Einreisesperre heirat

21. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Xtexnpxla
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einreisesperre heirat

Hallo zusammen und zwar habe ich folgendes Problem. Mein Freund wurde vor 1 Monat abgeschoben und hat jetzt eine einreisesperre. Eigentlich ist er hier geboren hat aber kein deutschen pass wegen seinen Eltern und musste auf Grund von Straftaten das land verlassen. Wir haben auch einen Hund zusammen und wir wollen nächstes Jahr in der Türkei dann heiraten dass er wieder zu uns kommen kann ( habe einen deutschen pass) wie läuft das genau ab ? Wie heiraten und beantragen dann ein Visum für familienzusammenführung und hoffen dass die einreisesperre verkürzt wird? Welche Rechte und Chancen haben wir dann, Ich werde mir auch dann einen Anwalt hinzuhalten der uns unterstützt aber wüsste gerne im Voraus schonmal was uns erwartet..

Danke an jede Rückmeldung bin sehr dankbar für jede Hilfe!

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Xtexnpxla):
Wie heiraten und beantragen dann ein Visum für familienzusammenführung und hoffen dass die einreisesperre verkürzt wird?

Das dürfte im Wesentlichen davon abhängen, wie man die Straftat bewertet,
welche Gefahr man für weitere Gesetzesverstöße befürchtet. Ein Spaziergang
durch die entsprechenden Institutionen wird das auch bei einer Eheschließung
und anwaltlichen Beistand sicher nicht. Letztendlich kann die Ehe ja auch in der
Türkei gelebt werden.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 22.10.2021 09:21

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#2
 Von 
Xtexnpxla
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Das dürfte im Wesentlichen davon abhängen, wie man die Straftat bewertet,


Er saß im Gefängnis wegen Körperverletzung, allerdings waren das Sünden aus seiner jugend. Nach seiner Entlassung war er 2 1/2 Jahre in Deutschland mit einer Duldung und ist nicht mehr strafauffällig geworden. Dann haben sie ihn von einen auf den anderen Tag gepackt und abgeschoben.

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#3
 Von 
Xtexnpxla
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Das dürfte im Wesentlichen davon abhängen, wie man die Straftat bewertet,


Er saß im Gefängnis wegen Körperverletzung, allerdings waren das Sünden aus seiner jugend. Nach seiner Entlassung war er 2 1/2 Jahre in Deutschland mit einer Duldung und ist nicht mehr strafauffällig geworden. Dann haben sie ihn von einen auf den anderen Tag gepackt und abgeschoben.

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Okay, dann glaube weiter an Verschwörungstheorien und böse Mächte. Wenn "sie" aber soooo allmächtig sind, solltest du überlegen ob du deinen Freund uberhaupt hier holen willst, wo "sie" ihn jederzeit "packen" können.
Eine Duldung bedeutet dass er ausreisen soll, aber für eine gewisse Zeit geduldet wird dass das noch nicht passiert.
Er wird also die Aufforderung zur Ausreise erhalten haben am Ende der Duldung.
Wenn er dieser nicht nachkommt, ist er widerrechtlich hier und seiner Ausreise wird anderweitig nachgeholfen. Wenn er sich dabei genügend widersetzt, wird er auch "gepackt", ja. Aber nicht "von einem Tag auf den anderen", sondern nach diversen von ihm ignorierten Fristen.

Nun gut, das ist ja nicht die Frage.
Du willst ihnen der Türkei, wo er sich jetzt offenbar aufhält, heiraten. Was dafür dort nötig ist, kann er ja in der Türkei erfragen. Du solltest dich hingegen schlaumachen, was benötigt wird, damit eure Ehe hierzulande anerkannt werden wurde: das ist auch ein ziemlicher Papierkram.

