Sehr geehrte Damen und Herren,
meiner Freundinn (23 Jahre alt, Chinesin) stellt sich folgendes Problem: Sie hat im Januar diesen Jahres ihr Studienkolleg als studienvorbereitende Maßnahme erfolgreich abgeschlossen. Bedingt durch mein Studium in Stuttgart und den in dieser Region befindlichen Wohnsitz meiner Eltern möchte sie ebenfalls in Stuttgart studieren. Die Univesität Stuttgart bietet jedoch nur im Wintersemester neue Bachelorstudienplätze an, weshalb es meiner Freundinn nicht möglich ist für das kommende Sommersemester eine Immatrikulation zu erhalten. Für andere Universitäten hat sie sich nicht beworben, da ihr von der Ausländerbehörde in Thüringen mitgeteilt wurde, dass sie ein Gasthörerstudium bzw. einen Sprachkurs zur Überbrückung dieses halben Jahres beginnen könne. Vor mehreren Monaten hat sie ihren Wohnsitz hier in die Nähe von Stuttgart zu meinen Eltern gewechselt. Als sie sich vergangene Woche bei der für diese Region zuständigen Ausländerbehörde erneut erkundigte, wurde von der zuständigen Beamten gesagt, dass sie eine Immatrikulation/ eine Bescheinigung für ein Praktikum, das in ihrem kommenden Studium angerechnet werden kann vorweisen muss oder andererseits Deutschland verlassen muss und nach einer Zulassung für das jeweilige Studium von China aus ein neues Visum beantragen solle. Außerdem wurde ihr mitgeteilt, dass eine Fiktion nur übergangsweise für einen Monat ausgestellt werden kann und hier für die Aussagen der Ausländerbehörde in Thüringen keine Verantwortung übernommen werden könne. Nun wollte ich Fragen, welche Möglichkeiten ihr noch offen stehen um doch noch in Deutschland bleiben zu können. Wäre es evtl. nützlich rechtlichen Beistand einzuberufen? Und gäbe es die möglichkeit von Deutschland aus ein Touristenvisum für weitere 3 Monate eventuell ausstellen zu lassen? Für die Beantwortung meiner Fragen möchte ich mich schon einmal im Vorraus bedanken .
-- Editier von mameinator am 12.03.2016 18:39
Fiktionsbescheinigung/Aufenthaltserlaubnis
12. März 2016
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Frage vom 12. März 2016 | 18:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fiktionsbescheinigung/Aufenthaltserlaubnis
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#1
Antwort vom 12. März 2016 | 19:01
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Zitat:Und gäbe es die möglichkeit von Deutschland aus ein Touristenvisum für weitere 3 Monate eventuell ausstellen zu lassen?
Nein, ein Visum kann man nur im Ausland, am Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts erhalten.
Zitat:Für andere Universitäten hat sie sich nicht beworben...
Vor mehreren Monaten hat sie ihren Wohnsitz hier in die Nähe von Stuttgart zu meinen Eltern gewechselt.
Dadurch drängt sich logischerweise der Eindruck auf, dass es vorrangig nicht um ihr Studium, sondern um die Gemeinsamkeit mit Dir geht.
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