Hallo
Ich habe da mal eine Frage , mein Mann ist Senegalese, ich bin Deutsche . Im Dezember 2017 haben wir in Hamburg geheiratet, anschließend wollten wir die Aufenthaltsgenehmigung für ihn beantragen , was prompt abgelehnt wurde. Wir haben einiges probiert , haben Wiederspruch eingelegt etc.
Aber das Interessierte die Ausländerbehörde nicht.
Was ich dazu sagen muss , er ist nicht mit dem.Nötigen Visum eingereist, weil ich die Verpflichtungserklärung nicht bekommen hätte , da ich aus Gesundheitlichen Gründen nicht Arbeiten kann.
Trotzdem wir leben seit dem zusammen in meiner Wohnung, er ist Krankenversichert und bei mir gemeldet. Naja nun hat er ein Ticket für den Senegal um freiwillig auszureisen, nun meine Frage , werden wir bei der Beantragung der Familienzusammenführung Probleme kriegen ? Wird man wieder drei Monatsabrechnungen von mir Verlangen? Wir haben grosse Angst und sind verzweifelt deswegen , das er am Ende dort festhängt.
LG Daniela
Familienzusammenführung bei Hartz 4
2. August 2018
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Frage vom 2. August 2018 | 15:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienzusammenführung bei Hartz 4
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#1
Antwort vom 2. August 2018 | 16:09
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
Zitat...mein Mann ist Senegalese, ich bin Deutsche . Im Dezember 2017 haben wir in Hamburg geheiratet, anschließend wollten wir die Aufenthaltsgenehmigung für ihn beantragen , was prompt abgelehnt wurde. :
Zu Recht, denn er ist höchstwahrscheinlich nicht mit einem dafür notwendigen Visum zur Eheschließung eingereist und da er wohl auch nicht im Besitz eines rechtmäßigen Aufenthaltstitels war, muss er nun das Visumsverfahren im Heimatland nachholen.
Da Ihr nunmehr verheiratet seid und der Zuzug zur Familienzusammenführung erfolgen soll bekommt er das Visum nach Vorlage des Deutschzertifikats sogar kostenlos und eine Verpflichtungserklärung ist nicht mehr erforderlich. Beim Zuzug zu deutschen Staatsbürgern ist ein Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes nicht notwendig.
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