Hallo zusammen,
Wenn jemand in Deutschland jemanden aus dem Drittstaat Ghana in Ghana heiratet und dann ein Visum für Familienzusammenführung beantragt wird, müssen beide dann nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt laut rechtlichen Vorgaben gesichert ist? Gibt es Vorgaben wie viel Wohnraum zur Verfügung stehen muss?
Woran macht die Botschaft fest, ob ghanaische Dokumente glaubwürdig sind oder nicht? Und wie wird ein Verdacht auf Scheinehe konkret begründet? Wie kann man einer Ablehnung des Visas entgegenwirken?
LG Zeraphine21
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Familienzusammenführung Lebensunterhalt
Notfall?
Notfall?
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Wenn jemand in Deutschland jemanden aus dem Drittstaat Ghana in Ghana heiratet und dann ein Visum für Familienzusammenführung beantragt wird, müssen beide dann nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt laut rechtlichen Vorgaben gesichert ist? Gibt es Vorgaben wie viel Wohnraum zur Verfügung stehen muss?
Das hängt von der Staatsangehörigkeit des "Jemand " ab, ob sie in Deutschland oder in Ghana heiraten, spielt dabei keine Rolle.
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Woran macht die Botschaft fest, ob ghanaische Dokumente glaubwürdig sind oder nicht?
Unteren auch durch die Überprüfung der Dokumente bei der Behörde welche diese Dokumente ausgestellt hat.
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Und wie wird ein Verdacht auf Scheinehe konkret begründet?
Wenn sich Anhaltspunkte ergeben die den Verdacht erwecken, dass die Eheschließung nur zum Zwecke des Aufenthaltsrechts eingegangen wird und keine echte eheliche Gemeinschaft geplant ist.
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Wie kann man einer Ablehnung des Visas entgegenwirken?
Indem man bei der Wahrheit bleibt, keine schrägen Sachen veranstaltet oder irgendwelche Tricks versucht.
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Danke für Ihre Antwort. Ich bin deutsche Staatsangehörige. Mein Freund Ghanaer. Eine Anwältin sagte mir, dass bei einer Heirat in Ghana der Lebensunterhalt nicht als gesichert gelten muss. Wo kann ich das herausfinden? Wie kann ich als Studentin nachweisen, dass der gesichert ist? Brauche ich jemanden, der bürgt? Geht das überhaupt? Wird gespartes mitangerechnet oder nur das Gehalt? LG
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Bei der Familienzusammenführung zu deutschen Staatsbürgern spielt die Sicherung des Lebensunterhalts, ebenso wie die Wohnungsgröße keine Rolle.
Nur Obdachlosigkeit darf nicht vorliegen.
Auch eine Familienzusammenführung zu einem deutschen Hartz4-Empfänger ist ohne weiteres möglich.
quote:<hr size=1 noshade>Wo kann ich das herausfinden? <hr size=1 noshade>
In § 28 Aufenthaltsgesetz und dem dazugehörigen Durchführungsbestimmungen/Anwendungshinweisen.
quote:<hr size=1 noshade>Wie kann ich als Studentin nachweisen, dass der gesichert ist? <hr size=1 noshade>
Unnötig, weil nicht erforderlich.
quote:<hr size=1 noshade>Brauche ich jemanden, der bürgt? <hr size=1 noshade>
Nein, lediglich wenn die Hochzeit erst in Deutschland erfolgen soll, ist die Sicherung des Lebensunterhalts + Krankenversicherung bis zum Zeitpunkt der Eheschließung unabdingbar. Die Verpflichtungserklärung eines solventen Bürgen oder ein entsprechender Betrag auf einem Sperrkonto genügt.
-- Editiert ya338 am 24.07.2014 16:20
Danke für die Antwort. Wie viel Geld müsste die Person, die bürgt dann verdienen? Beziehungsweise, wie hoch müsste so ein Betrag auf einem Sperrkonto sein?
LG Zeraphine21
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Wie viel Geld müsste die Person, die bürgt dann verdienen?
Soviel das noch etwas für dem Staat zum Pfänden übrigbleibt, also ein Einkommen über den Pfändungsfreibetrag hinaus. Das ist regional unterschiedlich.
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