Ich habe versucht, nach Deutschland einzureisen, ohne einen gültigen Aufenthaltstitel zeigen zu können, weswegen meine Einreise von Polizisten verweigert wurde.
Ich habe einen abgelaufenen EU-Ausland-Aufenthaltstitel und ein Dokument, der den künftigen Empfang des erneuerten Aufenthaltstitel bestätigt, der Polizisten stattdessen gezeigt.
Ich wurde deswegen, angeblich nach AufenthG § 95
Abs. (1) Nr. 3 und Abs. (3), von der Polizisten befohlen, sofortig zurückzureisen.
Meine Fragen sind:
1. Nach AufenthG § 95
Abs. (1) Nr. 3 und Abs. (3) kann ich mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
1.1. Kann ich wirklich mit Freiheitstrafe bestraft werden?
1.2. Wenn ich mit einer Geldstrafe bestraft würde, wie hoch könnte diese sein?
2. Nach Felicite in [1] ein fahrlässiges Verhalten kann nicht als strafbar gewertet. Wie kann ich glaubwürdiger machen, dass mein Verhalten fahrlässig statt vorsätzlich war?
3. Gilt dies als eine Abschiebung oder als eine Zurückweisung? Kontext: [2].
4. Nachdem ich den neuen EU-Ausland-Aufenthaltstitel bekomme, kann ich sofortig nach Deutschland reisen?
[1]: https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=402675
[2]: https://de.wikipedia.org/wiki/Abschiebung_(Recht)
Einreiseverweigerung wegen ungültiges Aufenthaltstitel: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe?
Notfall?
Notfall?
Was hier passieren wird, kann man nicht seriös einschätzen. Gerade, weil nicht zu bewerten ist, was es mit dem "Dokument, der den künftigen Empfang des erneuerten Aufenthaltstitel bestätigt" auf sich hat. Wenn das etwas wie die Fiktionsbescheinigung für Deutschland sein sollte, sollte es z.B. eigentlich (!) keine negativen Konsequenzen geben.
Es ist auch schwierig, etwas zu sagen, wenn nicht klar ist, ob das eine Abschiebung, eine Zurückweisung oder eine Ausweisung war. Wobei: Wenn es eine Abschiebung ist, merkt man das in der Regel, denn dann reist man nicht mehr eigenständig, sondern im Gewahrsam deutscher Behörden. Die Reisekosten werden dann auch erstmal von diesen Behörden bezahlt. Wenn du nur aufgefordert wurdest zurückzureisen, dürfte das keine Abschiebung gewesen sein.
Was man jedoch mit hinreichender Sicherheit sagen kann: So, wie es geschildert wurde, kommt eine Haftstrafe sicherlich nicht in Frage. Die Möglichkeit der Haftstrafe gibt es für ganz andere Kaliber von Gesetzesübertretung. Auch vor einer Geldstrafe muss man nicht allzu viel Angst haben. Falls es überhaupt dazu kommen sollte, ist die nicht so hoch. Deutsche Gerichte vermeiden auch gerne Entscheidungen zu solchen Bagatelldelikten (gerade mit Auslandsbeteiligung).
Was man prüfen muss, ist jedoch die mögliche Verhängung einer Sperre. Auch wenn du in einem anderen EU-Land (Schengen-Land) einen Aufenthaltstitel hast, würde eine Einreisesperre nach Deutschland nicht einfach erlöschen.
Du solltest einfach abwarten, ob per Post irgendetwas Amtliches aus Deutschland kommt. Wenn du wieder einen gültigen EU-Aufenthaltstitel hast und nach Deutschland reisen willst, solltest du vorsichtshalber vorher eine Auskunft aus dem deutschen Ausländerzentralregister einholen. Dort erfährst du, ob eine Sperre vorliegt.
Da fehlen ein paar Informationen.
ZitatIch habe einen abgelaufenen EU-Ausland-Aufenthaltstitel :
Welches Land (Nennen wir es, bis es bekannt ist X-Land)
Zitathabe versucht, nach Deutschland einzureisen :
Von wo? Von X-Land, einem anderen Schengen oder EU-Land oder von ausserhalb der EU/Schengen?
ZitatPolizisten befohlen, sofortig zurückzureisen. :
Wohin zurück? Nach X-Land?
ZitatGilt dies als eine Abschiebung oder als eine Zurückweisung :
Hört sich nach einer Zurückweisung gemäss § 15 Abs. 2 No. 3 AufenthG sowie einer Einreiseverweigerung gemäss Artikel 14 Schengener Grenzkodex an.
