Familiennachzug zu deutschem Staatsbürger von kasachischer Ehefrau mit 2 Kindern aus 1. Ehe

3. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
no_mad_nomad
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Familiennachzug zu deutschem Staatsbürger von kasachischer Ehefrau mit 2 Kindern aus 1. Ehe

Hallo zusammen,

hoffe, ich bin hier im richtigen Unterforum.

Folgende Situation. Die letzten 4 Jahre habe ich in Kasachstan als Tourguide gearbeitet. Vor 3 Jahren habe ich meine jetzige Frau kennengelernt und wir haben im März d. J. in Kasachstan geheiratet. Dank Corona bin ich wieder in Deutschland und Tourismus kommt für mich nicht mehr in Frage. Gerne würde ich meine Frau mit ihren 2 Kindern aus 1. Ehe nun nach Deutschland nachholen, da Kasachstan für uns keine Option in Zukunft darstellt. In den 3 Jahren hat sie von mir Deutsch gelernt und nach Test hat sie Niveau A2, die Kinder, 12 und 8 Jahre alt, B1. Was muss ich beachten, damit wir gemeinsam in Deutschland leben können? Können Ihre Kinder direkt mit ihr nach Deutschland kommen? Gibt es Unterstützung in Form von Sozialleistungen für meine Frau und Kindergeld, da es ja nicht meine Kinder sind. Auf Dauer wollen wir nicht darauf angewiesen sein.

Ich selbst bin Deutscher Staatsbürger seit 27 Jahren in Deutschland und lebe in NRW. Mein Nettogehalt liegt bei etwa 1800€ Netto im Monat, unbefristeter Vertrag.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Deine Frau kann im Rahmen der Familienzusammenführung sicherlich "sofort" mitkommen (ein bisschen Papierkrieg muss vorher erledigt werden, um das richtige Visum zu erhalten).

Bei den Kindern ist es schwieriger: erst mal muss der Vater (oder sonstige Erziehungsberechtigte/Verwandte) damit einverstanden sein und außerdem muss der Unterhalt der Kinder in Deutschland gesichert sein. Da dürfen also keine Sozialleistungen fließen (Kindergeld könnt ihr aber bekommen wenn die Kinder hier leben).

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#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von no_mad_nomad):
Was muss ich beachten, damit wir gemeinsam in Deutschland leben können?


Erst einmal muss der Vater die Erlaubnis zum Umzug gegeben haben. Sonst geht gar nichts.

Zitat (von no_mad_nomad):
Können Ihre Kinder direkt mit ihr nach Deutschland kommen?


Wenn die Voraussetzung für FZF-Visa erfüllt sind, können sie zusammen einreisen. Ob die Voraussetzung erfüllt sind, hängt (neben der Erlaubnis durch den Kindesvater) vor allem an den Finanzen.

Zitat (von no_mad_nomad):
Gibt es Unterstützung in Form von Sozialleistungen für meine Frau


Ganz prinzipiell hat der ausländische Ehepartner eines/einer Deutschen bei Bedürftigkeit auch Anspruch auf Sozialleistungen. Nur hier sehe ich 2 Hindernisse. 1. Problem:

Zitat (von no_mad_nomad):
Mein Nettogehalt liegt bei etwa 1800€ Netto im Monat,


Da gibt es natürlich keinen Anspruch auf Leistungen durch den Staat. Du hast zu allererst die Verpflichtung, deine Frau zu unterhalten (und umgekehrt). Bedarf an Sozialleistungen könnt ihr nur zusammen haben. Bei 1800 Euro netto ist das aber ausgeschlossen.

2. Problem: Da deine Frau mit ihren Kindern hier leben will, muss der Lebensunterhalt eigenständig gesichert werden. Die Kinder sind nicht mit dir verwandt; sie ziehen (rechtlich) zu deiner Frau. Familiennachzug zu einem Ausländer ist nicht möglich, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Der Lebensunterhalt muss komplett gesichert sein, denn sie kann den Unterhalt für die Kinder nur leisten, wenn ihr eigener Unterhalt abgesichert ist. Ob sie ihn sichert oder du als Ehemann, ist dabei aber egal

Zitat (von no_mad_nomad):
und Kindergeld, da es ja nicht meine Kinder sind.


Kindergeld könnt ihr hierbei einplanen. Deine Frau wird, wenn sie hier lebt, hier auch steuerpflichtig sein. Dadurch entsteht ein Anspruch auf Kindergeld.

Du solltest dir im Internet einen Hartz-IV-Rechner suchen und die Daten eingeben. Dabei solltest du darauf achten, dass du die Änderungen bei der Steuer, die sich durch den Nachzug ergeben, mitbedenkst. Wenn bei der Rechnung kein Anspruch auf Sozialleistungen rauskommt, reicht das für die Familienzusammenführung.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

EUR 1800 Nettogehalt ist reichlich knapp.
Das wird für eine vierköpfige Familie nicht reichen bzw. ein Anspruch auf Sozialleistungen wird entstehen. Damit gibt es für die beiden Kinder kein Visum.

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#4
 Von 
no_mad_nomad
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke soweit erstmal für eure Antworten.

Zu meinem normalen Einkommen würde ich noch einen 450€ Job annehmen. Arbeite Vollzeit 35h für die 1800€, somit wären dann 2250€ monatlich zur Verfügung bei 45h-Woche. Der große Vorteil wäre auch, dass ich im Haus meiner Eltern wohnen könnte mit ihr. Mein Vater steht 1 Jahr vor der Rente und da meine Eltern ihren Lebensabend im Ausland verbringen werden, bekomme ich das Haus. So sollte es aus finanzieller Sicht keine Probleme geben, oder? 5-Zimmer Einfamilienhaus mit ca. 110qm.

Für den 8-jährigen Sohn würden wir dann gemeinsames Sorgerecht beantragen, da hier der Kindesvater sowieso kein Sorgerecht hat und die Vaterschaft ablehnt. Meine Frau hat hier bisher das alleinige Sorgerecht Somit erhalte ich ja dann Anspruch auf Kindergeld, wenn ich das richtig verstanden habe.

Problematischer sehe ich dann das Einverständnis des Vaters für das ältere Kind. Hier teilen sich beide das Sorgerecht und er hat hier auch die Vaterschaft angenommen. Wie läuft dann das Verfahren hier ab? Der Vater lebt in Aserbaidschan. Welche Behörden werden hier involviert sein?

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Für das Kindergeld kommt es nicht auf das Sorgerecht an. D.h. Sie müssen das nicht beantragen, um kindergeldberechtigt zu sein.

Sie müssen die Zustimmung des Vaters bereits bei der Beantragung des Visums bei der deutschen Botschaft in Kasachstan nachweisen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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