Hallo zusammen,
ich benötige mal eine Info bezgl. der Belegart „0".
Ich wurde im Oktober 2012 in der 2. Instanz vor dem Landgericht zu 2 Jahren Haft verurteilt, die Strafe wurde auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt.
Ich benötige nun ein Führungszeugnis der Belegart „0" für eine Behörde.
Ich habe mir bereits in der letzten Woche eins der Beleg „N" zukommen lassen, welches KEINE Eintragungen aufweist. Kann ich also davon ausgehen, dass mein Zeugnis der Belegart „O" auch ohne Eintragungen ist?
Freue mich über kurzfristige Antworten.
Lg
Führungszeugnis Belegart „O"
16. Juli 2019
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Frage vom 16. Juli 2019 | 17:20
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 5x hilfreich)
Führungszeugnis Belegart „O"
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#1
Antwort vom 16. Juli 2019 | 17:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32225 Beiträge, 5662x hilfreich)
Bist du Ausländer?
#2
Antwort vom 16. Juli 2019 | 17:30
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatBist du Ausländer? :
Nein Deutscher. Macht das einen unterschied?
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#3
Antwort vom 16. Juli 2019 | 18:22
Von
Status: Unbeschreiblich (32225 Beiträge, 5662x hilfreich)
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