Familiennachzug...Visum.

2. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
MichaFL
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Familiennachzug...Visum.

Hallo zusammen,
meine Russische Freundin reist demnächst mit einem Schengen Visa ein und wir werden dann heiraten. Nach Ablauf des Schengen Visa und Ausreise würden wir dann ein Nationales Visa zur Familienzusammenführung beantragen...soweit so gut. Ich frage mich aber ob es nicht auch möglich ist das Nationale Visa noch vor der Ausreise bei der Ausländerbehörde an dann unserem gemeinsamen Wohnort zu beantragen?

Vielen Dank im voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von MichaFL):
Ich frage mich aber ob es nicht auch möglich ist das Nationale Visa noch vor der Ausreise bei der Ausländerbehörde an dann unserem gemeinsamen Wohnort zu beantragen?


Die Binsenweisheit wäre hier: Beantragen kann man alles. Hier geht es aber wohl um die Erfolgsaussichten.

Erstmal zu den Begriffen: Ein "Visum" kann man ausschließlich im Ausland beantragen, auch ein "Nationales Visum", das für den dauerhaften Zuzug gedacht ist. Im Inland, bei der Ausländerbehörde, kann man eine "Aufenthaltserlaubnis" beantragen. Mit dieser kann man für längere Fristen/dauerhaft bleiben.

So, wie es geplant ist, ist die direkte Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis so gut wie ausgeschlossen. Denkbar wäre es maximal in einem Notfall, den ihr euch nicht wünscht, z.B. schwerster Unfall mit dauerhafter Reiseunfähigkeit oder kriegerische Auseinandersetzungen im Heimatland, die eine Rückkehr unzumutbar machen.

Wer mit einem Schengenvisum einreist, sichert zu, fristgerecht wieder auszureisen. Es gibt immer wieder Versuche, damit das deutsche Aufenthaltsrecht zu umgehen, und darauf reagieren Ausländerbehörden für gewöhnlich alles andere als entgegenkommend. Das endet in einer monatelange Hängepartie, die nur erfolgreich beendet werden kann, wenn man eine richtige Notlage nachweisen kann (finanzielle Probleme sind da auch irrelevant). Während der Hängepartie wird die Geltung des Schengenvisums verlängert, was bedeutet: Rechtlich wäre sie nur auf Besuch, mit den entsprechenden Konsequenzen wie z.B. fehlende Arbeitserlaubnis.

Wenn im Vorhinein vermutet wird, dass das Schengenvisum dazu genutzt werden könnte, das Aufenthaltsrecht zu umgehen, könnte das Visum auch entzogen bzw. verweigert werden. Jeder Versuch, das Aufenthaltsrecht zu umgehen, trägt leider dazu bei, dass Menschen in bestimmten Konstellationen (junge Menschen mit Partner in Deutschland) schwerer an ein Schengenvisum kommen. Also: Entweder nach der Heirat fristgerecht wieder ausreisen oder direkt ein Visum zur Hochzeit hier beantragen.

-- Editiert von Felicite am 02.06.2019 13:41

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von MichaFL):
Ich frage mich aber ob es nicht auch möglich ist das Nationale Visa noch vor der Ausreise bei der Ausländerbehörde an dann unserem gemeinsamen Wohnort zu beantragen?

Wie bereits von @Felicite ausdrücklich erklärt, kann man ein Visum nur im Ausland bei den dafür zuständigen konsularischen Vertretungen beantragen. Die Ausländerbehörde in Deutschland ist wiederum für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zuständig, die für einen längerfristigen oder dauerhaften Verbleib in Deutschland notwendig ist. Das setzt allerdings voraus, dass der Antragsteller mit einem entsprechenden Visum eingereist ist.

Bei der Einreise mit einem Schengenvisum hat der Einreisende bereits bei der Antragstellung unterschriftlich erklärt, dass sein Aufenthalt nur für einen Besuch geplant ist oder aus touristischen Gründen stattfindet und das er vor Ablauf der Visumsgültigkeit pünktlich wieder auszureisen beabsichtigt.

Woher kommt jetzt dieser plötzliche Sinneswandel?

Dass solche Verhaltensweisen die Behörden nicht unbedingt amüsieren und die Glaubwürdigkeit des Kunden kaum befördern, sollte einleuchten. Da Ihr auch zukünftig noch öfters die Dienste der Ausländerbehörde in Anspruch nehmen müsst, dürfte das
die Zusammenarbeit mit dieser Behörde nicht unbedingt positiv beeinflussen. Man sieht es dort gar nicht so gerne, wenn versucht wird gesetzliche Vorgaben und Regeln zu umgehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichaFL
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten!


-- Editiert von MichaFL am 02.06.2019 18:58

0x Hilfreiche Antwort

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