Hallo,
da wir in der Schule kurz auf ein Thema kamen und es nicht abgeschlossen habe möchte ich trotzdem wissen, wie es ausgehen würde.
Angenommen Person X kommt mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Deutschland (aus einem nicht Schutzbedürftigen Land). Diese Person gibt beim Amt eine falsche Staatsbürgerschaft an, um nicht direkt abgeschoben zu werden.
Heute lebt die Familie seit über 10 Jahren in Deutschland (gutes Deutsch, keine Sozialhilfe, vorbildlich).
Person X will dem Amt seine Lüge beichten.
Wird er jetzt abgeschoben?
Vielen Dank im Voraus!
Falsche Staatsangehörigkeit
Notfall?
Notfall?
Zitat:Wird er jetzt abgeschoben?
Zunächst solltest Du den Begriff "Abschiebung" vermeiden. Der wird leider ziemlich inflationär und häufig auch am falschen Platz verwendet. Abgeschoben werden kriminelle Straftäter und Personen, die eine Ausreiseaufforderung beharrlich ignorieren.
Im geschilderten Fall wird es darauf ankommen, wie hoch das Strafmaß nach einer Gerichtsverhandlung ausfällt, welche natürlich auf diese Person zukommen wird.
Ich würde sehr hoffen, dass diese Personen das Land wieder verlassen müssen. Es gibt einfach sehr viele wirklich schutzbedürftige Menschen die Asyl suchen. Jeder der fälschlicherweise vorgibt selbst schutzbedürftig zu sein um soziale Leistungen zu bekommen erschwert es denjenigen die wirklich Schutz benötigen. Das darf nicht sein.
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Zitat:Heute lebt die Familie seit über 10 Jahren in Deutschland (gutes Deutsch, keine Sozialhilfe, vorbildlich).
Person X will dem Amt seine Lüge beichten.
Wird er jetzt abgeschoben?
Zumindest dürfte es mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sehr, sehr schwierig werden. Siehe hier:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=14.05.2013&Aktenzeichen=1%20C%2017.12
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Nordrhein-Westfalen&Datum=21.07.2015&Aktenzeichen=18%20B%20486/14
Danke für die Antworten
Natürlich ist das nicht Ok, falsche Angaben zu machen.
Aber wenn man so lange in Deutschland lebt und die Kinder zum Beispiel nur deutsch können und ihre Heimat nicht kennen, haben sie die schlechtesten Karten wenn sie wieder in ein Land kommen, welches sie wahrscheinlich nicht kennen.
Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Ausweisungsschutz.
Zu diesen Personengruppen zählen u.a.
Ausländer mit einer Aufenthaltsberechtigung
Ausländer, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen und im Bundesgebiet geboren oder als Minderjähriger in das Bundesgebiet eingereist sind
Ausländer, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen und mit einem oben bezeichneten Ausländer in ehelicher Lebensgemeinschaft leben
Ausländer, die mit einem deutschen Familienangehörigen in familiärer Lebensgemeinschaft leben
Asylberechtigte oder Ausländer, die die Rechtsstellung eines ausländischen Flüchtlings genießen
Heranwachsende, die in Deutschland aufgewachsen sind und wenigstens eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitze
Laut www.123recht.de
Ja, aber wenn die Aufenthaltsberechtigung durch Falschangaben bei der Einreise erschlichen wurde, und das herauskommt, dann liegt eben keine gültige Aufenthaltsberechtigung mehr vor.
Und dann fallen von der Liste fast alle Punkte weg.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eben entschieden, dass eine gute Integration nicht automatisch dazu führt, dass die Voraussetzungen des §5
Aufenthaltsgesetz ignoriert werden können.
Und in §5
Aufenthaltsgesetz ist halt die geklärte Identität / Staatsangehörigkeit enthalten.
Ich hab eben im gegooglet und fand männliche Fälle, in denen nur Geldstrafen bezahlt werden mussten.
Und es gibt sehr viele mit diesen Problemen, aber heißt das, dass jetzt so viele Familien die seit Jahren hier leben Angst haben müssen erwischt zu werden? Das ist doch schrecklich.
Und es gibt sehr viele mit diesen Problemen, aber heißt das, dass jetzt so viele Familien die seit Jahren hier leben Angst haben müssen erwischt zu werden? Das ist doch schrecklich. Was jetzt? Das Bezahlen einer Geldstrafe?
Bei der Entscheidung über die Ausweisung müssen zum einen die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts (d. h. nicht Zeiten einer Aufenthaltsgestattung, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde, oder Zeiten einer Duldung) sowie die persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen des Ausländers im Bundesgebiet berücksichtigt werden, aber auch die Folgen der Ausweisung für die rechtmäßig hier lebenden Familienangehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
https://www.freiabos.de/runder-tisch-auslaenderrechtliche-aspekte.html
ZitatUnd es gibt sehr viele mit diesen Problemen, aber heißt das, dass jetzt so viele Familien die seit Jahren hier leben Angst haben müssen erwischt zu werden? Das ist doch schrecklich. Was jetzt? Das Bezahlen einer Geldstrafe? :
Die Geldstrafe ist nicht schlimm, ich Rede davon falls solche Familien mit solchen Fällen abgeschoben werden.
Und das ist schrecklich? Haben Sie mal darüber nachgedacht, warum Sie eigentlich Privilegien gegenüber einer Person haben sollten, die doch dummerweise gleich die Wahrheit sagt und daher gleich das Land verlassen muß?
ZitatUnd das ist schrecklich? Haben Sie mal darüber nachgedacht, warum Sie eigentlich Privilegien gegenüber einer Person haben sollten, die doch dummerweise gleich die Wahrheit sagt und daher gleich das Land verlassen muß? :
Wenn man sich die ganzen Wirtschaftdflüchtlinge an guckt, dann flüchten sie ja nur hierhin weil sie in ihrem Land keine Zukunft haben.
Ich würde auch aus Deutschland flüchten wenn Deutschland z.B. so wie Kosovo wirtschaftlich schwach und der Arbeitsmarkt hart ist. Dort kaufen sich die Leute ihre Arbeitsplätze. (Die Cousine einer Freundin lebt noch in Albanien und hat nach einen erfolgreichen Studium keine Arbeit, sie wartet einfach ab und kann sozusagen auf der Straße sitzen)
Und dann machen viele aus Verzweiflung falsche Angaben.
Zitat:Angenommen Person X kommt mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Deutschland (aus einem nicht Schutzbedürftigen Land). Diese Person gibt beim Amt eine falsche Staatsbürgerschaft an, um nicht direkt abgeschoben zu werden.
Im Albanien und im Kosovo existieren wohl keine Identitätsdokumente?
In meinen Augen ist das eine ganz fiese Nummer, denn es riecht danach, dass man sein Identitätsdokument absichtlich vernichtet hat.
Ich weiss nicht genau ob sowas Leute aus Albanien oder Kosovo machen, aber aus der Richtung hab ich gelesen.
Das machen jedenfalls nicht Schutzbedürftige Länder, und so wie ich gelesen habe geben sie ihre Dokumente nicht ab.
ZitatAusländer mit einer Aufenthaltsberechtigung :
Ausländer, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen
Kleine Korrektur:
Seit Einführung des Aufenthaltsrechts vor über 10 Jahren gibt es diese Aufenthaltstitel nicht mehr,
sie heißen jetzt Niederlassungserlaubnis.
Und jetzt?
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