Freizügigkeitsgesetz bei doppelter Meldung

10. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
SeltsameSache
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Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)
Freizügigkeitsgesetz bei doppelter Meldung

Hallo,
meine zukünftige Frau aus der Karbik und ich werden demnächst heiraten. Alle Dokumente sind bereits in Arbeit für ein nationales Visum zur Eheschließung. Das Problem ist der A1 Test.
Ich bin deutscher und auch französischer Staatsbürger. Ich habe im Jahr 2017 mich in Prag gemeldet und in einer WG gewohnt. Allerdings habe ich mich von Deutschland nicht abgemeldet, da ich noch in Deutschland gearbeitet habe. Nachweise für meine Wohnhaft in Tschechien habe ich nur in Form eines Originalen tschechischen Meldedokumentes, dass ich dort gemeldet bin. Offizielle Zahlungen hat es aufgrund der WG nie über ein Konto gegeben, da es nur zur Untermiete war. Abgemeldet habe ich mich aus Tschechien auch nicht, da ich einfach wieder nach einer Zeit nach Deutschland zurück ging. Also war ich die ganze Zeit quasi "doppelt gemeldet"

Wenn ich das Freizügigkeitsgesetz richtig verstanden habe, kann ich dies bereits durch meine deutsche Staatsbürgerschaft als "Rückkehrer" in Anspruch nehmen-

Hierzu steht im Gesetzestext folgendes:

Da deutsche Staatsangehörige grundsätzlich nicht
in den Anwendungsbereich des Freizügigkeitsgesetzes/
EU bzw. der Freizügigkeitsrichtlinie
fallen, wenn sie von ihrem Freizügigkeitsrecht
noch keinen Gebrauch gemacht haben (vgl. Num-
Seite 1274 GMBl 2009 Nr. 62/63
mer 1.3), können sich ihre Familienangehörigen
nicht auf § 3 berufen. Das Aufenthaltsrecht dieser
Familienangehörigen richtet sich nach dem AufenthG.
Allerdings können sich drittstaatsangehörige
Familienangehörige von Deutschen auf das
Gemeinschaftsrecht auf Freizügigkeit berufen.
Dies ist der Fall, wenn der deutsche Staatsangehörige
mit seinen Familienangehörigen aus einem
anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat nach Deutschland
zurückkehrt, nachdem er sein Freizügigkeitsrecht
ausgeübt hat (so genannte „Rückkehrfälle").
Dies gilt auch, wenn der deutsche Staatsangehörige,
der von seinem Freizügigkeitsrecht in
einem anderen EU-/EWR Mitgliedstaat Gebrauch
macht und mit seinen (drittstaatsangehörigen) Familienangehörigen
aus dem EU-/EWR-Mitgliedstaat
vorübergehend (z. B. zu familiären Besuchen)
oder dauerhaft nach Deutschland zurückkehrt. In
diesen „Rückkehrerfällen" liegt ein grenzüberschreitender
Bezug vor, bei dem sich der Deutsche
und seine Familienangehörigen in einer Situation
befinden, die der Situation des Unionsbürgers
gleicht, der von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch
macht und von seinem Herkunftsstaat mit
seiner Familie nach Deutschland kommt. Wenn
ein solcher Gemeinschaftsbezug vorliegt, sind
ausnahmsweise die Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes/
EU auch auf die drittstaatsangehörigen
Familienangehörigen Deutscher anwendbar.
Unerheblich ist dabei, ob die Ehe oder das
Verwandtschaftsverhältnis erst während des Aufenthalts
des Deutschen im anderen EU-/EWRMitgliedstaat
begründet worden ist. In diesen Fällen
muss jedoch darauf geachtet werden, ob es sich
um eine „echte" Rückkehr eines Deutschen handelt.
Besteht ein hinreichender Verdacht, dass die
Ausreise lediglich vorübergehend war und dem
Zweck der Umgehung nationaler Familiennachzugsregelungen
diente, ist das Bestehen der Freizügigkeit
wegen Rechtsmissbrauchs zu versagen."

Wenn ich dies richtig verstanden habe, trifft dies in meinem Fall zu. Die Frage stellt sich nun wie folgt:
Wie prüft die Ausländerbehörde meine "Echtheit der Rückkehr", Stichwort "Problem Doppelmeldung, keinerlei Dokumente für Wohnung oder regelmäßige Zahlungen zu Tschechien"

Hat da jemand persönliche Erfahrungen, was die Ausländerbehörden verlangen bzw. wie das ganze überprüft wird?

