Hallo,
Familiennachzug Elternteil aus Syrien zum minderjährigen Kind.
Das Einreisevisum galt 3 Monate. Eine Aufenthaltserlaubnis ist beantragt. Eine Fiktionsbescheinigung für 3 Monate wurde erteilt. Diese ist zusammen mit dem Nationalpass zu führen.
Alles soweit klar.
Frage:
Diese FB enthält jetzt weder die Wohnsitzauflage nach § 12a AufenthG
noch den Zusatz *Erwerbstätigkeit gestattet/nicht gestattet*.
Ist dieser Zusatz hier in diesem Falle nicht erforderlich?
Eben noch wurde in einem anderen Fall der Kindergeldantrag von der F-Kasse abgelehnt, weil die Erwerbstätigkeit nicht gestattet war (das war zwar nur ein *Streich*fehler der ABH).
Danke für Info.
Erwerbstätigkeit gestattet?
23. März 2019
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Frage vom 23. März 2019 | 13:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5661x hilfreich)
Erwerbstätigkeit gestattet?
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#1
Antwort vom 25. März 2019 | 10:22
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5661x hilfreich)
Ich möchte die Frage nochmal anders formulieren:
Benötigt ein Elternteil als Familiennachzug (mit Nationalpass und Visum Multi D und FB für 3 Monate) zu seinem mdj. Geflüchteten eine Gestattung der Erwerbstätigkeit?
Danke
#2
Antwort vom 25. März 2019 | 16:22
Von
Status: Lehrling (1239 Beiträge, 1510x hilfreich)
ZitatDiese FB enthält jetzt weder die Wohnsitzauflage nach :§ 12a AufenthG noch den Zusatz *Erwerbstätigkeit gestattet/nicht gestattet*.
Ist dieser Zusatz hier in diesem Falle nicht erforderlich?
Eine Fiktionsbescheinigung braucht keine Zusätze, weil mit ihr immer nur bescheinigt wird, dass der zum Zeitpunkt der Antragsstellung geltende rechtmäßige Aufenthalt weiterhin gilt. In diesem Fall heißt das: Das Visum (inkl. möglicher Nebenbedingungen) gilt über das Ablaufdatum hinaus, bis über den Antrag auf eine AE entschieden wird.
-- Editiert von Felicite am 25.03.2019 16:23
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#3
Antwort vom 26. März 2019 | 10:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5661x hilfreich)
Vielen Dank. Habe heute gelernt:ZitatDas Visum (inkl. möglicher Nebenbedingungen) gilt über das Ablaufdatum hinaus, bis über den Antrag auf eine AE entschieden wird. :
Das Visum im Nationalpass hat Nebenbedingungen. Diese gelten. Später wird die AE mit Nebenbedingungen erteilt.
Die Nebenbedingung (Erwerbstätigkeit gestattet) findet sich im Visum.
Alles klar.
(Im anderen Fall lag kein Pass mit Visum vor, deshalb fand sich die Nebenbedingung (Erwerbstätigkeit) in der FB.)
Danke sehr.
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