Erzwungende Doppelte Staatbürgerschaft

16. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
LipoKovacs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Erzwungende Doppelte Staatbürgerschaft

Hallo ich war gerade bei einem Bürgeramt in Hessen und der Typ wollte unbedingt meine zweite Staatbürgerschaft wissen. Er meinte das man bei Geburt beide haben würde allerdings steht da nirgendwo und ich müsse ine staatbürgerschaftausweiß beantragen oder sowas änliches.
Schluss endlich steht diese ungewollte staatbürgerschaft mit auf deinen papier und das will ich nicht. Möchte nichts damit zu tun haben und wollte fragen ob man das rückgänig machen kann was der da eingetragen hat. Er hat noch nicht mal eine urkunde oder so verlangt sondern da eingetragen was meine mutter dann gesagt hat -.-
Kann mir da wer helfen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Schluss endlich steht diese ungewollte staatbürgerschaft mit auf deinen papier und das will ich nicht. Möchte nichts damit zu tun haben und wollte fragen ob man das rückgänig machen kann was der da eingetragen hat.

Das ist aber kein Wunschkonzert.
Wenn Du zwei Staatsangehörigkeiten durch Deine Eltern hast, dann spielt es keine Rolle ob das irgendwo eingetragen ist und Du den entsprechenden Pass besitzt oder nicht, dann ist das eben so.

Selbstverständlich kannst Dich darum bemühen, die ungeliebte Staatsangehörigkeit (welche ?) abzulegen, aber das funktioniert auch nicht in jeden Fall, weil man manche Staatsangehörigkeiten nicht loswerden kann.

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#2
 Von 
LipoKovacs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Also in mein Perso steht nur Deutsch und das man auf einmal beide hat das wäre mir neu und habe ich noch nie gehört zumal er nicht einmal papiere sehen wollte. ( hab ich ja eh nicht) Das einzige was mich auszeichnet also " doppelstaatsbürger" ist meine hautfarbe und der name auf der geburtsurkunde meines erzeugers ( der genauso wenig aussagt aus welchen land er ist)
Es geht um die Musamikanische staatbürgerschaft. Und seit wann ist das den so das man die nachgeworfen bekommt? dachte man muss da voll viel in die Wege leiten oder ischt entscheiden usw...

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#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Und seit wann ist das den so das man die nachgeworfen bekommt? dachte man muss da voll viel in die Wege leiten oder ischt entscheiden usw...

Normalerweise "erben" die Kinder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern (zumindest nach deutscher Rechtsauffassung).

Selbstverständlich muss man hierbei auch das Staatsangehörigkeitsrecht des ausländischen Elternteils zu Rate ziehen, wie das dort geregelt ist, aber in den meisten Fällen ist es dann doch so, das die Kinder beide Staatsangehörigkeiten innehaben.

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#4
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Wieso sollte man zur doppelten Staatsbürgerschaft gezwungen werden? Es gibt Länder in denen man durch die Geburt dort die Staatsangehörigkeit automatisch bekommt (in den USA zum Beispiel). Aber nach der Logik hätte ich von Geburt an auch zwei Staatsbürgerschaften. Das ist aber nicht so. Ich habe die deutsche von Geburt an und musste mich mit 16 entscheiden, ob ich diese behalten will oder die andere (weitere EU Staatsbürgerschaft). Ich glaube, dass hat aber auch etwas mit einer Entscheidung meiner Eltern zur Geburt zu tun.

Das heißt die Frage für dich wäre eher, dass du herausfinden müßtest, ob du die Staatsbürgerschaft deines Vaters erlangt hast, nur weil er dein Vater ist oder deine Eltern bei deiner Geburt diese vielleicht beantragt haben.

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#5
 Von 
LipoKovacs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Mein Vater war nie da, schon vor der Geburt nicht und bis heute gab es nie die frage ob ich eine zweite staatbürgerschaft habe. Ich habe die befürchtung das der Beamte nur darauf bestanden hat weil ich ein gesunden braun als Hautfarbe habe. Im Personal steht auch nur deutsch und in allen unterlagen die ich habe auch.

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#6
 Von 
Pinocchio123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo LipoKovacs,

frag doch bitte bei der Behörde nach, nach welchem Paragrafen und Recht Du die doppelte Staatsangehörigkeit bekommen hast.. ?

Ich denke, dann hast Du mehr Klarheit und kannst evtl. gezielter gegen die ungewollte doppelte Staatsangehörigkeit auch vorgehen. Solltest Du die Staatsangehörigkeit nach dem Optionsverfahren (§40b) erworben haben?! So musst Du dich bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres für eine Staatsangerhörigkeit entscheiden. Du muss natürlich dann auch die ganze Papiere sowie Staatsangehörigkeit Abtretung des anderen Stattens abgeben. Abgesehen von unnötigen Kosten ist dies natürlich eine mühsames Protzes, es kostet viel Zeit, nerven und vor allem viel Papierkram und Bürokratie. Solltest Du dann die geforderte Abtretungserklärung nicht rechtzeitig einreichen – dann kannst die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren! Nicht alles was man dir freundlich schenken möchte, ist auch zu Gunsten deiner Seite.

Bei meiner Tochter haben sie es auch so versucht die doppelte Staatsangehörigkeit zu einziehen.. nur in unserem Fall wollte meine Tochter beide Staatsangehörigkeiten behalten.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei den Behörden, und wenn Du noch zu jung bist – nimm bitte immer einen Erwachsenen mit, auch wenn Du dich selber verteidigen kannst. Es macht immer einen besseren Eindruck und Du hast ggfs. auch für später Zeugen.


-- Editiert von Pinocchio123 am 17.07.2015 11:39

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#7
 Von 
Pinocchio123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)

Ach so, die Angaben über deine doppelte Staatsangehörigkeit müsstest Du eigentlich in deinem Polizeiführungszeugnis finden bzw. dort sind deine persönlichen Daten u.a. Staatsangehörigkeit gespeichert. Im Personalausweis und Pass sind diese Daten nicht vermerkt! :-)

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#8
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Solltest Du die Staatsangehörigkeit nach dem Optionsverfahren (§40b) erworben haben?! So musst Du dich bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres für eine Staatsangerhörigkeit entscheiden.

Nein, hat er nicht, er hat die doppelte Staatsangehörigkeit auf Grund seiner binationalen Eltern. Das hat nichts mit der Optionsregelung zu tun.

Wenn er die (ungeliebte) Staatsangehörigkeit seines Vaters ablegen will, dann sollte er sich zunächst an das infrage kommende Konsulat wenden und feststellen lassen, ob er sie auch tatsächlich besitzt. Das muss nicht unbedingt der Fall sein, ist aber wahrscheinlich.

Wenn er sie nicht innehat (die Staatsangehörigkeit seines Vaters), dann bekommt er eine Negativbescheinigung, die er dann bei den deutschen Behörden vorlegen kann und damit wäre dann geklärt, dass er kein Doppelstaater ist.

Wenn er sie aber besitzt, dann kann er versuchen diese abzulegen. Auch in diesen Falle weiß das Konsulat was er tun muss, vorausgesetzt es ist überhaupt möglich. Es gibt viele Staaten, bei denen eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit überhaupt nicht möglich ist.

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#9
 Von 
LipoKovacs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Okay danke für die antworten also Konsulat anrufen bzw denn Kontakt suchen. Das mit dem polizezeugniss ist interessant hatte es schon öfter aber sowas ist mir nie aufgefallen.
Naja bin schon fast 30 und bisher Kamm nie etwas zum entscheiden.
Werde nun malbsehenmal sehen was sich ergiebt und ein feedback geben.

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#10
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Okay danke für die antworten also Konsulat anrufen bzw denn Kontakt suchen.

So etwas sollte man schriftlich machen.

Aber lass Deinen Brief bitte vorher durch ein Rechtschreibprogramm laufen.

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#11
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

U.S.-Amerikanisch? Viel Spass wenn die das bejaen. Dann kannst du dank FATCA und FBAR all die Form-Schiess-mich-tot ausfüllen, dich als Krimineller behandeln lassen, da du in deren Augen ein Steuerbetrüger der übelsten Sorten bist und danach die Renuciation fee von $2350 abdrücken, ausser du schaffts den Gratisweg via Relinquishment (das mit den hinterzogenen Steuern bleibt).

Hier wie man die U.S.-Amerikanische Staatsbürgerschaft über die elterliche Linie erhält. http://travel.state.gov/content/travel/english/legal-considerations/us-citizenship-laws-policies/citizenship-child-born-abroad.html

Und hier nicht nur die anderen Arten wie man sie erhält, sondern vorallem auch wie man sie wieder los wird:
http://travel.state.gov/content/travel/english/legal-considerations/us-citizenship-laws-policies.html

PS: Aussereheliches Kind

Zitat:

Mein Vater war nie da, schon vor der Geburt nicht

Hat er Unterhalt gezahlt?

Wenn nein, ist das gut, denn dann ist 8 U.S. Code § 1409 (a) (3) nicht erfüllt.

-- Editiert von FareakyThunder am 17.07.2015 18:10

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#12
 Von 
LipoKovacs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

nein keine USA Mosambik, und der hat garnix gemacht weiß nichtmal wo er lebt oder wie er heist, steht nur auf der geburtsurkunde aber naja die lese ich nicht jeden tag ;)

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#13
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Sollte das hier stimmen, bzw. immer noch korrekt sein, http://fr.peopleandcountries.com/article-395-1.html
so erlaubt Mosambik die doppelte Staatsbürgerschaft nur bis zum 18. Altersjahr. Danach muss man sich entscheiden.

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Bis in die 70er Jahre hinein erhielt man in D automatisch die Staatsangehörigkeit des Vaters. Insofern ist es doch ganz nett, daß es jetzt beide Staatsangehörigkeiten gibt. Und wenn der Kollege FareakyThunder recht hat, haben Sie die mosambiquanische Staatsangehörigkeit ohnehin längst verloren.
Warum Sie allerdings einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen sollen, ist mir schleierhaft - der weist die deutsche Staatsangehörigkeit nach. Daß Sie die haben, scheint ja aber keiner zu bezweifeln...

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