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18 Antworten
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#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von MasterCube):
Allerdings habe ich mich von Deutschland nicht abgemeldet, da ich noch in Deutschland gearbeitet habe.
Zitat (von MasterCube):
Abgemeldet habe ich mich aus Tschechien auch nicht, da ich einfach wieder nach einer Zeit nach Deutschland zurück ging.

Klugerweise sollten Sie erst einmal Ihre Ab- und Abmeldungen in Ordnung bringen, denn da dürfte ein Verstoß gegen das Meldegesetz vorliegen. Da könnte noch einiger Ärger auf Sie zukommen.

Gemeldet sein muss man dort wo man wohnt, nicht wo man arbeitet.

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#2
 Von 
SeltsameSache
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)
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#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von MasterCube):
Wie prüft die Ausländerbehörde meine "Echtheit der Rückkehr", Stichwort "Problem Doppelmeldung, keinerlei Dokumente für Wohnung oder regelmäßige Zahlungen zu Tschechien"


Die "Echtheit der Rückkehr" misst sich primär daran, dass man seine Freizügigkeit dort ausgeübt hat. Der zitierte Text (mit Sicherheit kein Gesetzestext, wahrscheinlich die Verwaltungsvorschrift) nennt als Bedingung:

Zitat:
Dies ist der Fall, wenn der deutsche Staatsangehörige mit seinen Familienangehörigen aus einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat nach Deutschland zurückkehrt, nachdem er sein Freizügigkeitsrecht ausgeübt hat ( so genannte „Rückkehrfälle" )


§ 2 (2) FreizügG/EU legt fest, unter welchen Bedingungen ein EU-Bürger seine Freizügigkeit wahrnehmen kann:

Zitat:
Unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:
1. Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,
1a. Unionsbürger, die sich zur Arbeitsuche aufhalten, für bis zu sechs Monate und darüber hinaus nur, solange sie nachweisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden,
2. Unionsbürger, wenn sie zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt sind (niedergelassene selbständige Erwerbstätige),
3. Unionsbürger, die, ohne sich niederzulassen, als selbständige Erwerbstätige Dienstleistungen im Sinne des Artikels 57 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union erbringen wollen (Erbringer von Dienstleistungen), wenn sie zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt sind,
4. Unionsbürger als Empfänger von Dienstleistungen,
5. nicht erwerbstätige Unionsbürger unter den Voraussetzungen des § 4,
6. Familienangehörige unter den Voraussetzungen der §§ 3 und 4,
7. Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.


Was trifft hier zu? So ganz schlau konnte man nicht daraus werden, was es mit dem Prag-Aufenthalt auf sich hat, wo die Arbeitsstelle doch in Deutschland lag. Wie lange dauerte dieser Aufenthalt denn?

Je nachdem, auf welchen Freizügigkeitstatbestand man sich berufen will, richten sich auch die möglichen Belege, die man vorlegen kann. Die amtliche Meldung allein bedeutet noch gar nichts. Das zeigt sich allein daran, dass die Meldung dort jetzt noch, lange nach der Rückkehr nach Deutschland, immer noch besteht.

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#4
 Von 
SeltsameSache
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Der "Aufenthalt" dauerte/dauert an seid 2016 bis quasi jetzt. Arbeitsstelle war immer in Deutschland. Problem ist nur, die Ausländerbehörde wird evtl. sehen, dass ich in Deutschland nie abgemeldet war. Allerdings wie auf dem oben geposteten Link ist dies wohl auch rechtlich zulässig 2 Hauptwohnsitze in 2 EU Ländern zu haben. Die Frage ist, kann die Ausländerbehörde ins tschechische Melderegister Einblick erhalten (Ich nehme schwer an, dass dem nicht so ist), bzw. wie wollen die prüfen, wo der eigentliche Hauptwohnsitz war...
Punkt 4 "Unionsbürger als Empfänger von Dienstleistungen" - das kann alles mögliche sein...

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#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von MasterCube):
Der "Aufenthalt" dauerte/dauert an seid 2016 bis quasi jetzt. Arbeitsstelle war immer in Deutschland.


