Ermittlungsverfahren nach Einbürgerung

24. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
ip561256-95
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren nach Einbürgerung

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. ich wurde beschuldigt versucht zu haben eine geringe menge (0,5 g Crystal) angeblich aus Belgien/Niederlanden im Sommer 2019 nach Deutschland einzuführen. Die Information sowie Anhörungsbogen dazu habe ich Anfang Oktober erhalten und möchte mich vor dem Hauptzollamt zu dem Fall nicht äußern (auf Rat eines Anwaltes auch wenn man unschuldig ist). Jetzt ist es aber so, dass ich im Juni diesen Jahres eingebürgert wurde und zum Zeitpunkt der Einbürgerung nichts von dem Ermittlungsverfahren wusste! Kann es jetzt trotzdem im Nachgang Konsequenzen hinsichtlich der Einbürgerung geben? Oder bin ich "geschützt" durch § 35 StAG?

Vielen lieben Dank für die Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Seit Februar 2009 kann eine Einbürgerung in den ersten fünf Jahren rückgängig gemacht werden, wenn sich herausstellt, dass der Verwaltungsakt "durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind", erwirkt worden ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von ip561256-95):
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Vielleicht. Bitte jetzt zunächst abwarten, was das Verfahren ergibt.
Wenn du das Ergebnis hast und nicht beruhigt bist, dann gern wieder hier fragen.
Vorher ergibt sich gar nichts .

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
wenn sich herausstellt,
d.h. es dürfte sich dadurch nicht herausstellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

3x Hilfreiche Antwort

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