Wenn ihr dann verheiratet seid und eure Ehe hier anerkannt ist, könnt ihr die Aussetzung der Einreisesperre beantragen. Als erstes müssen die Kosten der Abschiebung natürlich bezahlt werden, vorher braucht ihr gar nicht anzufangen. Wenn er seinen Militärdienst in der Türkei noch nicht abgeleistet hat bisher, dann wird er dort vielleicht auch noch Probleme haben ... richte dich auf eine lange Strohwiteenzeit ein, wenn ihr nicht gemeinsam in der Türkei lebt so lange.
Wenn diese Probleme aber aus dem Weg geräumt sind, kann das Visum zur Familienzusammenführung anfragt werden. Sofern Susi lange in Deutschland in er in der Türkei gelebt hat, sollte man gegebenenfalls mit Zweifeln am ernsthaften Willen, eine Ehe zu führen, rechnen. Also Nachweise sammeln, dass ihr ernsthaft euer Leben teilen wollt (Reisetickets in die Türkei, ...)


Warum um alles in der Welt habt ihr nicht geheiratet als die Duldung noch galt?!?!? Die Ausreise Aufforderungsstand doch schon im Raum!
(Wird man vermutlich auch bei der Beurteilung zum Visum fragen)

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#5
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Xtexnpxla):
Nach seiner Entlassung war er 2 1/2 Jahre in Deutschland mit einer Duldung

Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine
„vorübergehende Aussetzung (oftmals wegen Passlosigkeit) der Abschiebung"
von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel
dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Geduldete sind
daher de jure weiterhin ausreisepflichtig

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Auch bei Körperverletzungen fallen Freiheitsstrafen nicht vom Himmel. Da muss was Erhebliches passiert sein. Oder eben wiederholt. Das sollte Xte..... vielleicht mal ankommen. Sie muss vielleicht realisieren, dass wir es hier mit keinem Unschuldslamm zu tun haben, was vielleicht mal etwas heftig seinen Nachbarn gestreichelt hat. Ich denke, das ist ganz wichtig, damit Xte sich auch mal selbst positionieren kann. So, dann hat dieses Unschuldslamm über einen doch erheblichen Zeitraum weiter das deutsche Rechtssystem ignoriert. Also nichts aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt. Das ist die Situation im Augenblick. Er musste abgeschoben werden, eben weil er immer noch nicht gelernt hatte, wie das System funktioniert. Oder es nicht lernen wollte.

Da liegt meines Erachtens das Hauptproblem. Nicht, ob man einen gemeinsamen Hund hat. Also wirklich nicht. Wie alt seid Ihr eigentlich?

Zunächst sollten die Abschiebungskosten bezahlt werden. Dann sollte man in der Türkei heiraten (in Deutschland geht ja im Augenblick nicht), sich angesichts der Einreisesperre schlau machen, unter welchen Voraussetzungen die verkürzt werden kann. Aber da sollte man sich schon auf einige Jahre einstellen. Auch, wenn der Hund inzwischen stirbt. Jedenfalls ist die Heirat kein "Sesam-Öffne-Dich" für einen legalen Aufenthalt für Deutschland.

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Aus meiner Sicht:

Er hat dir nicht alles erzählt oder du weißt eben nicht, was Duldung bedeutet. Er wurde für seine *Jugendsünden* so bestraft, dass er keine Bewährung, sondern eben die Freiheitsstrafe bekam.
Er sollte also direkt nach der Entlassung das Land verlassen. Das war die Duldung =Ausreisepflicht nach der Regelung privater Angelegenheiten. Dafür hatte man ihm eine Frist gesetzt
Die Frist hat er nicht beachtet, wurde deshalb viel später *zwangsweise* abgeschoben. Es ging gar nicht um neue Straftaten. Vermutlich gab es auch mehrere Aufforderungen zur Ausreise, von denn du evtl. nichts weißt.

Er muss die Abschiebekosten an den dt. Staat zurückzahlen, bevor irgendeine Einreisesperre verkürzt oder aufgehoben wird.
Dein Freund kann nachlesen in seinen Unterlagen, wie lange seine Einreisesperre gilt. Es gibt ein Maximum von 5 Jahren.

Euer gemeinsamer Hund ist nebensächlich.
Heiraten in der Türkei geht.
Dein Freund kann in der Türkei selbst erfragen, wie das geht.

