Einreise verbot wurde aufgehoben Deutschland

28. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Leben123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einreise verbot wurde aufgehoben Deutschland

Bin 2004 abgeschoben in die Türkei .....wegen Btmg und Diebstahl...habe vom Regierungspresidiyum einen schreiben bekommen darin steht Einreise verbot aufgehoben nach Deutschland..............kann mir jemand weiterhelfen was muss ich machen um wider nach Deutschland zu dürfen oder kann ich jetzt einfach einreisen ich bin Deutschland geboren und aufgewachsen 22.02.77 geboren und 2004 abgeschoben bin jetzt 42 Mittler sind nach der Abschiebung ganz genau 15 Jahre vergangen kan auch sofort an 2 Arbeitsstellen anfangen mit festem Arbeitsvertrag und eine Wohnung hätte ich auch schon auch gleich was ich vorlegen kann Mietvertrag für 5 Jahre außerdem sind meine Eltern und 3 Geschwistern in Deutschland was muss ich beantrage und auf was muss ich aufpassen das ich das recht oder die Genehmigung bekomme wieder Einreisen zu dürfen brauche ich ein Anwalt Schwergewicht Abschiebung für eure Hilfe und Tipps bedanke ich mich im Voraus Dankeschön

-- Editiert von Leben123mitglied am 28.05.2019 16:20

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Leben123mitglied):
darin steht Einreise verbot aufgehoben nach Deutschland..............
Du darfst nach Deutschland wieder einreisen.
Wer aber abgeschoben wurde, darf erst nach Rückzahlung der Abschiebekosten wieder einreisen.
Wo steht das jetzt?
Ich meine, die Einreisesperre darf max. 5 Jahre dauern. Oder hast du evtl. noch nicht alles bezahlt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

was muss ich machen um wider nach Deutschland zu dürfen oder kann ich jetzt einfach einreisen Kein Türke darf "einfach einreisen" - man benötigt ein Visum. Und das bekommt man so: http://www.tuerkischebotschaft.de/einreisebestimmungen/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und das bekommt man so: http://www.tuerkischebotschaft.de/einreisebestimmungen/

In diesen Texte heißt es:
Um ein Visum stellen zu können bedarf es den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen. Außerdem muss er grundsätzlich persönlich in der türkischen Botschaft abgegeben werden.

So ein Blödsinn, was hat die türkische Botschaft mit einem Visum für Deutschland zu tun? Ganz abgesehen davon, dass es in der Türkei keine türkische Botschaft gibt.

Da sollte man besser auf der Seite des deutschen Innenministerium nachschauen.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/aufenthaltsrecht/einreise-und-aufenthalt/einreise-und-aufenthalt-artikel.html

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 24.06.2019 14:43

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Da ist wohl die deutsche, nicht die türkische Botschaft gemeint. Also ganz normal dort den Antrag stellen, dann sieht man weiter. Aber einen Anspruch auf Wiedereinreise besteht nicht.

wirdwerden

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#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von Leben123mitglied):
abe vom Regierungspresidiyum einen schreiben bekommen darin steht Einreise verbot aufgehoben nach Deutschland..............kann mir jemand weiterhelfen was muss ich machen um wider nach Deutschland zu dürfen oder kann ich jetzt einfach einreisen


Wichtig ist hier: Die Aufhebung des Einreiseverbots macht es erstmal prinzipiell möglich, wieder nach Deutschland einzureisen. Nach der Aufhebung hast du aber für eine eventuelle Einreise nach Deutschland nur dieselben Rechte wie jeder andere in der Türkei lebender Türke. Die Vorgeschichte in Deutschland (Geburt hier und 27 Jahre Aufenthalt) zählt dann nicht mehr.

Um ein Visum zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Und hier ist wichtig, zu welchem Zweck man einreisen will. Für ein Besuchsvisum (einige Wochen die Familie oder Freunde besuchen) muss vor allem die Rückkehrbereitschaft nachgewiesen werden. Nach der Frist musst du dann aber auch wieder ausreisen. Das wäre ein Schengenvisum.

Der Plan mit Wohnung und Arbeitsstellen hört sich aber nach dem Plan an, dauerhaft in Deutschland zu leben. Dafür brauchst du ein nationales Visum. Auch hierfür musst du dieselben Voraussetzungen erfüllen wie jeder andere Türke, der nach Deutschland auswandern will. Da du erwachsen bist, sind Eltern und Geschwister kein gesetzlicher Grund für einen dauerhaften Aufenthalt.

Eine Arbeitsstelle kann ein Grund sein. Da kommt es aber ganz stark auf die Art der Arbeit an. Das ginge bei einer hochqualifizierten Arbeit (Uniabschluss, hohes Gehalt) oder bei einem sogenannten Mangelberuf, also einem, bei dem es in Deutschland dringenden Arbeitskräftemangel gibt, wie z.B. Krankenpfleger. Hier eine Liste der Arbeitsagentur mit den entsprechenden Berufen und Qualifikationen. Aber auch wenn der entsprechende Beruf enthalten ist und die Qualifikation stimmt, ist das meist eine sehr schwierige und langwierige Sache, bis man ein nationales Visum erhält. Der Arbeitgeber muss meist eine ganze Menge Papierkram erledigen.

Ob ein Anwalt helfen kann, kann man erst sehen, wenn klar ist, ob es um einen Beruf geht, bei dem Zuwanderung überhaupt möglich ist, und wie die berufliche Qualifikation aussieht. Generell ist es nämlich so, dass bei der Frage der Zuwanderung zur Arbeit aus dem Nicht-EU-Ausland allein danach entschieden wird, was gut für die deutsche Wirtschaft ist. Bei Mangelberufen gibt es diese Möglichkeit, um deutschen Firmen zu helfen, die verzweifelt Arbeitskräfte suchen. Das sollte man bei der Überlegung, ob ein Visumsantrag lohnt, im Hinterkopf behalten.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da ist wohl die deutsche, nicht die türkische Botschaft gemeint. Also ganz normal dort den Antrag stellen, dann sieht man weiter.

Aber auch für die Visumserteilung ist nicht unbedingt die deutsche Botschaft in Ankara zuständig, das hängt ganz davon ab, wo der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Eventuell kann auch eine andere deutsche Vertretung (in Izmir. Istanbul oder Antalya) für ihn zuständig sein.

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#7
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

http://www.tuerkischebotschaft.de/einreisebestimmungen/

Die Aufhebung deines Einreisestops bedeutet nicht das du ein Visum bekommst. Vor allem nicht um zu bleiben.

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