Antwort vom 11.3.2020 | 16:32
Von Status: Lehrling (1028 Beiträge, 1311x hilfreich)
Ich würde gerne wissen, ob ich als ihr Kind auch die deutsche Staatbürgerschaft erworben könnte.
Möglich wäre das schon, aber hier kommt es auf die genauen Abläufe und Daten an. Ein deutscher Reisepass beweist keine Staatsbürgerschaft und auch dass die Pässe mittlerweile ungültig sind, hat keine zwingende Auswirkung.
Bei den Eltern dürfte entscheidend sein, wie und wann sie zu ihrer EU-Staatsbürgerschaft gekommen sind. Also, ob sie die Staatsbürgerschaft per Geburt erworben haben oder später beantragt haben. Bei einer anderen Staatsbürgerschaft, die auf Antrag erworben wurde, geht die deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Bei EU-Staatsbürgerschaften gibt es eine Ausnahme, aber hier ist entscheidend: Galt diese Ausnahme im deutschen Gesetz zu diesem Zeitpunkt schon und war das Land seinerzeit schon Teil der EU?
Wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt deutscher Staatsbürger war, solltest du auch deutscher Staatsbürger sein. Falls nur ein Elternteil damals Deutscher war und du schon etwas älter bist, könnte entscheidend sein, wer Deutscher war (Vater oder Mutter) und ob du ehelich oder unehelich geboren wurdest.
Zudem gibt es noch die Besonderheit, dass in manchen Fällen die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft davon abhängen kann, ob man sich im Ausland beim deutschen Konsulat hat registrieren lassen. Im Fall einer jetzigen EU-Staatsbürgerschaft kenne ich das nicht, kann diesen Sonderfall aber auch nicht ausschließen.
Also: viele Wenns und Abers. Eine wirklich verlässliche Antwort kannst du nur erhalten, wenn du einen Staatsangehörgkeitsausweis nach § 30 StAG beantragst. Lies zur ersten Info einfach mal den Wikipedia-Artikel.