Falsche Identität einer Ausländerin

3. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
DanielaS.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Identität einer Ausländerin

Ich möchte wissen, in wie weit es strafbar ist, wenn eine Türkin, die vor etwa 20 Jahren in einer Nacht und Nebel-Aktion von ihrem Onkel nach Deutschland gebracht wurde, weil sie in Istanbul anschaffen ging und ihre Familie deren Tod ausgesprochen hatte. Diese Türkin kam nach Deutschland und gab hier ein falsches Geburtsdatum an, heiratete einen älteren türkischen Mann, damit sie den alten Namen ablegen konnte und beantragte nach etlichen Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit, die sie auch bekam. Ist es rechtens, einer Ausländerin, die von Anfang dem deutschen Staat eine falscher 'Identität vorgegaukelt hat, die deutsche Staatsangehörigkeit zu geben?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo!
Hmm... Knifflig. Es gab letztens ein Urteil eines Verwaltungsgerichts, daß die Ausweisung bei EIngehung einer Scheinehe und Falschangaben gegenüber der Ausländerbehörde bejaht hatte. Hier steht etwas dazu: http://www.123recht.net/article.asp?a=2739&f=nachrichten_neue~urteile_scheineheausweisung&p=1

Das sind aber immer nur Einzelfälle und kann nicht unbedingt Verallgemeinert werden. Ich würde mir daher keine abschließende Antwort zutrauen...
Viel Erfolg
~H

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ismail
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Seit wann gehen die deutsche Gesetze über das Land hinaus? Eine Glaubwürdigkeit über diesen Vorfall besteht nicht. Das Gericht oder Behörde muss zuerst beweisen, dass die Frau vor 20 Jahren absichtlich falsche Angaben vorhatte. eine Deutsche Staatsbürgerin ist keine Ausländerin. Es gibt Fälle wo die Namen Geburtsdaten uws. falsch eingetragen sind.

Seit dem letzten Urteil beim Bundesgerichtshof... können die Gesetze wegen veralteten Fällen nicht Rückgängig gemacht werden. Eine Verschlechterung eines Gesetzes ist Gesetzwidrig.....

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