Wobei immer offen bleibt, aus welchem Grund Sie in Prag gewohnt haben, also mit welcher Begründung Sie Ihr Freizügigkeitsrecht ausgeübt haben wollen. Wenn Sie das wissen, können Sie auch Belege für Ihren Aufenthalt dort finden. Arbeit gesucht = Belege für die Bewerbung dort, für die Aneignung von tschechischen Sprachkenntnissen (allerdings: über eineinhalb Jahre erfolglose Arbeitssuche?); Empfänger von Dienstleistungen = die Rechnung, für die erbrachten Dienstleistungen. In einem anderen Thread habe ich gelesen, dass Sie ein Kind haben - lebt das vielleicht in Prag oder in der Nähe?

Zitat (von MasterCube):
Punkt 4 "Unionsbürger als Empfänger von Dienstleistungen" - das kann alles mögliche sein...


Die Verwaltungsvorschrift zum Gesetz definiert es so:

Zitat:
Empfänger von Dienstleistungen begeben sich zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen in einen anderen Mitgliedstaat (passive Dienstleistungsfreiheit). Der Europäische Gerichtshof nennt als Beispiele für Empfänger von Dienstleistungen Touristen, Personen, die medizinische Behandlung entgegen nehmen, Studien- und Geschäftsreisende (EuGH, Urteil vom 31. Januar 1984, Rs. 286/82 und 26/83 – Luisi und Carbone). Der Empfang von Dienstleistungen vermittelt kein auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht. Die Dauer des Aufenthaltsrechts orientiert sich an der Dauer der Dienstleistung.


Fragen, die hilfreich sein könnten, um überhaupt den Aufenthalt dort zu belegen: Was haben Sie denn bei der Steuererklärung angegeben als Wohnort und also als Kosten für den Weg zur Arbeit abgesetzt? Gab es die tägliche Fahrt zur Arbeitsstelle in Deutschland aus dem Ausland? Hatte Ihr Arbeitgeber Ihre Kontaktdaten in Prag, um Sie dort zu erreichen? Steht die Prager Adresse auf Ihren Gehaltszetteln? Gab es regelmäßige Freizeitaktivitäten in Prag (Mitglied im Fußballverein, ...)? Wenn man über eineinhalb Jahre wo gelebt hat, dann hat sich das auch niedergeschlagen.

Zitat (von MasterCube):
Problem ist nur, die Ausländerbehörde wird evtl. sehen, dass ich in Deutschland nie abgemeldet war.


Dass Sie in Deutschland gemeldet waren, obwohl Sie nach eigenen Aussagen dort nicht gelebt haben, zeigt doch, dass die Meldung allein keinen Wert hat. Weshalb sollte man dann aufgrund einer Meldung davon ausgehen, dass Sie in Tschechien gewohnt haben? In Deutschland als Deutscher gemeldet und durchgängig mit Arbeitsstelle in Deutschland - in Tschechien noch nicht mal nachweislich Miete gezahlt. Also ich würde jemandem allein aufgrund einer amtlichen Anmeldung in Tschechien auch nicht abnehmen, dass er wirklich dort gelebt hat. Gerade, wenn man aufgrund der Behauptung, im EU-Ausland gelebt zu haben, rechtliche Vorteile in Anspruch nehmen will.

Das Problem mit den amtlichen Meldungen ist, dass man sich mit der Unterstützung von jemandem, der dort wohnt oder eine Wohnung besitzt, überall anmelden kann, ohne je dort zu leben. Wenn zudem jemand für einen noch evtl. Post annimmt, fällt so etwas auch über Jahre nicht auf. Eine amtliche Meldung belegt keinen Aufenthalt.

Die Bemerkung mit den Empfängern von Dienstleistungen hört sich leider danach an, also wollten Sie etwas konstruieren (denn wenn man extra ins Ausland zieht, um bestimmte Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, dann weiß man das auch). Wenn Sie in einem Forum nichts erzählen wollen, ist das ja okay. Dann werden Sie sich entweder durch einen Anwalt beraten lassen müssen oder Sie legen das, was Sie haben, bei der Behörde vor und warten ab.

