Familienzusammenführung Schuldenerklärung

26. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Seelisch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienzusammenführung Schuldenerklärung

Hallo zusammen, ich habe deutsche Staatsangehörigkeit und möchte dass meine Frau aus Kasachstan nach Deutschland zu mir umzieht. Wir haben uns am Sommer 2024 in Dänemark geheiratet.

Jetzt habe ich von Landratsamt paar Formblätter erhalten, eins davon ist die Schuldeneklärung.
Ich hab schon paar verschiedenen Schulden in circa 5k-6k€ die ich jeden Monat in Raten zahle.

Wozu wollen sie wissen wie viele Schulden ich habe? Und gibts es irgendwelche Grenze bei der Schulden??

Können sie die Visum ablehnen wegen meine Schulden ??

Würde mich sehr viel freuen auf Antwort!!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35000 Beiträge, 5981x hilfreich)

Zitat (von Seelisch):
Wozu wollen sie wissen wie viele Schulden ich habe?
Das weiß ich nicht. Das habe ich bisher noch nie als Frage oder gar als Voraussetzung/Bedingung gehört.
Meist schicken die Behörden jede Menge...und nicht alles trifft für jeden zu.
Es geht doch um einen Zuzug deiner Ehefrau zu dir als deutschem Staatsbürger.
Zitat (von Seelisch):
Können sie die Visum ablehnen wegen meine Schulden ??
Ich meine nein. Ich halte es eher für einen Irrtum des LRA.

Das LRA kann so oder so keinen Visumsantrag ablehnen.
Das Visum zur Einreise erteilt die deutsche Botschaft/Auslandsvertretung in Kasachstan.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Seelisch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Internet steht auch gar nix davon

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35000 Beiträge, 5981x hilfreich)

Um welches Bundesland geht es?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seelisch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bayern München

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35000 Beiträge, 5981x hilfreich)

Was genau hast du beim LRA beantragt?
Und bei welcher Abteilung des Riesenapparates??

Eigentlich geht es los mit:
- Deine Frau stellt den Visumsantrag zur Familienzusammenführung in Kasachstan.
SIE beantragt, dass sie als Ehefrau zu DIR, ihrem deutschen Ehemann nach München ziehen will.
-Hat SIE den Antrag schon in Kasachstan gestellt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125882 Beiträge, 40547x hilfreich)

Zitat (von Seelisch):
Wozu wollen sie wissen wie viele Schulden ich habe?

Eventuell um zu prüfen, ob man in der Lage ist. die Ehefrau mit entsprechend angemessenem Unterhalt zu finanzieren.



Zitat (von Seelisch):
Und gibts es irgendwelche Grenze bei der Schulden??

Nö.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35000 Beiträge, 5981x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell um zu prüfen, ob man in der Lage ist. die Ehefrau mit entsprechend angemessenem Unterhalt zu finanzieren.
Nö. Für Deutsche gelten solche *Schranken* nicht.
Wie sollte man anhand von Schulden erkennen können, ob man Einkommen oder Vermögen hat?
Oder ob man Sozialleistungen bezieht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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