Erwerb der Staatsbürgerschaft

11. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go541054-32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerb der Staatsbürgerschaft

Hallo,

meine Eltern besitzen die deutschen Reisepässe (der Opa war Soldat in Wehrmacht), die aber schon mehrere Jahre nicht mehr gültig sind. Sie wohnen zurzeit nicht mehr in Deutschland und besitzen noch eine andere EU-Land-Staatsbürgerschaft. Sie würden gerne für neue deutsche Pässe beantragen. Ich würde gerne wissen, ob ich als ihr Kind auch die deutsche Staatbürgerschaft erworben könnte. Ich wurde nicht in Deutschland geboren und besitze zurzeit eine andere EU-Land-Staatsbürgenschaft.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von go541054-32):
Ich würde gerne wissen, ob ich als ihr Kind auch die deutsche Staatbürgerschaft erworben könnte.


Möglich wäre das schon, aber hier kommt es auf die genauen Abläufe und Daten an. Ein deutscher Reisepass beweist keine Staatsbürgerschaft und auch dass die Pässe mittlerweile ungültig sind, hat keine zwingende Auswirkung.

Bei den Eltern dürfte entscheidend sein, wie und wann sie zu ihrer EU-Staatsbürgerschaft gekommen sind. Also, ob sie die Staatsbürgerschaft per Geburt erworben haben oder später beantragt haben. Bei einer anderen Staatsbürgerschaft, die auf Antrag erworben wurde, geht die deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Bei EU-Staatsbürgerschaften gibt es eine Ausnahme, aber hier ist entscheidend: Galt diese Ausnahme im deutschen Gesetz zu diesem Zeitpunkt schon und war das Land seinerzeit schon Teil der EU?

Wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt deutscher Staatsbürger war, solltest du auch deutscher Staatsbürger sein. Falls nur ein Elternteil damals Deutscher war und du schon etwas älter bist, könnte entscheidend sein, wer Deutscher war (Vater oder Mutter) und ob du ehelich oder unehelich geboren wurdest.

Zudem gibt es noch die Besonderheit, dass in manchen Fällen die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft davon abhängen kann, ob man sich im Ausland beim deutschen Konsulat hat registrieren lassen. Im Fall einer jetzigen EU-Staatsbürgerschaft kenne ich das nicht, kann diesen Sonderfall aber auch nicht ausschließen.

Also: viele Wenns und Abers. Eine wirklich verlässliche Antwort kannst du nur erhalten, wenn du einen Staatsangehörgkeitsausweis nach § 30 StAG beantragst. Lies zur ersten Info einfach mal den Wikipedia-Artikel.

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#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von go541054-32):
Ich würde gerne wissen, ob ich als ihr Kind auch die deutsche Staatbürgerschaft erworben könnte.

Als Abkömmling deutscher Eltern, kannst Du die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erwerben, weil Du sie bereits besitzt.

Wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt Deiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit inne hatte, dann hast Du die deutsche Staatsangehörigkeit "geerbt". Wenn Du allerdings vor
1975 geboren bist, wäre die Weitergabe der Staatsangehörigkeit nur vom Vater möglich gewesen. Der Geburtsort spielt allerdings dabei überhaupt keine Rolle.

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#3
 Von 
go541054-32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zusätzliche Erklärung: meine Elten wurden in einem EU-Land geboren (nicht Deutschland) und besitzen die Staatsbürgerschaft dieses EU-Landes schon die ganze Zeit. 1989 sind sie nach Deutschland gegangen, haben dort gelebt, gearbeitet und anhand der Papiere von meinem Großvater, der in der Wehrmacht war, hat meine Mutter die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen (und mein Vater, weil er mit meiner Mutter verheiratet war). Ein paar Monate vor meiner Geburt 1993 haben sie Deutschland verlassen. Ihre Pässe waren gültig bis 1994 und 1999 (ich wurde 1993 geboren). Ich besitze derzeit den Pass von dem Land, wo auch meine Eltern geboren wurden.

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