-- Editiert von Felicite am 11.08.2018 16:50

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#6
 Von 
SeltsameSache
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe einfach in Prag gewohnt weil ich einfach mal dort leben wollte und einen Tapetenwechsel gebraucht habe. Ich arbeite nur an 5 Tagen im Monat (24h Intensivpflege). Somit sind niemals auf meiner Steuererklärung oder Arbeitgeberlohnabrechnungen meine tschechische Meldeadresse gestanden, denn einen Tag vor und einen Tag nach meinem Dienst lebte ich in der deutschen Wohnung. Von daher nur Anfahrtsweg von deutscher Wohnungsadresse zur deutschen Arbeitsstelle. Dann wieder 25 Tage frei und nach Prag zurück. Und nein ich habe niemals die tschechische Sprache gelernt. Bin dort immer mit Englisch zurecht gekommen, das Kind wohnt nicht in der Nähe und in einem Verein war ich auch nie Mitglied. Hauptsächlich bin ich dort hingezogen um in einer internationalen billigen Stadt Vorzüge einer anderen Kultur zu genießen. Ich bin also ein "echter Rückkehrer". Allerdings habe ich niemals vertragliche Verpflichtungen in Form von Daueraufträgen etc. eingegangen, da ich mir nie sicher war, wie lange ich dort bleiben möchte und es ja gut funktioniert hat. Zu diesem Zeitpunkt war mir nie klar, dass ich das Freizügigkeitsrecht jemals für mich in Anspruch nehmen möchte bzw. vorteile davon habe.
Post habe ich nie eine bekommen auf meine tschechische Adresse. Es war eine WG und ich hab das Geld dafür immer in bar bezahlt. Internetanschluss wurde von den Mitbewohnern mitgenutzt. Dem zufolge war ich dort ein Phantom.

Nun stellt sich mir die Frage - wer ist wie in der Beweispflicht. Die Meldung belegt ja definitiv, dass ich dort gewohnt habe. Wir sind ja nicht beim Sozialamt wo pure willkür an sinnlosen Dokumenten die Menschen zum Aufgeben nötigen soll. Deshalb stellt sich mir immer noch die Frage wie weit kann die Ausländerbehörde gehen. Was ist der Spielraum. Dieser Fall ist ein klarer Sonderfall und ich frage mich einfach wie ist generell die Zusammenarbeit von Ausländerbehörden mit deutschen Staatsbürgern?

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#7
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von MasterCube):
Nun stellt sich mir die Frage - wer ist wie in der Beweispflicht.

Sie wollen etwas von den Behörden, also sind Sie auch in der Beweispflicht und müssen das belegen was Sie behaupten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SeltsameSache
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Belege ich ja, in Form eines amtlichen Meldedokumentes und einer tschechischen Bürgerkarte.

Wie kann der deutsche Staat einen zwingen in der heutigen digitalisierten Welt daran zu partizipieren um dies dann wiederholt zu belegen mit etwas, dass man bereits ja in Form eines amtlichen Dokumentes belegt.

Wo steht das im Ausländerrecht geschrieben? Habe mir das Buch dazu gekauft. Kann dazu nichts finden...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

EU-Recht ist generell eine schwierige Angelegenheit und die geschilderte Konstruktion mit 5 Tagen Arbeit in Deutschland und 25 Tagen in Tschechien ist noch mal ein Sonderfall: Das ist eine ganz spezielle Art von Grenzgängertum. Wie das eingeordnet wird, hängt z.B. auch von der Regelmäßigkeit ab (und hier geht es in dem, was man so kennt, um tägliche oder max. wöchentliche Heimfahrten von der Arbeitsstelle). Deshalb ist ein Forum hier wohl überfragt. Da müssen Sie sich wohl einen Anwalt mit Spezialisierung für EU-Recht suchen.

Zitat (von MasterCube):
einen Tag vor und einen Tag nach meinem Dienst lebte ich in der deutschen Wohnung.


Na ja, das bedeutet auf jeden Fall schon mal, dass Sie nicht nur in Deutschland gemeldet waren, sondern dort auch gelebt haben.

Sie sollten sich an die Behörden in Tschechien wenden und dort eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen. Wenn die Tschechen zum Schluss kommen, dass sie dort über einen gewissen Zeitraum Ihre Freizügigkeit ausgeübt haben, werden Sie die Bescheinigung bekommen. Vielleicht kann die erwähnte "tschechische Bürgerkarte" auch helfen (Sie müssen wissen, was die belegen kann).

Wenn es Schwierigkeiten mit der Freizügigkeitsbescheinigung geben sollte, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie versuchen, das rechtlich durchzukämpfen (anwaltliche Beratung, Anträge, Rechtsmittel, ...) oder ob es nicht einfacher ist, wenn Ihre zukünftige Frau direkt anfängt, Deutsch zu lernen. Dann ist der Start in Deutschland auch sehr viel leichter und man muss nicht unbedingt den Weg über Sozialleistungen gehen (so wie das in Ihrem anderen Beitrag angedacht war). Denn wenn einmal Sozialleistungen bezogen wurden, kann es schwer werden, wenn man später seinen Aufenthalt verfestigen will (unbefristeter Aufenthalt, Einbürgerung als Ehefrau eines Deutschen). Bei dem hiesigen Bedarf an Pflegekräften sollte es auch möglich sein, eine neue Stelle zu finden und die Ehefrau während der Phase des Einlebens (mit weiterem Deutschlernen und Arbeitsplatzsuchen) zu ernähren.

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#10
 Von 
SeltsameSache
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Stimme ich ihnen völlig zu. Arbeit habe ich schon wieder gefunden somit ist das mit Sozialleistungen eh hinfällig. Ja das mit deutsch lernen sit auch korrekt allerdings sind die Bedingungen deutsch in Jamaika zu lernen äußerst kompliziert und seht teuer. 4h fahrt nach Kingston. Und dann die Frage ob es beim ersten mal klappt. Natürlich bereitet sie sich jetzt schon vor allerdings weiß ich eben von anderen bekannten das deutsch lernen über den intensiv (integrationskurs) viel einfacher ist als wir für sie vor Ort.
Ich werde dazu Mitte September dann über meine Erfahrung berichten. Ich denke wenn ich Glück habe kann eine Ausländerbehörde das durch winken. Wir werden sehen. Und ja sie haben recht Europa Recht ist kompliziert =)

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#11
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von MasterCube):
...allerdings sind die Bedingungen deutsch in Jamaika zu lernen äußerst kompliziert und seht teuer. 4h fahrt nach Kingston.

Das sind aber nun mal die Voraussetzungen wenn eine dauerhafte Einreise nach Deutschland angestrebt wird und die müssen erfüllt werden. Anderenorts muss man für einen Deutschkurs sogar ins Nachbarland fahren, um diesen geforderten Bedingungen gerecht zu werden. In Deutschland dürfte so ein Deutschkurs keinesfalls preiswerter zu bekommen sein. Aber das Gesetz schreibt nun mal vor, dass die Deutschkenntnisse schon vor dem Erhalt des Visums zur Eheschließung oder Familienzusammenführung nachgewiesen werden müssen.

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#12
 Von 
SeltsameSache
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
In Deutschland dürfte so ein Deutschkurs keinesfalls preiswerter zu bekommen sein.

Fahrt nach Kingston Hin und zurück 3x die Woche kosten 75€. Kursgebühr mit Prüfung 800€ zusammen mit den Fahrkosten kommt man locker auf 1500-2000€
Also nein in deutschland bekommt man dies defintiv um 50-75% preiswerter. Ein Integrationskurs wird subvensioniert kostet je nachdem 1500 - max. 3000€ und man bekommt ein Niveau bis B1. Ein einfacher A1 Kurs ist bei uns für 420€ zu haben.
In Nachbarländer muss niemand fahren, dies fällt in der Regel unter die sogenannte Unzumutbarkeitsklausel (zumindest in meinem Fall = Karibik = mehrere Inselstaaten = Nur über Flugzeug erreichbar) und dann kann und wird in der Regel von einem A1 Nachweis vor dem Visum abgesehen.

Im Übrigen ist dieses Gesetz sowas von rassistisch und sinnlos - die Politiker die sich das ausgedacht haben tun mir leid wenn die auch noch glauben ein sinnvolles Gesetz entworfen zu haben.
Ein Ausländer der in Deutschland lebt, Tscheche, Türke, Syrer oder welche Nationalität auch immer - dessen zuziehender Ehepartner muss keinen Deutsch A1 Test nachweisen. Und dann wundern sich die Leute warum Integration in so vielen deutschen Großstädten scheitern, sich Parallelgesellschaften bilden und arabischen Großfamilien nach 20 Jahren gescheiterter Integrationspolitik jetzt erst mit einem neuen Geldwäschegesetz Immobilien in Millionenhöhe beschlagnahmt werden, dessen Anwälte dann in 1-3 Jahren wieder alles zurück holen. Aber Hauptsache meine Ehefrau hat einen A1 Kurs... :neck: :neck: :neck:
Und Sie braucht vor dem Visum keinen A1 Kurs. Ich bin ein echter Rückkehrer wie jetzt schon mehrfach dargelegt wurde. Man kann nur auf die Menschlichkeit des Sachbearbeiters hoffen meine vorgelegten Dokumente zu akzeptieren und mich nicht mit unnötiger sinnloser und teurer Bürokratie zu nerven, denn der Rechtsweg sollte in meinem Fall eigentlich die letzte Möglichkeit sein sich zu wehren gegen diesen politisch entworfenen Nonsens.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

@ MasterCube
Selbstverständlich kann immer über die Sinnhaftigkeit von Gesetzen diskutieren und dagegen angehen. Das bringt aber leider nicht viel solange diese Gesetze so sind wie sie sind und Anwendung finden.

Wenn Sie Deutschland oder seine Gesetze als "rassistisch" betrachten, sollten Sie sich doch noch einmal ernsthaft überlegen, ob Sie Ihrer zukünftigen Frau dieses Land zumuten wollen. Da könnte es durchaus empfehlenswerter und klüger sein, wenn Sie zu Ihrer Frau in die Karibik fliegen und dort leben. Außerdem haben die dort viel besseres Wetter als wir hier in Deutschland.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
SeltsameSache
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Neuanmeldung ya 380
Wohl wahr^^
das ist ja auch schon in Planung. Aber eben leider noch nicht jetzt. Bin erst Anfang 30 und 10 Jahre muss ich hier schon noch machen^^ und ja das Wetter ist traumhaft. Rassismus gibt es in Jamaika im übrigen auch und teilweise sind die Gesetze und das Prozedere für diverse Vorgänge auch langwierig und langsam (System alles noch von der ehemaliger britischer Kolonie). Wenn man das nötige Kleingeld hat kann man viel umgehen bzw. es sich leichter machen. Wenn man es hat^^.
Aber die Lebensqualität ist eine andere, man kann das gar nicht vergleichen - das sind einfach so unterschiedliche Extreme. Man lebt bewusster - hält nicht mehr alles für selbstverständlich und die Leute auf der Strasse sind laufen nicht mit Scheuklappen durch die Gegend oder tief in ihr Smartphone blickend. Natürlich gibt es auch viele Nachteile dort im Vergleich zu Deutschland. Die letzten 10 Jahre hab ich mich immer in beiden Welten hin und her bewegt. Dabei nicht immer in ein tiefes depressives Loch zu fallen wenn man zurück kehrt ist wirklich eine Kunst für sich das kann ich ihnen sagen...
Also nix für ungut und schönen Sonntag noch. =)
Werde wie gesagt über die Anwendung der Gesetze und Behördenvorschriften berichten =)

-- Editiert von MasterCube am 12.08.2018 10:44

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#15
 Von 
guest-12328.02.2020 07:46:03
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von MasterCube):
Dabei nicht immer in ein tiefes depressives Loch zu fallen wenn man zurück kehrt ist wirklich eine Kunst für sich das kann ich ihnen sagen...


Ich empfehle dir auch euch erstmal darüber klar zu werden, in welchem Land ihr eine Zukunft aufbauen wollt. Als Deutsch-Franzose mit einer karibischen Frau ist Dtl. bestimmt nicht die erste Wahl. Rassismus und Diskriminierung ist nun mal leider auf dem Vormarsch und es wird einen langen Weg brauchen die Populisten mit demokratischen Mitteln in die Schranken zu weisen.

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#16
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von schnuffelpuffel):
Rassismus und Diskriminierung ist nun mal leider auf dem Vormarsch und es wird einen langen Weg brauchen die Populisten mit demokratischen Mitteln in die Schranken zu weisen.

Dann benenne doch mal ein Land, in welchen es in der Bevölkerung keinen Rassismus gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12328.02.2020 07:46:03
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:
Dann benenne doch mal ein Land, in welchen es in der Bevölkerung keinen Rassismus gibt.


Das müssen Sie schon selbst herausfinden, sie wollen schließlich heiraten :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
SeltsameSache
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von schnuffelpuffel):
Zitat:
Dann benenne doch mal ein Land, in welchen es in der Bevölkerung keinen Rassismus gibt.


Das müssen Sie schon selbst herausfinden, sie wollen schließlich heiraten :grins:


Nein, nicht er sondern ich. Und Rassismus gibt es überall. Ich werde mit ihr dann auch in eine Großstadt ziehen. Je mehr man am Land ist um so mehr Rassismus das ist zu mindest meine Erfahrung in Deutschland

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