Familienzusammenführung in Deutschland mit nicht EU Bürger

18. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dajphi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienzusammenführung in Deutschland mit nicht EU Bürger

Schönen guten Abend. Meine Frau und ich haben vor ca einer Woche in Deutschland geheiratet und sie ist im 3. Monat schwanger. Sie ist bosnische Staatsbűrgerin und somit keine EU-Bürgerin, weshalb Sie sich momentan mit einem sogenannten Besuchervisum hier in Deutschland befindet, welches nun nach 90 Tagen, Ende Februar, ausläuft. Ich selber bin deutscher Staatsbürger, berufstätig mit einem festen Wohnsitz.
Unsere Frage ist nun, welche Möglichkeit wir haben, damit Sie in Ihrem schwangeren Zustand nicht mehr in Ihre Heimat reisen muss.
Wir haben von der Ausländerbehörde erfahren, dass Sie zur Familienzusammenführung zwingen die A1 Deutschbescheinigung benötigt, welche Sie noch nicht hat. Selbst eine Ehe und Schwangerschaft ändere daran nichts.Das Kind soll in Deutschland geboren werden und der Geburtstermin passt ganz genau in Ihren nächsten Aufenthalt von 90 Tagen. Jedoch hoffen wir, dass es eine Möglichkeit für uns gibt, dass Sie nicht mehr in Ihre Heimat muss und wir uns hier in Deutschland gemeinsam um die Geburtsplanung etc. kümmern können.
Vorab vielen Dank für euren Ratschlag

-- Editiert von Dajphi am 18.02.2019 18:20

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

- Doppelbeitrag gelöscht -

-- Editiert von ya338 am 18.02.2019 18:59

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#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Dajphi):
Wir haben von der Ausländerbehörde erfahren, dass Sie zur Familienzusammenführung zwingen die A1 Deutschbescheinigung benötigt, welche Sie noch nicht hat. Selbst eine Ehe und Schwangerschaft ändere daran nichts.

Genau so ist der rechtskonforme Verlauf.
Ihnen geht es wohl vor allen darum, die gesetzlichen Regeln zu umgehen. Es ist äußerst fraglich, ob Sie damit durchkommen werden? Wahrscheinlich wird die Ausländerbehörde auf der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bestehen, zumal die Schwangerschaft noch nicht soweit fortgeschritten ist, dass eine Ausreise unzumutbar wäre.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Dajphi):
damit Sie in Ihrem schwangeren Zustand nicht mehr in Ihre Heimat reisen muss.
Da sie erst im 3. Monat schwanger ist, wird eine Reise ins Herkunftsland zumutbar sein.
Das Sprachzertifikat kann sie in Bosnien machen. Durchaus ist es bei ersten Deutschkenntnissen auch möglich, nur die Prüfung zu machen.
Zitat (von Dajphi):
und wir uns hier in Deutschland gemeinsam um die Geburtsplanung etc. kümmern können.
Das wird auch durchaus möglich sein. Es sind noch ca. 6 Monate bis zum errechneten Geburtstermin.
Ich kann auch keine Gründe erkennen, warum die Rückreise und die A1-Sprachprüfung deiner Frau nicht zuzumuten wären.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Das sind halt die Probleme die man hat, wenn man mit einem Besuchsvisum heiratet. Man hätte ja ein Heiratsvisum beantragen können, dann hätte sie gleich nach der Eheschließung dauerhaft hier bleiben können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Man hätte ja ein Heiratsvisum beantragen können, dann hätte sie gleich nach der Eheschließung dauerhaft hier bleiben können.

Was allerdings das Sprachzertifikat vorausgesetzt hätte und das wollte man umgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Um den Sprachnachweis kommt man doch sowieso nicht drumherum - selbst wenn es klappen würde, bis zur Geburt hier zu bleiben.
Für einen eigenständigen, gesicherten Aufenthaltsstatus braucht man doch immer einen Sprachnachweis.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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