Führerschein vor 35 Jahren erworben und

5. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Eisenschädel
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 40x hilfreich)
Führerschein vor 35 Jahren erworben und

Hi,

mein Onkel hat als junger Mann hier in D vor 35 Jahren gelebt und gearbeitet. Er ist dann irgendwann mal für immer in die Heimat zurückgekehrt, als er wahrscheinlich keine Lust mehr hier hatte. Nun lebt er in der TR und kommt alle paar Jahre nach D mit Besuchervisum um Verwandte zu besuchen.

Er hat damals auch deutschen Führerschein erworben und nach Zurückreise diesen verloren. Den türkischen Führerschein hat er auch.

Die Frage ist, kann er den deutschen Führerschein erneut ausstellen lassen? Ist das irgendwo registriert und wie geht sowas?



-----------------
" "

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Ist das irgendwo registriert und wie geht sowas?

Bei der Führerscheinstelle der Kommune, wo er ihn gemacht hat. Dort sollte er sich auch um eine Neuausstellung bemühen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.359 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen