Familienzusammenführung stillstand

4. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jaqueline F.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienzusammenführung stillstand

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte zu folgender Situation etwas Hilfestellung nötig. Am 20.04.2017 hatte ich meinen albanischen Mann geheiratet.
Daraufhin haben wir natürlich dann ein Visum für Familienzusammenführung beantragt. Nun folgendes Problem:
Das Visum steht seit November 2017 still, da ein Amt seit diesem Zeitpunkt nicht in der Lage die Asylakte meines
Mannes zu unserem zuständigen Amt weiter zu leiten. Trotz mehrmaligen Versuchen diese anzufordern ist bis heute
nichts da. Ohne diese Akte sei es nicht möglich das Visum verfahren abzuschließen laut unserer Bearbeiterin.
Nun ist es aber auch noch so das der zugesicherte Arbeitsplatz meines Mannes in Gefahr ist, da der zukünftige
Arbeitgeber diese Stelle natürlich auch mal besetzten muss. Zudem leiden ich und meine Tochter natürlich unter
der ständigen Trennung. Was steht also nun in meiner Macht was ich tun kann um das Visum zu beschleunigen
und so den Arbeitsplatz meines Mannes sichern kann. Ich wäre wirklich äußerst dankbar wenn mir jemand helfen könnte.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Jaqueline F.):
Das Visum steht seit November 2017 still, da ein Amt seit diesem Zeitpunkt nicht in der Lage die Asylakte meines Mannes zu unserem zuständigen Amt weiter zu leiten. Trotz mehrmaligen Versuchen diese anzufordern ist bis heute nichts da. Ohne diese Akte sei es nicht möglich das Visum verfahren abzuschließen laut unserer Bearbeiterin.

Zunächst solltest Du das Gespräch mit dem Vorgesetzten der Sachbearbeiterin suchen.
Wie wird denn die Unmöglichkeit der Aktenbeschaffung begründet?
Hast Du Dich denn schon einmal bei dem Amtsleiter oder entsprechenden Amt (welches die Akte hat) erkundigt, warum die Übersendung zur Ausländerbehörde noch nicht erfolgt ist?
Wenn das alles nicht hilft, dann musst Du eine Untätigkeitsklage einreichen.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 04.04.2018 22:00

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#2
 Von 
Jaqueline F.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe versucht an das Amt ranzukommen was derzeitig die Akte hat nach stundenlangen Telefonieren und ständigen hören von, dafür sind wir nicht zuständig, hier sind sie falsch usw usw bekam ich dann eine Nummer wo sich rausstellte das diese nur für Anwälte und Ämter is und ich keine Auskunft erteilt bekomme. Meine Sachbearbeiterin meinte nur sie hat das betroffene Amt mehrmalig aufgefordert die Akte zu schicken aber es komme keine Reaktion mehr könne sie nicht tun.

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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Jaqueline F.):
Meine Sachbearbeiterin meinte nur sie hat das betroffene Amt mehrmalig aufgefordert die Akte zu schicken aber es komme keine Reaktion mehr könne sie nicht tun.

Um welche Behörde handelt es sich denn da überhaupt?

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#4
 Von 
Jaqueline F.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)


Um welche Behörde handelt es sich denn da überhaupt?

Um das Ausländeramt in der Stadt wo mein Mann am ende untergebracht war.

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#5
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn alle Vorsprachen und Beschwerden bei der Ausländerbehörde, dem Amtsleiter, dem Bürgermeister erfolglos geblieben sind, dann solltest Du eben doch eine Untätigkeitsklage erheben. Hoffentlich hast Du alles schriftlich an die jeweiligen Personen geschickt, alles ordentlich dokumentiert und kannst es belegen..

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#6
 Von 
Jaqueline F.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher ob der Bürgermeister einer Großstadt für so eine "lapalie" sich die Zeit nimmt. Leider kann ich auch lediglich nur meine Telefonverbindungen nachweißen... Aber ich danke dir vielmals für die Tipss werde mich gleich morgen an die arbeit machen

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#7
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Jaqueline F.):
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher ob der Bürgermeister einer Großstadt für so eine "lapalie" sich die Zeit nimmt.

Das wird er wohl müssen, denn als oberster Dienstherr ist er letztendlich für die Arbeit seiner Behörde verantwortlich.

