Einreise nach Deutschland, nach Hochzeit.

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.05.2019 13:00:27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einreise nach Deutschland, nach Hochzeit.

Guten Tag,

meine Frau und ich haben kürzlich in Deutschland nach deutschem Recht geheiratet.
Ich bin Deutscher und Sie ist Indonesierin.

Wir lebten bisher in Deutschland und planen jetzt für 2 Jahre nach Bangkok auszureisen.

Sie hat einen Belgischen Aufenthaltstitel durch die Adoption Ihres Belgischen Onkels.
Mit diesem Titel hat sie bisher in Deutschland gelebt und gearbeitet.

Würden wir jetzt nicht auswandern, hätte sie sich um einen deutschen Aufenthaltstitel bemüht.

Meine Frage ist:
Kann sie trotz der Ausreise nach Bangkok einen deutschen Aufenthaltstitel erhalten?
Oder gibt es ein anderes deutsches Ausweisdokument was ihre die Einreise nach Deutschland vereinfacht?

Die Deutsche Staatsbürgerschaft möchte sie nicht annehmen.

Vielen Dank,

AM

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von mail.andre.mueller@gmail.com):
Sie hat einen Belgischen Aufenthaltstitel durch die Adoption Ihres Belgischen Onkels.

Wieso hat sie nicht die belgische Staatsangehörigkeit durch diese Adoption erhalten?

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#2
 Von 
guest-12316.05.2019 13:00:27
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Wieso hat sie nicht die belgische Staatsangehörigkeit durch diese Adoption erhalten?


Weil sie das nicht möchte und doppelte Staatsbürgerschaft für Indonesier nicht erlaubt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Welchen belgischen Aufenthaltstitel hatte sie, welcher Sie berechtigt, in Deutschland einer Ewerbstätigkeit nachzugehen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von mail.andre.mueller@gmail.com):
Kann sie trotz der Ausreise nach Bangkok einen deutschen Aufenthaltstitel erhalten?

Nein, wenn sie nicht in Deutschland lebt, kann sie auch keine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Zitat:
Oder gibt es ein anderes deutsches Ausweisdokument was ihre die Einreise nach Deutschland vereinfacht?

Nein, das gibt es nicht.
Wenn Ihr nach einigen Jahren wieder in Deutschland leben wollt, müsste sie vor der beabsichtigten Rückkehr bei der deutschen Vertretung in Bangkok ein Visum zur Familienzusammenführung (zu Dir) nach Deutschland beantragen.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 15.05.2019 22:21

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
müsste sie vor der beabsichtigten Rückkehr bei der deutschen Vertretung in Bangkok ein Visum zur Familienzusammenführung (zu Dir) nach Deutschland beantragen.


Der Ehemann müsste dazu aber Wohnraum in Deutschland nachweisen.

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#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Der Ehemann müsste dazu aber Wohnraum in Deutschland nachweisen.

Der Nachweis von ausreichenden Wohnraum ist nur beim Zuzug zu einen Ausländer notwendig.

Beim Zuzug zu einen deutschen Staatsbürger ist das nicht erforderlich, da genügt eine Meldeadresse und das kann auch die Couch bei Eltern, Freunden oder Bekannten sein.
Es darf nur keine Obdachlosigkeit vorliegen.

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