Einen Anwalt suchen kannst du jetzt schon, zumindest für die Beratung und deine nötigen Schritte. Der Anwalt kann den genauen Sachverhalt erfahren und dir erklären, was zu tun wäre.
Dann weißt du, was euch konkret erwartet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Warum um alles in der Welt habt ihr nicht geheiratet als die Duldung noch galt?!?!? Na, vermutlich, weil er keine Papiere hatte - ein türkischer Bürger mit Papieren dürfte recht schnell und ohne zwischenzeitliche jahrelange Duldung abgeschoben werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Xtexnpxla
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Er hat dir nicht alles erzählt oder du weißt eben nicht, was Duldung bedeutet. Er wurde für seine *Jugendsünden* so bestraft, dass er keine
. Nein, als er aus dem Gefängnis raus kam war klar er muss abgeschoben werden. Er hat das Land nicht verlassen und bekam eine Duldung für 21/2 Jahre jetzt. Uns war immer klar dass das im Raum steht aber (ich weiß ziemlich leitsinnig ) wir dachten nie es würde was passieren, denn innerhalb dieser 2 Jahre war kein Kontakt mehr mit der Polizei anderweitig. Im Nachhinein sehr dumm von uns.

An alle noch: ich weiß sehr gut dass er kein Unschuldslamm ist und in seiner Vergangenheit sehr viele schlimme Fehler gemacht hat. Aber es waren Taten aus dem Alter 14-16 mit 17 kam er in das Gefängnis und mit 21 wieder raus. jetzt ist er 23.. Es sind fast 10 Jahre vergangen aber er muss immernoch unter den Fehlern seiner jungend leiden. Menschen können sich ändern und das Gefängnis verändert Menschen und lässt sie bereuen!

Danke für die Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wieso war klar, dass er abgeschoben werden musste? Man kann auch freiwillig ausreisen. Und letzteres ist unheimlich hilfreich, wenn es um die Wiedereinreise geht. Also, er hat sich zwei Jahre lang beharrlich geweigert, auszureisen. Das wäre die logische Konsequenz gewesen, wenn er sich endlich für den Weg der Tugend entschieden hätte. Ob er sich nach dem Aufenthaltsgesetz dadurch erneut strafbar gemacht hat, vermag ich nicht abzuschätzen. Jedenfalls hat er alle Ausreiseaufforderungen ignoriert.

Nachdem ich nun von dem Strafmaß bzw. dem Verlauf der kriminellen Karriere hier gelesen habe, bis ich, was die Wiedereinreise in absehbarer Zeit angeht, doch sehr skeptisch. Ein Jugendlicher/Heranwachsender, welcher offensichtlich ein Serientäter ist, den viele Verurteilungen überhaupt nicht beeindruckt haben, und vier Jahre bei einem so jungen Menschen, die ja wohl nur 2/3 der Strafe waren, es kommt ganz selten vor, dass eine Jugendstrafe so hoch ist. Dafür kann man auch jemanden umbringen.

Ein Beispiel aus der Praxis: in Darmstand wurde ein Serbe vor einigen Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, wurde dann direkt aus der JVA nach Serbien abgeschoben. Was den sozialen Hintergrund in Deutschland angeht, durchaus mit dem Fall hier vergleichbar. Er ist dann gegen das Wiedereinreiseverbot gerichtlich vorgegangen. Allerdings vergeblich. Acht Jahre sind da wohl inzwischen rechtskräftig festgelegt, ob nach fünf Jahren eine weitere Prüfung erfolgt, auf Antrag, mit der Option, von den acht Jahren runter zu kommen, das bleibt abzuwarten.

Ein durchaus vergleichbarer Fall. Du siehst, was auf Euch zukommt. Und da hilft auch kein Schönreden. Und 2 Jahre straffrei zu leben, wenn man mal vom Verstoß gegen die ausländerrechtlichen Bestimmungen absieht, ist nun wirklich kein Verdienst. Wobei man auch insoweit nur weiß, dass er sich nicht hat erwischen lassen, mehr nicht. Es gibt Menschen, die 100 Jahre alt werden und nie straffällig geworden sind. Wieso werden bei Kriminellen eigentlich immer wieder Selbstverständlichkeiten als Verdienst hingestellt? Ist für mich immer wieder schwer zu verstehen.

