Fiktionsbescheinigung Reisen EU

6. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
jimmyboyac
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Fiktionsbescheinigung Reisen EU

Hallo

Ich habe meinen Aufenthaltstitel verlängert jedoch dauert die ausstellung des eAT 4-6 Wochen . Nun habe ich eine
Fiktionsbescheinigung nach §81 abs 4 bekommen. Ich habe
eine Griechenland Reise gebucht muss fliegen. Ich habe
gehört das ich damit ohne Probleme in den Schengenländern
Reisen kann. Stimmt das ?

Gruss

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Mit einer Fiktionsbescheinigung wird bescheinigt, dass der bisheriger Aufenthaltstitel weiterhin gilt, bis der Bescheid über die neue Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Also: alles, was mit dem bisherigen Titel rechtlich in Ordnung war, ist es auch weiterhin.

Schwierigkeiten könnten sich höchstens auf der praktischen Ebene ergeben: nicht jeder Grenzbeamte, Polizist u.a. kennt sich hier mit dem deutschen Aufenthaltsrecht so gut aus. Da es innerhalb des Schengengebiets keine Grenzkontrollen gibt, ist hier das Risiko von Missverständnissen zumindest minimiert.

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