Freiwillige Ausreise

8. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
papayata
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiwillige Ausreise

Hallo,
wollte mal hier um Eueren Rat bitten,
ein Freund von mir lebt seit fast 10 Jahren in Deutschland. Er ist damals mit 15 Jahren hierher gekommen und ist zur Schule gegangen, danach hat er aber sein Abitur nicht geschafft, und konnte somit hier nicht studieren.

Jedenfalls ist er seither illegal in Deutschland. Er hat eine deutsche Freundin (meine gute Freundin) und die moechten eigentlich zusammen bleiben, aber beide wollen natuerlich nicht, dass sein illegaler Status so bleibt, darum haben die beschlossen, dass er zur Auslaenderbehoerde geht.

Die beiden haben auch schon ein Flugticket gekauft und wollen damit zur ABH gehen, die haben nur Sorge, was die ABH sagen wird.

Was meint ihr, was die ABH tun wird? Werden sie ihm einfach so einen Schein geben, damit er problemlos das Land verlassen kann, oder werden noch komplikationen entstehen?

Und das FLugticket, was die gekauft haben, das geht von Duesseldorf nach Muenchen und von da in sein Heimatland, wird es da nochmals Probleme geben mit der Kontrolle? Weil die ja einmal umsteigen muessen.

Und denkt ihr, dass es moeglich sein wird, dass er irgendwann nochmal nach Deutschland kann? Und wenn ja, wann?

Danke schonmal

mfg

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11 Antworten
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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Was will er bei der Ausländerbehörde, gehen kann er einfach so. Dann würde niemand erfahren das er hier illegal war.
Bei einem innerdeutschen Flug und beim Heimflug wird keine "Aufenthaltsgenemigung" geprüft.

Es kann genauso gut sein das die Ausländerbehörde ihn in Abschiebung nimmt. Sein "Rundflug" müsste ja überwacht werden

Aus welchen Grund sollte er wiederkommen würden. Aus welchen Land kommt er, von was loebt er, was kann er ?

Aus welchen Grund war er da, was für eine Aufenthaltsgenehmigung hatte er denn.

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#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
in ein Nicht-Schengen-Land wird sein Visum geprüft


Für sein eigenes Land hat und braucht er kein Visum.

Notfalls über Land ausreisen....

Ich denke aber auch das, wenn er erwischt wird, braucht er nicht mehr fragen ob er rein darf.





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-- Editiert Keinanwalt am 08.02.2012 21:08

-- Editiert Keinanwalt am 08.02.2012 21:08

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#6
 Von 
papayata
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.
Er war hier, um die Schule zu besuchen. Ka, was für ein Visum das war...er hat halt bis zum Abitur hier die Schule besucht.
Er kommt aus China.

Ist es nicht besser, zur Ausländerbehörde zu gehen? Ich denke, an den Flughäfen ist es ziemlich streng, wird nicht fast immer kontrolliert...

Meint ihr...er soll auf gut Glück einfach versuchen unerwischt das Land zu verlassen? Das scheint mir doch recht riskant....

Und wie schaut das mit dem Grenzübertrittsschein aus, kann er also damit im Inland unproblematisch umsteigen...oder soll er lieber ein Direktflug buchen.

mfg

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#8
 Von 
papayata
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Aber mal was ganz anderes... Hat er nach der langen Zeit hier überhaupt noch einen gültigen chinesischen Pass? Ohne den kann er jeden Versuch auszureisen vergessen.


ja, hat er, sein Pass ist noch bis 2017 gültig.


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#9
 Von 
papayata
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

mh, dann hätte ich noch eine Frage,

wenn man zur ABH geht, ist es egal, zur welcher ABH? Oder muss man dahin gehen, wo man zuletzt sein Visum bekommen hat? Weil das wäre jetzt ziemlich weit weg.


lg

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#10
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Das "Visum" hat er in der Deutschen Botschaft in seinem Heimatland bekommen.

Er kann gehen wohin er will, vermutlich wird er aber als Illegaler direkt in Abschiebehaft genommen.

Sucht euch einen Anwalt der sich mit Ausländerrecht auskennt und euch beraten kann.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ein Anwalt wird auch nichts Anderes sagen können, als hier schon gesagt wurde: Entweder er darf freiwillig ausreisen, worauf kein Rechtsanspruch besteht, oder er kommt halt in Abschiebehaft. Da Paß und Ticket vorliegen, wäre die ja dann recht kurz. Die Abschiebung ist mit einer Einreisesperre verbunden, die freiwillige Ausreise nicht. Allerdings wird man ihm künftig schlicht kein Visum mehr erteilen, es sei denn, es gäbe einen zwingenden Grund (z. B. die Ehe mit einer dt. Staatsangehörigen).

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