Familienzusammenführung/Ehegattennachzug. Staatsbürger der Ukraine

6. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)
Familienzusammenführung/Ehegattennachzug. Staatsbürger der Ukraine

Hallo liebe Forumsgemeinde!

Ich habe eine Frage bezüglich Ehegattennachzug aus der Ukraine.

Hier sind die Eckdaten für meine Frage:
Herr M und Frau F haben sich entschlossen zu heiraten.

Herr M:
-ukrainischer Staatsbürger
-wohnhaft seit gut 20 Jahren in der BRD (Bundesland: Niedersachsen)
-verfügt über die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (eAT, unbefristet)
-berufstätig (Angestellter im öff. Dienst, unbefristet)
-seit 10 Jahren rechtskräftig in Deutschland geschieden.

Frau F:
-ukrainische Staatsbürgerin
-wohnhaft in der Ukraine
-geschieden
-hat ein minderjähriges Kind von der ersten Ehe

Es gibt zwei Möglichkeiten die Ehe zw. den beiden Personen zu schließen:
- in der BRD, und dann den Familienzusammenführungsprozess zu starten
- In der Ukraine, und mit der ukrainischen Heiratsurkunde mit diesem Prozess in der BRD anzufangen.*

* In der Ukraine ist die Eheschließung z.Z. relativ schnell und unproblematisch. Es gibt so gut wie keine Wartezeiten o.Ä.
* Für die ukrainischen Bürger ist kein Einreisevisum erforderlich.

Meine Frage ist, welche Variante wäre günstiger (vom Aufwand bzw. von der zu investierenden Zeit her)?

Das Ziel ist selbstverständlich, dass die neue Familie so schnell wie möglich und wünschenswert ohne lange bürokratische Vorgänge ihr Familienleben in Deutschland anfängt.

Ich danke Euch schon im Voraus für Eure Antworten.



-- Editiert von foreigner am 06.03.2019 11:24

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12 Antworten
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#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von foreigner):
- in der BRD, und dann den Familienzusammenführungsprozess zu starten

Nein, man sollte vernünftigerweise gleich das Visum zur Eheschließung beantragen, dann kann sie nach der Hochzeit gleich hier in Deutschland bleiben.

Zitat (von foreigner):
- In der Ukraine, und mit der ukrainischen Heiratsurkunde mit diesem Prozess in der BRD anzufangen.*

Die Visumsbeantragung ist nur vom Ausland aus möglich, in Deutschland geht das nicht.

Für Miteinreise des Kindes und seinem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ist die Zustimmung seines Vaters oder eine gerichtliche Verfügung in der Ukraine erforderlich. Weiterhin ist es notwendig, dass eine solvente Person (z.B. der potentielle Ehemann) in Deutschland eine Verpflichtungserklärung für das Kind übernimmt.

Zitat (von foreigner):
* Für die ukrainischen Bürger ist kein Einreisevisum erforderlich
In diesen Falle, wenn ein dauerhafter Aufenthalt angestrebt wird ist die Visumsbeantragung, sowie der Nachweis der Deutschkenntnisse unerlässlich.

Visafreie Einreise gilt nur für kurzzeitige Besuche.

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#2
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat:
eine solvente Person (z.B. der potentielle Ehemann) in Deutschland eine Verpflichtungserklärung für das Kind übernimmt.

Die Voraussetzungen (verpflichtungserklärung, Sprachprüfung etc.) sind mir bekannt und diese werden erfüllt.

Mir geht es um die optimale Vorgehensweise bei der Eheschließung. Ich würde meine Frage präzisieren.

Wenn ich das richtig interpretiere gibt es 3 Wege:

1. Eheschließung in der Ukraine (keine Wartezeiten o.Ä.) und dann die Beantragung der Familienzusammenführung in der BRD.

2. Eheschließung in der BRD.
2.a. es wird das Visum zur Eheschließung beantragt. Die Frau F. kommt zusammen mit dem Kind nach Deutschland. Das Paar heiratet. Die Frau F. bleibt in der BRD als Gattin des Herrn M.
2.b die Frau F. kommt (mit oder ohne Kind) zu Besuch (sprich, ohne Visum) zu Ihrem künftigen Ehemann. Ohne Visum darf sie sich 90 Tage im im Schengenraum aufhalten. Das Paar heiratet. Sie kehrt vor dem Ablauf der 90-tägigen Frist in die Heimat zurück. Herr M. beantragt bei den deutschen Behörden die Familienzusammenführung.

Gesucht wird der efizienteste/schnellste und am wenigsten bürokratisch-aufwendiger Weg.

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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

- doppelten Beitrag gelöscht -

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 06.03.2019 14:21

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#4
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Bei Variante 1 ist das Procedere für die Visumsbeschaffung nach der Eheschließung zu regeln,
die Wartezeiten für das Visum bleiben Euch trotzdem nicht erspart.

Bei Variante 2 a sind die Visumsformalitäten vor der Eheschließung zu erledigen, nach der
Eheschließung und der Beantragung des Aufenthaltstitels ist dann alles erledigt.

Variante 2 b dürfte die umständlichere Variante sein und die würde ich nicht empfehlen.

Es liegt ganz an Euch für welchen Weg Ihr Euch entscheidet, welcher Weg der schnellere/bessere
war, weiß man immer erst hinterher. Persönlich würde ich mich für Variant 2 a entscheiden, aber
das ist nur meine private unmaßgebliche Auffassung.

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#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Sehe das ähnlich wie ya 380: Die Nachweise, die für das Visum erbracht werden müssen, unterscheiden sich nicht groß. Wo es schneller geht, kann man nie im Vorhinein wissen. Ob man die Prozedur vor der Heirat erbringen will, wodurch man nach der Heirat in Deutschland direkt bleiben und zusammenleben kann, oder nach der Heirat in der Ukraine, ist allein eine Frage der persönlichen Lebensplanung.

Hier sollte man sich überlegen: Wo will man die Hochzeit feiern, weil dort Verwandte und Freunde am ehesten mitfeiern können oder weil man einen schönen, besonderen Ort hat, an dem man den Schritt in ein neues Leben gehen will? Falls bei den Behörden aus irgendeinem Grund ein Scheinehe-Verdacht aufkommen sollte, ist eine Hochzeit als Verwaltungsakt, den man dort durchzieht, wo man den geringsten Verwaltungsaufwand hat, meist keine Hilfe.

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#6
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

Vielen Dank für die Analyse.

Subjektiv würde ich auch zur Variante 2.a tendieren (Visum zur Eheschließung + Eheschlißung in Deutschland).
Für den objektiven Vergleich fehlen mir leider einige Zeitangaben.

Vielleicht könnte jemand die mir vorliegenden Informationen ergänzen.


Zeitlich gesehen handelt es sich

- bei der Variante 1 (Eheschließung in der Ukraine + Procedere für die Visumsbeschaffung) um die Wartezeit beim ukrainischen Standesamt von ca. 1 bis 2 Wochen und anschließend um die Zeit für das o.g. Procedere für die Visumsbeschaffung nach der Eheschließung (Ehegattennachzug)
D.h. die Gesamtwartezeit besteht aus 2 Zeitperioden und beträgt in etwa: 2 Wochen + die Zeit für das Procedere für die Visumsbeschaffung

Wüsste jemand, wie lange das Procedere dauern könnte?

- bei der Variante 2.a ( Visum zur Eheschließung + Eheschließung in Deutschland) um die Wartezeit für das Visum und anschließend um die Wartezeit für den Heiratstermin (laut Info von der Seite des hiesigen Standesamtes: 6 Monate ab der Antragstellung)

D.h. die Gesamtwartezeit besteht ebenso aus 2 Zeitperioden und beträgt : 6 Monate + eine Weile für das Visum.
Hätte jemand Erfahrung mit der Beantragung so eines Visums? Wie lange dauert das?
Ist die Anmeldung beim Standesamt zum Heiratstermin ohne dieses Visum möglich (sozusagen: im Voraus)?

