Geistig behindertes Kind nachholen.

18. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go507283-95
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geistig behindertes Kind nachholen.

Hallo, meine Mutter hat noch ein zweites Kind in Thailand was bei der Oma lebt, aber schon über 20 Jahre alt ist. Er hat eine geistige behinderung, aber da wenn meine Oma nicht mehr sein sollte, sich keiner um ihn kümmern kann, da er eine geistige Behinderung hat. Nun wollten wir ihn hierherholen. Meine Mutter lebt schon seit 1990 hier in Deutschland und ich bin hier geboren und aufgewachsen. Durch ungünstige Ereignisse ist mein Bruder dann in Thailand geblieben bei der Oma. Können wir ihn nach Deutschland holen?

Vielen Dank im vorraus!

Gruß

Maik

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von go507283-95):
Können wir ihn nach Deutschland holen?


Nur unter bestimmten Bedingungen. Möglich wäre allein ein Nachzug als "sonstiger Familienangehöriger" gemäß [link=https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__36.html]§ 36 (2) AufenthG [/link].

Hier muss erstens nachgewiesen werden, dass nur durch den Nachzug nach Deutschland eine "außergewöhnliche Härte" vermieden werden kann. Und zweitens muss der komplette Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherung abgesichert sein, was auch im Vorhinein nachgewiesen werden muss. Abhängig von der Art der Behinderung könnte das das größere Problem sein.

Nicht selten ist es so, dass eine besonders große Hilfsbedürftigkeit (z.B. durch eine schwere Behinderung) dazu führt, dass die außergewöhnliche Härte leichter nachzuweisen ist. Eine besonders große Hilfsbedürftigkeit kann dann aber dazu führen, dass die Krankenkasse exorbitant teuer wird und noch nicht mal für einen gut Verdienenden zu stemmen wäre. Man muss auch bedenken, dass man keine Leistungen aus der Pflegekasse bekommen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Hier muss erstens nachgewiesen werden, dass nur durch den Nachzug nach Deutschland eine "außergewöhnliche Härte" vermieden werden kann. Und zweitens muss der komplette Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherung abgesichert sein, was auch im Vorhinein nachgewiesen werden muss. Abhängig von der Art der Behinderung könnte das das größere Problem sein.

Da wäre sicher die Unterbringung in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung in Thailand erheblich kostengünstiger und es gäbe keine Anpassungs- und Verständigungsprobleme.
https://www.youtube.com/watch?v=tL4GU0Hj0i0
Viele Europäer verbringen ihren dementen Familienangehörigen gerade in thailändische Einrichtungen, die sich auf die Pflege und Betreuung solcher Menschen spezialisiert haben. Dort erfahren sie die Zuwendung und Fürsorge, die in Deutschland nicht erhältlich oder zumindest unbezahlbar wäre.

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