Hallo,
mir wurde gesagt(angeblich Information vom örtlichen KVR), dass Angehörige der zwei neuen EU-Beitrittsstaaten Bulgarien und Rumänien(ich nehme an das sollte auch für die 2004 Beitrittsländer gültig gewesen sein), die sich vor dem 1.1.2007 (Eintrittsdatum) mind. 7 Jahre (vielleicht Bezug auf die Übergangsregelung 2+3+2?) gesetzmäßig aufegehalten haben können jetzt uneingeschränkte Freizügigkeit bekommen. Könnte sowas stimmen und welche rechtliche Bestimmungen wären hier anzuwenden?
Danke im Voraus!
Freizügigkeit neuer EU-Beitrittsstaaten
23. Januar 2007
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Frage vom 23. Januar 2007 | 17:23
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Freizügigkeit neuer EU-Beitrittsstaaten
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#1
Antwort vom 29. Januar 2007 | 22:07
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 8x hilfreich)
Also, meine Frau ist Tschechin, wir haben enfach einen Brief an die Ausländerbehörde geschickt am Friedrich-Krause-Ufer. Der Brief beinhaltete den Antrag auf Freizügigkeit. Ein paar Wochen später, hatten wir die Bescheinigung.
Doch normalerweiser muss der Antragsteller krankenversichert sein und über ein monatliches Einkommen von mindestens 600€ verfügen.
Nur hat bei uns nie jemand nur einmal danach gefragt!
Also, einfach probieren!
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