Eintrag Führungszeugnis/Vorlage beim neuen Arbeitgeber

14. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
A.G.123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag Führungszeugnis/Vorlage beim neuen Arbeitgeber

Hallo.
Ich habe vor 2 Wochen einen Arbeitsvertrag als Kraftfahrer unterschrieben mit super Konditionen und Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber zählt wohl zum öffentlichen Dienst.
Der Arbeitgeber bat im Nachgang um die Beantragung eines Führungszeugnisses dass ohne Eintragungen sein sollte. Das habe ich beantragt in der Annahme ich hätte keine Eintragungen. Jetzt musste ich leider überraschend feststellen, dass ich einen Eintrag vom August 2024 wegen Diebstahl zu 60 Tagessätzen habe. Laut BZR-Neuregelegung 1.April 2024 fällt dies jedoch unter die Bagatellgrenze von 60 Tagessätzen, ist keine Sexuelle/schwere Straftat und sollte eigentlich nicht im Führungszeugnis stehen.
Unter den Bedingungen werde ich mein Arbeitsverhältnis leider nicht antreten können was nach langer Arbeitslosigkeit schrecklich wäre.

Bin ich was die BZR-Regelung angeht richtig informiert? Wenn ja, wieso steht dies dann trotzdem im Führungszeugnis? Und macht ein Antrag auf Löschung dieses Eintrages Sinn?

Bin über jede Hilfe dankbar!

-- Editiert von User am 14. März 2026 07:15

-- Editiert von User am 14. März 2026 07:16




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Chantal Viviane Roth
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo, soweit keine weiteren Eintragungen vorliegen und es sich bei dem betreffenden Sachverhalt tatsächlich um die erste Eintragung handelt, wird diese gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG in der Regel nicht in das Bundeszentralregister aufgenommen.
Auf Grundlage Ihrer Schilderung, wonach keine Vorstrafen bestehen, erscheint es daher sinnvoll, einen Antrag auf Löschung bzw. Überprüfung der Eintragung zu stellen. In diesem Antrag sollte ausdrücklich auf § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG verwiesen werden.
Sie könnten in Ihrem Schreiben darauf hinweisen, dass nach Ihrer Kenntnis keine weiteren Eintragungen vorliegen und daher die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eintragung im Bundeszentralregister nach Ihrer Auffassung nicht gegeben sind.
Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3459 Beiträge, 1338x hilfreich)

Das dürfte wohl wesentlich daran liegen, ob das betreffende Delikt mit Cannabis verbunden war. Wenn nicht, dann war der ganzte Thread nutzlos...

Und wie kann man bitte nicht wissen, wegen Diebstahls verurteilt worden zu sein (noch dazu wahrscheinlich sogar eine nicht erstmalige Verurteilung)?!?

60 Tagessätze sollten nie im einfachen Führungszeugnis stehen... Da stimmt doch was nicht...?!

Aber wenn man schon nichts von einer Verurteilung weiß, dürfte es eher wahrscheinlich sein, auch nichts von einer zweiten zu wissen...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(632 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von A.G.123):
Der Arbeitgeber bat im Nachgang um die Beantragung eines Führungszeugnisses

Bitten vom Arbeitgeber müssen nicht immer erfüllt werden.


Zitat (von A.G.123):
Unter den Bedingungen werde ich mein Arbeitsverhältnis leider nicht antreten können

Warum?

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.083 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.