Die Variante 2.b scheint in der Tat keine optimalste zu sein.

-

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#7
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Hier sollte man sich überlegen: Wo will man die Hochzeit feiern

Uns geht es weniger um die Hochzeit, sondern eher um die Gründung einer Familie :-)
Wenn Mann und Frau bisschen älter als 47 Jahre alt sind und die "jugentlichen" Hochzeiten bereits hinter sich haben, legt man nicht so viel Wert auf weiße Kleider und fliegende Blumensträuße :-)

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#8
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von foreigner):
- bei der Variante 1 (Eheschließung in der Ukraine + Procedere für die Visumsbeschaffung) um die Wartezeit beim ukrainischen Standesamt von ca. 1 bis 2 Wochen und anschließend um die Zeit für das o.g. Procedere für die Visumsbeschaffung nach der Eheschließung (Ehegattennachzug)
D.h. die Gesamtwartezeit besteht aus 2 Zeitperioden und beträgt in etwa: 2 Wochen + die Zeit für das Procedere für die Visumsbeschaffung

Hierbei sollte man allerdings nicht außer acht lassen, dass es sich um ein zustimmungspflichtiges Visum handelt, d.h. das die Ausländerbehörde in Deutschland in das Visumsverfahren einbezogen werden muss.

Es ist somit kaum vorstellbar, dass die Wartezeit auf das Visum zur Familienzusammenführung erheblich kürzer ausfallen könnte, als wenn man sich für Variante 2 a entscheidet.

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#9
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von foreigner):
bei der Variante 2.a ( Visum zur Eheschließung + Eheschließung in Deutschland) um die Wartezeit für das Visum und anschließend um die Wartezeit für den Heiratstermin (laut Info von der Seite des hiesigen Standesamtes: 6 Monate ab der Antragstellung)


Nein, das geht umgekehrt: Wenn man einen Heiratstermin bei dem Standesamt hat, beantragt man genau für den geplanten Termin ein Heiratsvisum. Dieses Visum kann man nur dann bekommen, wenn der Termin bereits steht.

Wie lange das bei der deutschen Botschaft dauern kann, das hängt von der Arbeitsbelastung der Botschaft ab und von der Komplexheit des Falls. Wenn wichtige Termine stehen, können Anträge (bei Vorlage aller Dokumente) auch vorgezogen werden, also möglicherweise wenn es um den Beginn des Schuljahres geht oder den Heiratstermin. Generell zur Arbeitsbelastung der Botschaft kann man vielleicht in einem Ukraine-Forum Antworten bekommen. Für den konkreten Fall kann man damit aber trotzdem keine verlässlichen Zeitangaben machen.

Es hängt auch davon ab, wie gut man vorbereitet ist und wie schnell alle benötigten Dokumente beigebracht werden können - gerade weil es hier um den Nachweis von 2 Scheidungen geht und ob das Kind nach ukrainischem Recht nach Deutschland umziehen darf. Und wenn man richtiges Pech hat, können Zweifel daran aufkommen, ob es sich um eine "schützenswerte Ehe" handelt - die Prüfung kann das dann zusätzlich noch verzögern. Also: keine verlässliche Voraussage möglich, gute Vorbereitung zahlt sich aus.

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#10
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat:
Wenn man einen Heiratstermin bei dem Standesamt hat, beantragt man genau für den geplanten Termin ein Heiratsvisum.

Ich versuche zusammen zu fassen.