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#9
 Von 
Jaqueline F.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachdem ich nun den ganzen Morgen rumtelefoniert hatte, kam raus das die Akte nun doch da is aber ich soll nochmal zu einem Gespräch kommen weil etwas drin steht worüber sie reden möchte. Ich wüsste nicht was das sein sollte da steht eigentlich nur drin das Albanien ein sicheres Herkunftsland ist und er kein Recht auf Asyl hat. Mehr steht da nicht

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#10
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Jaqueline F.):
...das Albanien ein sicheres Herkunftsland ist und er kein Recht auf Asyl hat.
Das ist doch eine Binsenweisheit und seit langen bekannt, dass Albanien ein Land ohne politische Verfolgung ist und ein Asylantrag erfolglos bleiben musste.
Aber in Deinem ersten Beitrag hast Du doch geschrieben:
Zitat (von Jaqueline F.):
Am 20.04.2017 hatte ich meinen albanischen Mann geheiratet.
Daraufhin haben wir natürlich dann ein Visum für Familienzusammenführung beantragt.


Was denn nun? Asylantrag oder Familienzusammenführung

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 05.04.2018 09:42

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#11
 Von 
Jaqueline F.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

er war asyl wir haben erst ne zeitlang nach dem asyl geheiratet jetzt geht es um das familienzusammenführung, dafür wollen die aber die alte asylakte haben. 2016 is er zurück in seine Heimat und erst 2017 haben wir geheiratet.

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#12
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Damit ich es auch verstehe: Er kam 2016 aus Albanien und hat Asyl beantragt (wusste aber dass dieser Antrag kein Erfog haben wird?). Dann hat er sie hier kennengelernt, er musste aber zurück (weil der Asylantrag abgelehnt wurde?) und sie haben ihn 2017 dann geheiratet (in Deutschland oder Albanien?) und beantragen nun Familienzusammenführung. Kurze Frage noch ist er freiwillig gegangen oder wurde er abgeschoben?

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#13
 Von 
Jaqueline F.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

er kam 2014 von Albanien nach Deutschland ganz normal mit dem 90 Tage Visum. Ursprünglich wollte ihn Freunde bei Ihrer Firma die die sie Aufbauen wollten einstellen. Das hat in den Zeitraum nicht funktioniert und die haben ihm geraten er soll daweil einen Antrag stellen für Asyl und hatten die Hoffnung das bis dahin dann alles geregelt gewesen wäre, is dann alles ganz anders gelaufen hat aber jetzt nichts mit dem Fall zu tun. 2016 ist er dann freiwillig wieder gegangen. Wir haben in deutschland geheiratet. Ich habe ihn anfang 2016 kennen gelernt. Nachdem er freiwillig ausgereist ist ist er uns alle drei monate besuchen gekommen bis wir dann spontan 2017 geheiratet haben.

-- Editiert von Jaqueline F. am 05.04.2018 12:08

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#14
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Es ist leider nicht besonders erhellend, wenn man erst so nach und nach erfährt was eigentlich Sache ist. Da fällt es natürlich nicht so leicht sinnvolle und zielführende Antworten zu geben.

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#15
 Von 
Jaqueline F.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe mich ja oben schon bedankt für deine Tipps. Haben heute auch zum Erfolg geführt. Akte war auf einmal doch da

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#16
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Das mit den "viele" Flüchtlingen hast du sicher mitbekommen, die sind einfach hoffnungslos überlastet. Vor allem die Menschen die bereist wussten das Sie eh kein Asyl bekommen.
Dann hat er nach illegaler Einreise mit falschen Visum einen Asylantrag gestellt ohne Gründe, und jetzt heiratete er. Da dauert eben und erst einmal prüft der Staatsanwalt die Einreise, dann muss der Asylantrag geprüft werden ......

Vermutlich kommt als nächstes die Anweisung auszureisen und nach erfolgter Deutschprüfung im Heimatland einen neuen Visumantrag zu stellen. Es könnte auch zur Einreisesperre führen, da er rechtsmissbräuchlich einen Asylantrag gestellt hat und illegal eingereist ist.

Verarschen lassen sich deutsche Behörden ungern

Du kannst jederzeit eine "Untätigkeitsklage" einreichen.

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