Familienzusammenführung mit Aufenthaltstitel 38a

21. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ermal1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienzusammenführung mit Aufenthaltstitel 38a

Guten tag, Hier mein Fall:

Ich bin im besitz eines Aufenthaltes 38a. Ich habe eine ehrliche Arbeit wo ich genug verdiene und habe auch eine Wohnung ( Große Wohnung). Nun möchte ich meine Familie nach Deutschland einziehen. Die Familie lebt noch in Italien. Ich bin Drittstaatler also kein Eu- Bürger, bin im besitz Daueraufenthalt Eu für Italien, darum habe ich recht in Deutschland zu arbeiten. Meine Ehefrau hat nur Aufenthaltserlaubnis für Italien befristet bis August 2020. Jetzt möchte Sie und mein mein Sohn nach Deutschland holen. Die Ausländerbehörde verlangt von Ihr dass Sie einen Deutschkurs besuchen muss und dann nach Deutschland kommen. Ich habe gelesen dass meine Frau doch kein Deutsch zum hierkommen nachweisen muss, erst wenn Sie im Lande ist da ja. Ich habe hier folgendes gefunden :
38a.0.5.5
Familienangehörige von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen i. S. d. § 38a haben einen abgeleiteten Anspruch auf Familiennachzug unter den Voraussetzungen der § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe f) und § 32 Absatz 2a. Für den Nachzug des Ehegatten sind einfache Deutschkenntnisse keine Voraussetzung (§ 30 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3). Ich ging heute zur Ausländerbehörde aber die hat sowas nicht akzeptiert. Was stimmt hier nicht, hat das irgendwie mit dem Befristeten Aufenthaltserlaubnis für Italien von meine Frau die die Ausländerbehörde sowas ablehnt oder wissen die das nicht. Ich habe genung wohnraum und verdiene genung dass ich keine Sozialhilfe beziehe. Kann mir bitte jemand helfen was ich machen soll.

Vielen dank

Mit freundlichen Grüßen

Ermal

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ermal1234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe es antwortet keiner, gibt es dann zufällig einen Anwalt der gegen gebühr solche fragen beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Ermal1234):
Ich sehe es antwortet keiner
Bitte hab etwas Geduld. Meist antwortet hier jemand.

Aber wenn es so brandeilig ist--- oben in der Menüleiste rechts----
oder im Netz nach ---Frag-einen-Anwalt--- suchen.

0x Hilfreiche Antwort

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