Die Vorgehensweise wäre also die folgende:

1. die Frau F. (ob mit oder ohne Kind ist an dieser Stelle unwichtig) besucht Herrn M. Die Visumsfreie Regelung mit der Ukraine erlaubt das ohne irgendwelche Formalitäten für 90 Tage.
2. Sie hat ihre erforderlichen Unterlagen mit (die Liste der vom Standesamt geforderten Unterlagen steht auf der Webseite des Amtes)
3. die beiden gehen zum Standesamt und vereinbaren einen Eheschließungstermin.
4. mit diesem Termin und mit allen erforderlichen Unterlagen wir das Visum beantragt.

Ist der Ablauf so korrekt? Habe ich alle Punkte berücksichtigt?

Ist es also möglich, dass die Ausstellung des Visums bis 6 Monate in Anspruch nehmen kann?
Könnte evtl. jemand über die eigenen Erfahrungen berichten?

Zitat:
gerade weil es hier um den Nachweis von 2 Scheidungen

Eigentlich geht es um den Nachweis nur einer, denn die vom deutschen Richter unterschriebene Scheidung des Mannes braucht m.E. keinen speziellen Nachweis.
Falls ich mich irre, bitte korrigieren.

Zitat:
können Zweifel daran aufkommen, ob es sich um eine "schützenswerte Ehe" handelt

Der Begriff kommt mir unbekannt vor, aber ich bin zuversichtlich, in unserem Falle werden keine Zweifel aufkommen.



0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von foreigner):
Die Vorgehensweise wäre also die folgende:

1. die Frau F. (ob mit oder ohne Kind ist an dieser Stelle unwichtig) besucht Herrn M. Die Visumsfreie Regelung mit der Ukraine erlaubt das ohne irgendwelche Formalitäten für 90 Tage.
2. Sie hat ihre erforderlichen Unterlagen mit (die Liste der vom Standesamt geforderten Unterlagen steht auf der Webseite des Amtes)
3. die beiden gehen zum Standesamt und vereinbaren einen Eheschließungstermin.
4. mit diesem Termin und mit allen erforderlichen Unterlagen wir das Visum beantragt.


Das geht natürlich. Da es viele Fälle gibt, in denen der ausländische Partner nicht für die Terminbuchung usw. im Vorhinein einreisen kann, sollte ein Standesamt aber auch ohne gemeinsames Auftreten des Brautpaars einen Termin vergeben können (im Zweifel einfach danach erkundigen). Wenn Frau F. aber sowieso zu Besuch kommt, kann man den Termin natürlich auch gemeinsam buchen.

Das Merkblatt der deutschen Botschaft in Kiew verlangt bei der Visumsbeantragung übrigens:

Zitat:
Nr. 5 Anmeldung der Eheschließung
Schriftliche Bestätigung eines deutschen Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung im Original. Die Bestätigung muss den voraussichtlichen Termin enthalten und die Dauer der Gültigkeit der Befreiungsurkunde nennen.


Zur Bearbeitungsfrist sagt die Botschaft hier auch:

Zitat:
Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert daher in der Regel 8 bis 10 Wochen, im Einzelfall länger.


Ob das so stimmt, müsste man wie gesagt bei Leuten erfragen, die Erfahrung mit der Botschaft haben. Wenn es 6 Monate dauern sollte bis zum Standesamtstermin, dann dürfte es im Normalfall keine Probleme geben, bis zu diesem Termin mit Eheschließungsvisum in Deutschland zu sein (natürlich immer mit dem Vorbehalt, dass nicht noch ganz unvorhergesehene Komplikationen gibt).

Zitat (von foreigner):
Eigentlich geht es um den Nachweis nur einer, denn die vom deutschen Richter unterschriebene Scheidung des Mannes braucht m.E. keinen speziellen Nachweis.


Wenn die Unterlagen direkt zur Hand sind, ist das bei einer deutschen Scheidung natürlich richtig. Es ging ja darum, wie schnell die benötigten Dokumente beigebracht werden können. Manchmal wundert man sich, wie häufig Leute wichtige Dokumente nicht mehr finden können.

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#12
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

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