Zitatein Dokument, der den künftigen Empfang des erneuerten Aufenthaltstitel bestätigt :
Von welchem Land? Von X-Land oder einem anderen Land? Was steht auf dem Dokument bezüglich Auslandsreisen und Wiedereinreise? Wichtig bezüglich Fahrlässigkeit.
Gemäss Artikel 6 Abs. 2 Bstb. c. Schengener Grenzkodex berechtig solch ein Dokument nicht die Erinreise in ein anderes Land.
Zitat:
[Der Drittstaatsangehörige] muss im Besitz eines gültigen Visums sein, falls dies nach der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vorgeschrieben ist, außer wenn er Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels oder eines gültigen Visums für den längerfristigen Aufenthalt ist.
Mit so einem Dokument ist in der Regel nicht einmal die Wiedereinreise in das ausstellende Land garantiert! Für das braucht man in der Regel ein Wiedereinreisevisum.
Zitat1.1. Kann ich wirklich mit Freiheitstrafe bestraft werden? :
Theoretisch ja. Aber das Gesetzt sagt ja explizit "oder" und es sind in § 95 auch noch schlimmere Vergehen aufgelistet. Die Chance, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird sind als sehr gering einzuschätzen.
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ZitatWas hier passieren wird, kann man nicht seriös einschätzen. Gerade, weil nicht zu bewerten ist, was es mit dem "Dokument, der den künftigen Empfang des erneuerten Aufenthaltstitel bestätigt" auf sich hat. (...) :
Zitat(...) Was steht auf dem Dokument bezüglich Auslandsreisen und Wiedereinreise? Wichtig bezüglich Fahrlässigkeit. :
Gemäss Artikel 6 Abs. 2 Bstb. c. Schengener Grenzkodex berechtig solch ein Dokument nicht die Erinreise in ein anderes Land.
Das "Dokument, das den künftigen Empfang des erneuerten Aufenthaltstitel bestätigt" hat keinen bestimmten Namen, soweit ich weiß. Man könnte es so nennen: Ricevuta postale di accettazione assicurata del permesso di soggiorno. Es ist von der italienischen Post gegeben und es bestätigt, dass die Anfrage eines (italienischen) Aufenthaltstitels angenommen wurde und dass den Aufenthaltstitel bearbeitet wird. Es enthält ein Kennzahl, mit dem man Bezug auf den Aufenthaltstitel nehmen kann.
Zitat(...) Wenn es eine Abschiebung ist, merkt man das in der Regel, denn dann reist man nicht mehr eigenständig, sondern im Gewahrsam deutscher Behörden. Die Reisekosten werden dann auch erstmal von diesen Behörden bezahlt. Wenn du nur aufgefordert wurdest zurückzureisen, dürfte das keine Abschiebung gewesen sein. :
Es wurde ein Formular mit em Titel "Einreiseverweigerung" ausgefüllt und an mich übergeben. Da steht, dass ich 1) keinen gültigen Aufenthaltstitel gezeigt habe und 2) "eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Schengenstaaten" darsgestellt habe. Ich bin eigenständig ausgereist und habe meine Zugticket selbst bezahlt, es sieht denn so aus, wie es keine Abschiebung war, was sehr gut ist!
ZitatWas man jedoch mit hinreichender Sicherheit sagen kann: So, wie es geschildert wurde, kommt eine Haftstrafe sicherlich nicht in Frage. (...) :
Zitat(...) Die Chance, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird sind als sehr gering einzuschätzen. :
Das sind sehr gute Nachrichten. Jetzt habe ich noch was zwischen den Unterlagen, die an mich übergeben wurden, gefunden: "Sollten Sie nach der Rückführung erneut versuchen, unerlaubt nach Deutschland einzureisen, müssen Sie mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen." Ich gehe auch davon aus, ich muss derzeit weder mit einer Geldstrafe noch mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Zitat(...) Wenn du wieder einen gültigen EU-Aufenthaltstitel hast und nach Deutschland reisen willst, solltest du vorsichtshalber vorher eine Auskunft aus dem deutschen Ausländerzentralregister einholen. Dort erfährst du, ob eine Sperre vorliegt. :
Danke für die Hinweis!
FareakyThunder, zu deiner anderen Fragen:
1. Das EU-Ausland des abgelaufenen Aufenthaltstitels ist Italien.
2. Ich habe versucht, von Italien über Österreich nach Deutschland zu fahren.
3. Ich wurde befohlen nach Österreich zurückzureisen, damit ich danach nach Italien fahren könnte.
4. Der neue Aufenthaltstitel wäre von Italien. Im moment wüsste ich es nicht, aber nach dem Nachschauen habe ich mitbekommt, dass es keine Fahrlässigkeit außerhalb Italien bietet.
Vielen Dank, dass ihr eure Zeit investiert haben, meine Fragen zu beantworten!
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