Hallo, mein Freind flog vor der Coronakrise am 19.02.2020 zu seiner Familie nach Kamerun. Seinen Rückflug hatte er so gelegt, dass er wieder kommt bevor seine Aufenthaltserlaubnis ( hier Fiktionsbescheinigung) für Deutschland am 27.05.2020 abläuft. Leider konnte aufgrund der Situation seinen Rückflug der für den 21.03.2020 geplant war nicht wahr nehmen und nun ist der Fiktionsbescheinigung natürlich abgelaufen. Er lebt seit 20 Jahren in Deutschland, hat hier eine Wohnadresse und ist berufstätig.
Vor Ablauf des Fiktionsbescheinigung hatte er einen Antrag auf Verlängerung bei der zuständigen Behörde (Wuppertal) per E-Mail gestellt. Diese empfohlen ihm bei der Deutsche Botschaft in Kamerun ein Antrag auf Visum zum wiedereinreise zu stellen.
Auf die Home page der Deustche Botschaft stand dass:
- Alle die im Kamerun sind und ihre Aufenthaltstitel abgelaufen sind sollen Sie sich registrieren um einen Antrag für Visum zur wiedereinreise nach Deutschland zu stellen wenn:
- Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
-Sie für einen kurzfristigen Aufenthalt aus Deutschland ausgereist sind
- Zum Zeitpunkt der Ausreise, im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels für Deutschland waren
-Aufgrund der im Zuge von covid-19 getroffenen Einreisebeschränkungen, die Rückreise nicht möglich wie geplant war
- Ihr Aufenthaltstitel für Deutschland mittlerweile abgelaufen ist.
Am 5.06.2020 hat er den Antrag bei der Deutsche Botschaft gestellt.
Zwei Wochen später schreibt ihm die deutsche Botschaft, dass Sie von Ihm die Name, Adresse von seinem Ehefrau brauchen. Er Antwortete , dass er nicht mehr verheiratet ist und seit 3 jahre geschieden.
Die antwortete wieder, dass das einen Fehler war, dass die Wollen lieber die Name, Adresse, Meldebescheinigung und Reisepass von seinem Tochter.
Mein Freund ist von Mutter seiner Tochter seit jahren getrennt, übt aber seine Umgang zu seinem Tochter und zahlt auch Unterhalt. Er könnte die Name und Adresse geben, aber die Meldebescheinigung und Reisepass, weil er nicht im Besitz ist und die Mutter des Kindes will ihm das alles nicht geben.
Nun meiner Frage:
Hat die Botschaft das Recht, das alles von ihm zu verlangen?
Es doch klar zu sehen , dass wenn es nicht die Koronakrise gegeben hätte , wäre er ohne Probleme nach Deutschland am 21.03.2020 zurückgeflogen.
Was können wir im so einer Situation machen? Wir fühlen uns machtlos gegenüber die Deutsche Botschaft und auch das Ausländerbehörde von Wuppertal.
Danke für eurer Meinung und Antwort
Einreise nach Deutschland
17. Juli 2020
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Frage vom 17. Juli 2020 | 19:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einreise nach Deutschland
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#1
Antwort vom 17. Juli 2020 | 19:41
Von
Status: Unbeschreiblich (32225 Beiträge, 5662x hilfreich)
Hat dein Freund alle Nachweise, die die Botschaft verlangt, schon vorgelegt?
https://jaunde.diplo.de/blob/2340954/3b27916e46dd647f5b865a9d8eb793ca/wiedereinreise-covid-data.pdf
Er braucht das Einreise-Visum von der Botschaft.ZitatWir fühlen uns machtlos gegenüber die Deutsche Botschaft und auch das Ausländerbehörde von Wuppertal. :
Die Ausländerbehörde in Wuppertal hat damit nichts zu tun. Die stellt ihm dann einen AT aus, wenn er wieder in D ist.
Es geht jetzt nur ums Visum für die Rückreise.
Guck mal... auch das noch...leider schließt die Botschaft ganz ...wegen Bauarbeiten.
https://jaunde.diplo.de/
#2
Antwort vom 17. Juli 2020 | 20:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für deine Antwort, ja er hatte alle Nachweise vorgelegt
Und jetzt?
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