Also, auf einige Jahre Abwesenheit einstellen. Auf Kosten der Abschiebung, Kosten des Anwalts. Ob da noch Geschädigte Titel erstritten haben, die zu bedienen sind, das können wir hier nicht wissen. Das ist die Realität, mit der Du Dich auseinandersetzen sollen und Dir ersparen, die Situation verschönernd zurecht zu lügen. Das hilft niemandem. Nicht mal dem Hund.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Xtexnpxla):
als er aus dem Gefängnis raus kam war klar er muss abgeschoben werden.
Das ist ja was ganz Neues. Hat sich das Gesetz vor 1 Monat geändert?
Bisher war es so: Wer ausreisepflichtig ist und nicht selbst ausreist, --- der wird über kurz oder lang teuer und recht ruppig abgeschoben.
Zitat (von Xtexnpxla):
Er hat das Land nicht verlassen und bekam eine Duldung für 21/2 Jahre jetzt.
Kannst du das erklären? Eine Duldung für diese Zeit (nach der Haft)? Was hat er denn in den 2,5 Jahren gemacht? Schule? Ausbildung? Job?

Zitat (von Xtexnpxla):
Es sind fast 10 Jahre vergangen aber er muss immernoch unter den Fehlern seiner jungend leiden
Quatsch. Er ist für seine Fehler bestraft worden, hat dafür eine Haftstrafe bekommen und war nach der Entlassung aus der Haft --ausreisepflichtig--.
Fehler wurden viel früher gemacht, dafür hat er jetzt die Quittung bekommen.
-Aus familiären Gründen ist man nicht deutscher Staatsbürger geworden, sondern Ausländer geblieben.
-Als *Kind* ist er kriminell geworden.
-Ins Gefängnis kam er, sobald das Gesetz es erlaubte.
-Aus dem Gefängnis kam er und sollte ausreisen.
-2,5 Jahre hat er sich abgeduckt.
-2,5 Jahre hat er keinen Anwalt, oder sonst wen gefragt, wie er seinen Aufenthalt in D retten könnte.
-Du hast auch nichts unternommen.

Jetzt : Er ist ein Ausländer, für den der Staat ein Ausweisungsinteresse sieht. Deshalb Ausreisepflicht nach Haftentlassung.
Vermutlich sieht der Staat auch kein Interesse, ihn wieder einreisen zu lassen. Genaueres dazu kann dir ein Anwalt erklären, der den gesamten Sachverhalt prüfen und bewerten kann.
Zitat (von Xtexnpxla):
und das Gefängnis verändert Menschen und lässt sie bereuen!
Richtig. Dann wäre für deinen Freund das erste gewesen, NICHT gegen die Ausreisepflicht zu verstoßen. Oder eben aus der Haft --- direkt zu einem Anwalt zu marschieren.
Alles verbockt, so sieht es aus.
Du kannst jetzt zum Anwalt, das kann nicht mehr schaden.

-- Editiert von Anami am 23.10.2021 11:15

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Xtexnpxla):
Aber es waren Taten aus dem Alter 14-16 mit 17 kam er in das Gefängnis und mit 21 wieder raus. jetzt ist er 23.. Es sind fast 10 Jahre vergangen aber er muss immernoch unter den Fehlern seiner jungend leiden.


Du solltest dringend dein Anspruchsdenken herunter schrauben.

Erstmal sind es von 16 bis 23 keine 10 Jahre, sondern nur 7.
Was aber auch nicht ganz stimmt, weil danach hat er ja noch gegen die Ausreiseanordnung verstoßen, der letzte Verstoß, unter dem er "leidet" ist also gerade einen Monat her.
Wenn er mit 17 ins Gefängnis kommt und mit 21 raus kam, waren es über 3 Jahre an Strafe.
Und dafür reicht nun mal nicht nur eine Jugendsünde, dafür muss man in Deutschland beharrlich und erheblich gegen Gesetze verstoßen UND hat auch schon mehr als einen Warnschuss vorher bekommen.

