Familienzusammenführung Harzt 4

12. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
nesli84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienzusammenführung Harzt 4

Zu mir
Ich, w, 34, besitze die deutsche Staatsangehörigkeit.
Harzt 4 Empfänger seit 2 Jahren ( lebe ununterbrochen hier in Deutschland mit festen Wohnsitz )
Schwerbehindert 90%

Ich habe im September 2018 meinen Mann in der Türkei geheiratet ( Türkischer Staatsbürger )
Mein Mann besucht zur Zeit einen A1 Deutschkurs den er bei der Goethe Institut ablegen wird.

1. Kann ich meinen Mann trotz Harzt 4, mit einer abgelegten A1 Deutsch Prüfung nach Deutschland bringen ?
2. Besteht eine Schwangerschaft, ab wann darf er zu mir einreisen ?
Ist es möglich noch vor der Geburt zukommen, oder wird er nach der Geburt kommen dürfen ? Wie lange dauert die einreise ungefähr ?

3. Da ich auch noch auf der Suche nach einem Arbeitsplatz bin
3.1 nehmen wir an ich habe meine Arbeitsstelle, es müssen 3 Monatsabrechnungen vorgelegt werden
Wieviel muss ich verdienen in Baden Württemberg oder Bayern
Wird eigentlich genau hingeschaut wenn ich die ersten Monate arbeite und meine Papiere abgebe, aber dabei kommt raus dass ich erst neu zu arbeiten angefangen habe.
Gibt da ne bestimmte Frist wie lang man schon tätig sein muss ?
Wie groß muss der Wohnraum sein ? Nur mit Ehepartner und 1x die Frage mit Kind sein ?

Wäre es auch möglich, wenn mein Mann hier ij n Deutschland auf 450,- Basis vorerst einen Vertrag bekommt, dass er nach der Einreise arbeiten kann, so dass die Papiere beschleunigt werden.

Hat man hier eigentlich ein paar andere Rechte wie zb zu meiner Schwerbehinderung ?

Über jede Antwort würde ich mich sehr freuen




-- Editiert von Moderator am 12.11.2018 17:37

-- Thema wurde verschoben am 12.11.2018 17:37

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Bitte lies dir mal das hier durch:
http://www.familiennachzug-visum.de/family-first/ehegattennachzug/ehegattennachzug-zum-deutschen-ehegatten
Das A1-Zertifikat sollte er vor der Einreise schon haben, auch wenn die Schwangerschaft ein wichtiger Grund sein könnte.
Wenn dein Ehemann einreist, und die Ehe in D anerkannt ist, wird er die Erwerbserlaubnis erhalten. Es gibt keinen Grund für Begrenzung auf 450,- Job.
Welche Papiere sollen beschleunigt werden?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von nesli84):
1. Kann ich meinen Mann trotz Harzt 4, mit einer abgelegten A1 Deutsch Prüfung nach Deutschland bringen ?

Nein, hierher "bringen" kannst Du ihn nicht, dass muss er schon selbst wollen und durch einen "Visumsantrag zur Familienzusammenführung" bei der dortigen deutschen Vertretung in die Wege leiten.
Zitat (von nesli84):
1. Kann ich meinen Mann trotz Harzt 4, mit einer abgelegten A1 Deutsch Prüfung nach Deutschland bringen ?

Beim Zuzug zu einem deutschen Staatsbürger ist die Sicherung des Lebensunterhalts nicht erforderlich. Dein Einkommen spielt dabei überhaupt keine Rolle, auch Hartz4.
Zitat (von nesli84):
2. Besteht eine Schwangerschaft, ab wann darf er zu mir einreisen ?
Ist es möglich noch vor der Geburt zukommen, oder wird er nach der Geburt kommen dürfen ? Wie lange dauert die einreise ungefähr ?

Wenn er das Visum zum "ungeborenen deutschen Kind" beantragt, wird auf den Sprachnachweis verzichtet und er kann rechtzeitig zur Geburt einreisen. Die Aufenthaltserlaubnis bekommt er allerdings erst dann, wenn das Kind auf der Welt ist.
Wie lange die Reise nach Deutschland dauert, hängt von der Wahl des Transportmittels ab (Zug, Bus, Auto, Flug?).
Zitat (von nesli84):
3.1 nehmen wir an ich habe meine Arbeitsstelle, es müssen 3 Monatsabrechnungen vorgelegt werden

Nein, Dein Einkommen ist völlig irrelevant, sofern Du deutsche Staatsangehörige bist.
Zitat (von nesli84):
Wie groß muss der Wohnraum sein ?

Ebenfalls völlig uninteressant, es darf nur keine Obdachlosigkeit vorliegen.
Zitat (von nesli84):
Wäre es auch möglich, wenn mein Mann hier in Deutschland auf 450,- Basis vorerst einen Vertrag bekommt, dass er nach der Einreise arbeiten kann, so dass die Papiere beschleunigt werden.

Mit dem Erhalt der Aufenthaltserlaubnis nach §28 (Zuzug zu deutschen Staatsbürger) stehen ihm sämtlich Erwerbsmöglichkeiten offen, als Selbstständiger oder abhängig Beschäftigter. Das dürfte im Wesentlichen von seiner beruflichen Qualifikation und nicht zuletzt von seinem deutschen Sprachkenntnissen abhängen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird er nach seiner Einreise zunächst zu einem Integrations- bzw. Sprachkurs verpflichtet.

3x Hilfreiche Antwort

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