Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter hat in der Türkei geheiratet und wollte auch inde der Zukunft auch dort leben.
Allerdings konnte sie sich dort nicht integrieren,deswegen war Sie am überlegen..nach deustschland wieder zurückzukehren und hier Ihr existenz aufzubauen.
Sie ist aber jetzt schwanger und kann leider ihr Ziehl nicht so durchführen wie geplant.
Sie ist türkische Staatsbürgerin,hat unbefristete Aufenthaltserlaubnis..hier in Deutschland geboren und auch hier die Schule besucht.
Baby wird April kommen.
Hat Sie in diesem Situation eine Möglichkeit Ihr Mann doch hierher zu holen?? Ihr Lebensgefährte ist gelernte Koch,daher hat er hier gute möglichkeiten Arbeit zu finden.
Ich würde mich auf Ihre Ratschläge sehr freuen und bedanke mich im Vorraus.
Liebe Grüße an alle...
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Familienzusammenführung - sie hat unbefristete Aufenthaltserlaubnis, er ist Türke
Notfall?
Notfall?
quote:<hr size=1 noshade>Hat Sie in diesem Situation eine Möglichkeit Ihr Mann doch hierher zu holen?? <hr size=1 noshade>
Fraglich, da unter Umständen ihr Aufenthaltsrecht nach § 51 Aufenthaltsgesetz erloschen ist. Es handelt sich übrigens nicht um eine Familienzusammenführung, da sie mit ihrem Ehemann in der Türkei lebt, somit mit ihrer Familie zusammen ist.
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Das habe ich auch nicht erwartet,verstehe nicht wieso Sie das geschrieben haben.
Meine Tochters aufenthaltserlaubniss ist nicht erloschen,weil Sie alle 2/3 monaten nach Deutschland kam. Sie lebt in Deutschlan im moment,Sie hatte vor gehabt arbeit zu suchen,wohnung zu mieten und ihr mann hierher zu holen. Da sie aber jetzt schwanger ist,kann sie ja nicht mehr arbeiten und ihr vorhaben nicht so durchführen wie geplant.
Deswegen wollte ich um ihren Rat bitten,welche möglichkeiten sie hat um ihr mann nach deutschland zu holen.
Danke ;-)
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Die Tochter ist aus Deutschland ausgereist, um woanders zu leben. Und das eben nicht nur vorübergehend. Damit ist der Aufenthaltstitel erloschen.
wirdwerden
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Deine Tochter lebt im Moment in Deutschland und ist auch offiziell gemeldet und ihr Aufenthalt ist bestätigt?
Wenn das Kind im April kommt, dann ist sie ja erst gerade ganz frisch schwanger. Schwanger ist keine Krankheite und natürlich können und dürfen Schwangere arbeiten. Allerdings ist es in der Tat schwierig, eine Stelle zu finden oder über die Probezeit hinaus zu behalten.
Das heißt, der Unterhalt für sie selbst ist nicht gesichert, geschweige denn für den Ehemann (eine der Voraussetzungen).
Hat der Ehemann denn schon das entsprechende Deutschzertifikat in der Türkei absolviert? (nächste Voraussetzung).
Ob er eine Stelle erhalten würde, hängt sicher von seiner Qualifikation ab. Vielleicht werden ja demnächst tatsächlich die geforderten Einkommensgrenzen gesenkt und er bekommt eine Stelle und damit eine Aufenthaltserlaubnis.
Deine Tochter hat - realistisch gesehen zwei Möglichkeiten. 1. Fernehe bis die Voraussetzungen so sind, dass der Ehemann nach Deutschland nachziehen kann oder 2. sie zieht zurück in die Türkei und lebt dort mit ihrem Ehemann. Vielleicht kann das Ehepaar ja auch innerhalb der Türkei umziehen, so dass es einen Ort gibt, an dem sich sowohl deine Tochter wie auch dein Schwiegersohn wohl fühlt.
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quote:
Wenn das Kind im April kommt, dann ist sie ja erst gerade ganz frisch schwanger. Schwanger ist keine Krankheite und natürlich können und dürfen Schwangere arbeiten. Allerdings ist es in der Tat schwierig, eine Stelle zu finden oder über die Probezeit hinaus zu behalten.
Wieso? Schwangerschaft wird nicht erwähnt, sobald die Unterschrift unterm Arbeitsvertrag ist sagt sie: Ich bin übrigens schwanger, die Probezeit kann mir gar nichts, sie werden mich nicht wieder los
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Sie braucht eine unbefriestete Arbeitsvertrag und ich brauche hier nicht zu erwähnen wie das Arbeitsmarkt ausschaut!!!
Meine Frage war auch nicht folgendes: An welche Orte oder in welchem Land kann meine Tochter mit ihr mann umziehen...sondern meine Frage war nur bezogen auf Deutschland.
Ich habe das Gefühl hier bekommen mann nicht nur Ratschläge sondern auf sanfte weise wird hier auch eins ausgewischt!!!!
Das Schwangerschaft keine Krankheit ist weiß ich auch,,,dies war nicht meine Frage.
Trotzdem bedanke ich mich für Ihre Antworten und Ratschlägen.
LG
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quote:von Gluecksklee am 12.08.2011 10:47
Ihr Lebensgefährte ist gelernte Koch,daher hat er hier gute möglichkeiten Arbeit zu finden.
quote:
Sie braucht eine unbefriestete Arbeitsvertrag und ich brauche hier nicht zu erwähnen wie das Arbeitsmarkt ausschaut!!!
von Gluecksklee am 12.08.2011 20:16
Eben, illegal hier lebend.
wirdwerden
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