkehr bei der deutschen Vertretung in Bangkok ein Visum zur Familienzusammenführung (zu Dir) nach Deutschland beantragen.
Der Ehemann müsste dazu aber Wohnraum in Deutschland nachweisen.
#6
Antwort vom 16. Mai 2019 | 10:17
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatDer Ehemann müsste dazu aber Wohnraum in Deutschland nachweisen. :
Der Nachweis von ausreichenden Wohnraum ist nur beim Zuzug zu einen Ausländer notwendig.
Beim Zuzug zu einen deutschen Staatsbürger ist das nicht erforderlich, da genügt eine Meldeadresse und das kann auch die Couch bei Eltern, Freunden oder Bekannten sein.
Es darf nur keine Obdachlosigkeit vorliegen.
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