Familienzusammenführung...

29. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Laura030
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienzusammenführung...

Hallo an alle,

ich hab da auch mal eine Frage.
Ich bin seit 2015 mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet.

2016 haben wir ein Kind bekommen. Unser Kind und ich sind deutsche Staatsbürger.
Mein Mann lebt in der Türkei. Ich lebe in Berlin. Er war nur gelegentlich mit einem Besuchervisum da.
Wir planen jetzt eine Famiienzusammenführung, die aber noch mind. 1-2 Jahre ( aus privaten Gründen Beidseits) dauern kann.
D.h mein Kind ist dann 4 oder 5.
Ich hab Angst, dass die Botschaft und die Ausländerbehörde dann Probleme macht und meinem Mann das Visum verweigert, bzw. Die Aufenthaltserlaubnis.

Kennt sich da jemand etwas aus??

Lg

Laura

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Laura030):
Ich hab Angst, dass die Botschaft und die Ausländerbehörde dann Probleme macht und meinem Mann das Visum verweigert, bzw. Die Aufenthaltserlaubnis.

Was veranlasst Dich zu dieser Befürchtung? Warum sollte das passieren?

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#2
 Von 
Laura030
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ,

werden die nicht fragen, warum wir Jahre nach der Heirat eine Familienzusammenführung wollen?? Da er ja dort lebt und ich hier.

Ich meine, wir haben ine Fernehe. Wird das nicht dazu führen, dass ein Visum abgelehnt wird, obwohl er ja auch ein deutsches Kind hat?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Dein Mann müsste das FZF-Visum beantragen. Bei der dt. Botschaft bzw. dt. Konsulat in der Türkei. Das dauert auch etliche Monate.
Wovor hast DU denn nun Angst? Oder vor wem?

Ihr habt doch Gründe, warum das bisher noch nicht gemacht wurde.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ihr habt doch Gründe, warum das bisher noch nicht gemacht wurde. Und die sollte man dann darlegen: Job in der Türkei, Pflege der gebrechlichen Eltern/Großeltern etc.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Laura030
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal lieben Dank für eure Antworten.

Meine Angst ist wie gesagt, dass eine Familienzusammenführung, aufgrund der Fernehe, abgelehnt wird.

Einige Gründe dafür, dass es bisher nicht zu einer Familienzusammenführung kam, ist,
Dass ich in Berlin keine Wohnung gefunden habe, dass 2017 sein Vater gestorben ist und als Erbe einen Haufen Schulden hinterlassen hat, die getilg werden müssen. Dort ist es nicht wie hier. Entweder man zahlt, oder Gefängnis.

Aber es wird sich noch etwas hinauszögern. Mindestens 1 Jahr noch, eventuell länger.

Eine Bekannte sagte, wenn wir so lange ( mehrere Jahre) getrennt leben, wird die Botschaft einer Familienzusammenführung nicht zustimmen. Daher wollte ich mich hier nochmal kundig machen.

Danke allen im voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Laura030):
Eine Bekannte sagte, wenn wir so lange ( mehrere Jahre) getrennt leben,
Getrennt leben--- das ist etwas ganz anderes.
Ihr seid verheiratet--- auch nach deutschem Recht?
Du bist Deutsche. Euer Kind ist deutsch.
Sobald in Sicht ist, dass dein Mann in der Türkei *fertig* ist, kann er die FZF beantragen.

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#7
 Von 
Laura030
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, wir sind auch nach deutschem Recht verheiratet. Wir leben getrennt aber nur räumlich getrennt. Das habe ich auch immer so angegeben bei Behörden. Verheitatet aber getrennt lebend. Also in 2 verschiedenen Ländern.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Dann ist deine seltsame Angst unbegründet.

Bitte beachte: Getrennt lebend solltest du einfach nicht angeben. Denn das ist in den meisten Fällen die Vorstufe eine Ehescheidung.
Auch das Finanzamt betrachtet die Angabe *getrennt lebend* nicht so, wie ihr das meint.

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