hallo.
ich habe mal eine Frage,ich bin mit einer deutsch Frau seit über 2 Jahren verheiratet. ein jahr nach dem Heirat habe ich mit meiner Frau geschritten. und habe ich mich vom wohung abgemeldt. 3 monate nachher sind wir wider zusammen gewesen.
ich habe eine Frage
darf ich jetzt die Niederlassungserlaubnis beantragen.? oder muss die zwei Jahre von anfang neustarten,
Ist es gesetzlich So? (müssen ich jetzt von anfang die zwei Jahre noch mal rechnen) oder nur die 3 Monate als Minus gezählt? D.H. errst nach zwei jahren und 3 monaten darf ich die Niederlassungserlaubnis ( unbefristet Aufenthalt ) beantragen.
Ich bin für jede Antwort dankbar!
Liebe Grüße!
Frage Nach Niederlassungserlaubnis
6. Mai 2009
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Frage vom 6. Mai 2009 | 17:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Nach Niederlassungserlaubnis
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