Frage Nach Niederlassungserlaubnis

6. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
amigomin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Nach Niederlassungserlaubnis

hallo.
ich habe mal eine Frage,ich bin mit einer deutsch Frau seit über 2 Jahren verheiratet. ein jahr nach dem Heirat habe ich mit meiner Frau geschritten. und habe ich mich vom wohung abgemeldt. 3 monate nachher sind wir wider zusammen gewesen.
ich habe eine Frage
darf ich jetzt die Niederlassungserlaubnis beantragen.? oder muss die zwei Jahre von anfang neustarten,
Ist es gesetzlich So? (müssen ich jetzt von anfang die zwei Jahre noch mal rechnen) oder nur die 3 Monate als Minus gezählt? D.H. errst nach zwei jahren und 3 monaten darf ich die Niederlassungserlaubnis ( unbefristet Aufenthalt ) beantragen.

Ich bin für jede Antwort dankbar!
Liebe Grüße!

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.096 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen