Hallo zusammen,
Im August diesen Jahres habe ich meinen Mann geheiratet, er ist irakischer Staatsbürger. Letzte Woche kam seine neuen Aufenthaltserlaubnis im Sinne der Familienzusammenführung.
Er würde gerne deine Familie besuchen, ist ihm das gestattet, darf er dann wieder einreisen? Er macht sich Sorgen, dass sie ihn dann nicht mehr rein lassen.
Viele Grüße,
Lindiorindi
Familie besuchen?
Notfall?
Notfall?
Er würde gerne deine Familie besuchen, ist ihm das gestattet, darf er dann wieder einreisen? Irgendwie versteh ich die Frage nicht - selbstverständlich darf der Besitzer einer Aufenthaltserlaubnis wieder einreisen. Anders wäre das höchstens bei einem sehr langen Auslandsaufenthalt (mehr als 6 Monate).
Ihr Mann hat doch seinen Aufenthalt erhalten zum Zweck der Familienzusammenführung. Damit wird er immer wieder reingelassen nach D.
Es wäre eben z.B. etwas anderes, wenn ein anerkannter Asylbewerber in das Land reist, aus dem er geflohen ist. Dann könnte es durchaus passieren, dass sein Status in Frage gestellt werden würde. Aber so, kein Problem.
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Auch, wenn er vorher einen Aufenthaltstitel aus subsidiären Gründen hatte?
Ist dein Mann aus dem Irak geflüchtet, hat in D einen Asylantrag gestellt und vom BAMF einen subsidiären Schutzstatus erhalten?
Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.
http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__4.html
Bitte lesen.
Wieso wurde eure Familie *zusammengeführt*? Habt ihr in Deutschland geheiratet? Wie heißt seine AE ganz genau?
Es ist ihm nicht zu empfehlen, in den Irak zu reisen.
Ob die Iraker ihn wieder raus lassen--- wäre meine Sorge.
Genau so war es.
Wir haben dann in Dänemark geheiratet und er hat dann den Aufenthaltstitel nach Paragraph 28 bekommen. Also in Deutschland anerkannt.
Die Iraker könnten Probleme machen?
Ich meine, ja.ZitatDie Iraker könnten Probleme machen? :
Er ist ja nicht zum Zwecke der Eheschliessung aus dem Irak ausgereist.
Er ist geflüchtet. Wahrscheinlich in 2015??
Mit welchem Dokument will er denn in den Irak reisen?
Ja, 2015. Er ist aber offiziell in Türkei ausgereist und von dort geflohen. Er hat auch einen Ausreisestempel in seinem Reisepass vom Irak und einen Einreisestempel von der Türkei.
Er würde mit seinem irakischen Reisepass und seinem deutschen Aufenthaltstitel gehen. Eventuell noch die Eheurkunde? Da würden wir vorher noch eine Apostille drauf machen lassen, haben wir bisher noch nicht gebraucht.
ICH kann nur abraten.
Aber bitte warte hier, es schreiben noch Experten.
Dann ist dein Mann nicht aus dem Irak geflohen.
Naja, bitte warte, was hier noch geschrieben wird.
Okay, dann hoffe ich, dass noch jemand antwortet.
Danke aber schon mal für die Antworten.
Weiß denn noch jemand einen Rat vielleicht?
Tatsächlich sollte man die Situation am besten mit einem Fachanwalt für Ausländerrecht besprechen. Sicher ist sicher. Ich schick dir eine PN.
Wir haben schon einen Anwalt gefragt. Allerdings ist er nicht auf die Frage eingegangen wie es aussieht, weil er als Flüchtling kam.
Einreisen nach Deutschland darf er laut Anwalt.
Er ist ja tatsächlich offiziell aus dem Irak ausgereist. Somit ja nicht von dort geflohen. Also können die Iraker ihm das ja eigentlich nicht vorwerfen.
ZitatEs ist ihm nicht zu empfehlen, in den Irak zu reisen. :
Ob die Iraker ihn wieder raus lassen--- wäre meine Sorge.
Genau das
ZitatAlso können die Iraker ihm das ja eigentlich nicht vorwerfen. :
Die können ihm vorwerfen was ihnen beliebt. Ein geregeltes Rechtssystem wie hier ist dort nicht wirklich existent, man geht also ein gewisses Risiko ein.
Das stimmt wohl mit dem Rechtssystem.
Mein Mann meinte, dass die da nichts machen. Er hat mehr Angst vor den deutschen, dass sie ihn nicht mehr rein lassen.
Wir werden mal in Ruhe drüber reden und uns Gedanken machen.
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