Führungszeugnis Belegart „O"

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Chris1234recht123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)
Führungszeugnis Belegart „O"

Hallo zusammen,

ich benötige mal eine Info bezgl. der Belegart „0".

Ich wurde im Oktober 2012 in der 2. Instanz vor dem Landgericht zu 2 Jahren Haft verurteilt, die Strafe wurde auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt.

Ich benötige nun ein Führungszeugnis der Belegart „0" für eine Behörde.

Ich habe mir bereits in der letzten Woche eins der Beleg „N" zukommen lassen, welches KEINE Eintragungen aufweist. Kann ich also davon ausgehen, dass mein Zeugnis der Belegart „O" auch ohne Eintragungen ist?

Freue mich über kurzfristige Antworten.

Lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Bist du Ausländer?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chris1234recht123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bist du Ausländer?


Nein Deutscher. Macht das einen unterschied?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Bitte stelle deine Frage im Forum *Strafrecht*.

Hier gehts um ausländerrechtliche Belange/Ausländerrecht.

Danke.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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