Gleich nach zwei Jahren

6. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
AlexNuernberg
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Gleich nach zwei Jahren

Hallo,
Ich bin ein Ausländer und ich bin mit einer deutschen Frau seit 2 Jahren verheiratet. Wir verstehen uns jetzt nicht mehr und ich möchte ausziehen.
Ich habe gehört dass man sich nicht gleich nach 2 Jahren ummelden soll, sondern mindestens nach 2 Jahren und einem Monat.
Meine Frage wäre, ob das wirklich stimmt.
Wir sind beide Studenten und wir wohnen zusammen in einem Studentenwohnheim. Was kann es passieren, wenn ich gleich umziehe? Muss ich mich irgendwie vor der ABH rechtfertigen?
Danke
Alex

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Du bist verpflichtet über sämtliche Veränderungen in Deinen Lebensumständen die ABH zu informieren.

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#2
 Von 
AlexNuernberg
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Danke für die Antwort.
Ich glaubte, die bekommen gleich mit, wenn ich mich ummmelde.
Muss ich selber zur ABH hingehen oder werde ich angeschrieben?

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@alex

ein brief an die behörde mit der neuen adresse. du wirst eine einladung bekommen und die voraussetzung für deinen aufenthaltsatitel wird geändert.

sunbee

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#4
 Von 
AlexNuernberg
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@sunbee1
Ich bin schon mal mit meiner Frau umgezogen und die von der ABH haben gesagt ich muss gar nichts machen, weil die haben alles automatisch in ihrem Computer.
Muss ich jetzt ein Brief an die ABH schicken, dass ich ab sofort getrennt von meiner Frau lebe, oder bekommen die automatisch mit, dass wir an verschiedene Adressen angemeldet sind?

-- Editiert von AlexNuernberg am 11.06.2006 13:56:35

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@alex nuernberh

teil denen mit, dass ihr getrennt lebt. dein aufenthaltstitel wird dir nicht entzogen, aber da dievoraussetzungen sich geändert haben, ist nun ein anderer § für dich relevant.

sunbee

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#6
 Von 
AlexNuernberg
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wohnen jetzt immer noch zusammen, aber wir sind zusammen zu der Schlussfolgerung gekommen, dass es besser ist wenn wir uns trennen, also wir sind jetzt kein Paar mehr.
Muss ich es ihnen jetzt mitteilen, oder erst wenn ich ausziehe?
Danke nochmals

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#7
 Von 
AlexNuernberg
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)


Ich wollte ausziehen, habe aber erst ab 1.09 eine Wohnung gefunden. Wir (ich und meine Frau) wohnen immer noch zusammen, aber nur als Freunde (obwohl ab und zu streiten wir uns jetzt auch). Muss ich das der ABH mitteilen oder erst wenn ich ausziehe?


Eigentlich weiss ich selber nicht, vielleicht werden wir wieder zusammnen sein, ist schon mal passiert dass wir uns gestritten haben und danach haben wir uns nach einer Zeit wieder vertragen, aber bis jetzt war anders, wir haben uns nie entschlossen dass wir uns trennen wollen, sondern war nur eine Streit.

Muss ich es jetzt der ABH mitteilen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@alex nuernberg

nö. wie ihr eure lebensgemeinschaft gestaltet ist denen egal. wichtig ist die gemeinschaft, die existiert ja noch.

sunbee

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#9
 Von 
AlexNuernberg
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Gilt das auch wenn wir in getrennten Zimmern schlafen?

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#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Klar, warum denn nicht, kann ja sein, dass der eine schnarcht und der andere Ruhe zum Lernen braucht.

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#11
 Von 
AlexNuernberg
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
ein brief an die behörde mit der neuen adresse. du wirst eine einladung bekommen und die voraussetzung für deinen aufenthaltsatitel wird geändert. "

Ich habe mit einem Anwalt gesprochen und er war der Meinung dass ich brauche mich nicht bei der ABH melden wenn ich umziehe, also ich weiss jetzt nicht mehr was ich machen muss. Können Sie mir sagen warum muss ich diesen Brief schreiben und wie sollte er aussehen?

Ich würde so was schreiben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit teile ich Ihne mit, dass ich mich von meiner Frau getrennt haben."

Muss ich diesen Brief dann selbst abgeben oder per Post?


-- Editiert von AlexNuernberg am 11.07.2006 18:27:31

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