Dann sehe ich auch kein großes "Leiden": er darf doch frei leben, ohne Auflagen. Nur nach Deutschland darf er eben nicht. Was grundsätzlich ja auch erstmal ok ist, weil er eben kein Deutscher ist. Das wiederum hat er anscheinend seinen Eltern zu verdanken, dann kannst du dich ja bei denen beschweren.

Und zu guter Letzt: wenn er sich ab jetzt einwandfrei verhält, dann hat er in 10 Jahren (vielleicht auch früher) überhaupt keine Einschränkungen mehr, sogar eine Rückkehr nach Deutschland ist möglich. Sprich mit Anfang 30 hat man keinerlei Einflüsse mehr aus den "Fehlern der Jugend" (welche in Wirklichkeit erhebliche Straftaten waren). Das ist wohl durchaus sozial und früh genug, ansonsten wären Strafen ja überhaupt nicht mehr abschreckend.

Lass mal raten: die Heirat ist erst Thema geworden, nachdem er abgeschoben wurde, weil er glaubt, dadurch schneller wieder nach Deutschland zu kommen?

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#13
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Und nur rein vorsorglich.
Auch ein gemeinsames Kind wäre kein Grund sofort wieder einreisen zu dürfen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Eine Einreisesperre darf mW maximal für 5 Jahre verhängt werden. Aber es gibt Ausnahmen, zB für Straftäter und/oder besondere Ausweisungsinteressen.
Das Einreiseverbot gilt für den gesamten Schengen-Raum.
Reist ein Ausländer *über Umweg* nach D ein, ist das (wieder) eine Straftat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

... und er muss die Restfreiheitsstrafe absitzen. Und, Anami, davon ausgehend, dass er nach 2/3 rausgekommen ist, haben wir eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren, dafür kann man in Deutschland auch jemanden umbringen oder aber wir haben einen schwerkriminellen Serientäter, den unzählige Warnschüsse nicht beeindruckt haben. Ich hab ja nicht von Ungefähr den Fall mit dem Tötungsdelikt angeführt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Und, Anami, davon ausgehend, dass er nach 2/3 rausgekommen ist, haben wir eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren Eine Jugendstrafe von 6 Jahren - die ist noch schwerer zu kriegen als eine "gewöhnliche" Freiheitsstrafe. 10 Jahre sind ja bei Minderjährigen die mögliche Maximalstrafe - sehr unwahrscheinlich, dass man das nur wegen Körperverletzung bekommen hat...

-- Editiert von muemmel am 23.10.2021 16:30

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

und er muss die Restfreiheitsstrafe absitzen. Wahrscheinlich nicht - wenn er zur Bewährung entlassen wurde, ist die Bewährungszeit spätestens nach 3 Jahren rum (§ 22 JGG). Und die 3 Jahre sind hier ja bald rum - danach wäre eine illegale Einreise kein Bewährungsbruch mehr.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
und er muss die Restfreiheitsstrafe absitzen.
Was muss er? Lass doch deine Annahmen. Er ist jetzt in der Türkei. Als Abgeschobener. Die Freundin sitzt hier und hat 0 Ahnung. Die glaubt ihm, was er ihr erzählt hat.
Beide sind gut beraten, sich speziell für diesen Fall Hilfe oder zumindest Beratung von einem Fachanwalt zu holen.

Dein serbischer Darmstand oder deine Vergleiche mit Tötungsdelikten sind hier doch völlig schnuppe.

Ich kenn auch einen, der...
:augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Also nochmal ganz klar: es ist in Deutschland üblich, gerade bei Kriminellen, die nach Jugendstrafrecht einsitzen, sie nach 2/3 oder auch schon nach 1/2 der Strafe aus der JVA zu entlassen und den Rest zur Bewährung auszusetzen. Kommt hier bei der Fragestellerin, die ja offensichtlich null Kenntnisse über die juristische Abwicklung dieser Problematik hat, oder auch bei beiden zusammen die Idee auf, man könne ja in der Türkei heiraten, dann in Zukunft zusammen in Deutschland leben, er illegal, dann ist die Bewährung futsch, die Restfreiheitsstrafe ist abzusitzen. Wir haben wirklich genug Fälle dieser Art, deshalb mein Hinweis.

Die Fragestellerin muss einfach die ganze Dimension erkennen. Sie hat ja auch geglaubt, das mit der Duldung merkt keiner.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

dann ist die Bewährung futsch, die Restfreiheitsstrafe ist abzusitzen. Nö, weil die Bewährungszeit schlicht sehr bald um ist - siehe mein Beitrag 16:36 Uhr.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#21
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Freundin sitzt hier und hat 0 Ahnung. Die glaubt ihm, was er ihr erzählt hat.


Solche Freundinnen benötigt der Personenkreis.

Die Freundin sollte mal in diesem Forum lesen, wie viele, auf billige Art ausgenutzt werden.

https://forum.1001geschichte.de/
Aber wenn man sogar glaubt ein Hund spielt eine Rolle, scheint man insgesamt sehr gutgläubig zu sein.

Was hat er junge Mann bisher in Deutschland gearbeitet und von was lebt er in der Türkei? Ach ja, im gen. Forum finden da viele durch dumme Frauen eine gute Einnahmequelle.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Kleiner Unterschied zu dem märchenhaften Geschichtenforum:

Der Freund der TE ist in D geboren, ist hier aufgewachsen.
Hat aus ganz bescheuerten familiären Gründen keinen deutschen Pass.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Freund der TE ist in D geboren, ist hier aufgewachsen.


Und nun in der Türkei, Bezness kann nicht ausgeschlossen werden. Frage Sozialarbeiter welche sich damit täglich beschäftigen. Das Forum ist nur ein Anhaltspunkt, was da so alles läuft.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Es ist doch alles geschrieben.

Zitat (von Xtexnpxla):
wir wollen nächstes Jahr in der Türkei dann heiraten dass er wieder zu uns kommen kann ( habe einen deutschen pass) wie läuft das genau ab ?
Logisch³ ist, dass der Freund zurück nach D will. Wie auch immer.
Er hat es aber selbst verbockt, bereits vor 2,5 Jahren nach Haftentlassung. Da hilft auch keine Heirat in der Türkei.

Was hätten Sozialarbeiter hier in diesem Fall zu sagen?
Das 1001-Forum ist eine Sammlung von Geschichten zur Abschreckung.
Was gut geht, liest man dort nicht.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Also jetzt sind die Eltern schuld? Er hätte sich doch selbst drum kümmern können, wenn auch erfolglos, wegen der kriminellen Karriere, für die er sich schon als Kind entschieden hatte. Es soll auch Menschen geben, die zwar im Ausland leben, ohne dass sie die Staatsangehörigkeit ändern wollen. sind diese Personen alle bescheuert? Ja wohl kaum.

Und was sollen Sozialarbeiter dazu sagen? Das, was die Gesetze und die Rechtsprechung auch sagen. Dass mindestens mittelfristig, wenn nicht sogar langfristig eine Rückkehr nach Deutschland ausgeschlossen ist. Trotz Heirat, trotz möglichem Kind, trotz gemeinsamen Hund.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also jetzt sind die Eltern schuld?
Was soll solch primitive Frage? Du drückst dich doch sonst gern *fachlich* aus.
Ein Kind von 14-16 kann sich nicht selbst um die dt. Staatsbürgerschaft kümmern, egal, ob es schon kriminell war/ist/wird oder nicht. Und im und nach dem Knast wars eh´vorbei.
Zitat (von wirdwerden):
sind diese Personen alle bescheuert?
Nein. Wieso auch? Was soll die unterste Schublade?
Du meinst also, dieser junge Türke hätte mit 14 beschlossen: Ich werde Krimineller.... oder was soll dein Text?
Zitat (von wirdwerden):
Und was sollen Sozialarbeiter dazu sagen?
Frage: Wer fragt überhaupt einen Sozialarbeiter, damit der dazu irgendwas sagen kann?

Die Abschweifung zu dem 1001-Forum und zu Sozialarbeitern hat doch gar nichts mit der Schilderung/Problem der TE zu tun.
Das ist ja schon fast auf dem Niveau meiner Nachbarin, die im Aufzug zu mir sagt: Hammse schon gehört...ich habs ja gleich gesacht...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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Und jetzt?

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