Green Card: in Deutschland = deutscher Albtraum / in Amerika = amerikanischer Traum

20. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
gere
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 241x hilfreich)
Green Card: in Deutschland = deutscher Albtraum / in Amerika = amerikanischer Traum

Weltweit verbinden Menschen mit dem Begriff Green Card den amerikanischen Traum.

Diesen amerikanischen Begriff im deutschen Ausländerrecht zu missbrauchen, ist ein Etikettenschwindel par excellence.

Menschen machten sich auf den Weg, weil sie den amerikanischen Traum träumten und fanden sich wieder im Gestrüpp der Bürokratie des deutschen Ausländerrechts.

Jählings erwachten sie aus ihrem amerikanischen Traum und fanden sich wieder in einem deutschen Albtraum.

Muss der amerikanische Traum und der deutsche Albtraum das gleiche bedeuten. Natürlich nicht, aber es ist dann in einem hohen Maße unmoralisch den deutschen Albtraum genauso zu benennen wie die Green Card des amerikanischen Traums.

Die Green Card in Amerika bedeutet ein Daueraufenthaltsrecht.

Die Green Card in Deutschland bedeutet bei der kleinsten Verfehlung, spätestens aber nach 5 Jahren, den Arschtritt nach Hause.

Mehr Etikettenschwindel geht einfach nicht.

Unter http://www.trust7.com/ gibt es ein Green Card-Forum.

http://www.americandream.de/d_greencard/
Zur Information sei daran erinnert, was die amerikanische Green Card ausmacht:

Was bringt mir die GreenCard?

Die US GreenCard gibt Ihnen das Recht zur ständigen Einreise in die Vereinigten Staaten – unter erheblich vereinfachten, unbürokratischen Bedingungen. Wenn Sie sich auf Dauer in den USA niederlassen wollen, können Sie dies selbstverständlich jederzeit ohne Einschränkungen in jedem der 50 US-Bundesstaaten tun. Eine Pflicht zur Auswanderung gibt es nicht. Sie behalten Ihre bisherige Staatsbürgerschaft.

Allerdings bietet ein Leben in Amerika enorme Vorteile: Die USA dominieren noch immer die Weltwirtschaft; das Wirtschaftswachstum lag auch im weltweit schwachen Jahr 2002 noch bei 2,4 % (Deutschland: 0,2 %), die Arbeitslosenquote liegt unter 5 % (Deutschland: 10,8 %), und Immobilienpreise und Lebenshaltungskosten liegen in vielen Regionen weit unter dem europäischen Maßstab. Das Klima für Existenz-gründungen ist wesentlich besser als hier zu Lande. Und nicht zuletzt: Der Dollar ist seit Jahrzehnten eine feste Währung, während auf den Euro die grössten Belastungsproben erst noch zukommen...

Studieren, Jobben, Arbeiten …
Auch sonst ergeben sich für Sie zahlreiche Vorteile: z. B. ermäßigen sich mit dem Besitz einer GreenCard die Studiengebühren um bis zu 80 %. Sie haben Anspruch auf soziale Leistungen und können unter Umständen spezielle Visa für Verwandte beantragen, die Ihnen in die USA folgen wollen. Ihr Ehepartner und Ihre unverheirateten Kinder unter 21 Jahren erhalten automatisch auch eine Green Card.

Es entfallen für Sie sämtliche der sonst sehr restriktiven Arbeitsbeschränkungen für Nicht-Amerikaner, der gesamte US-amerikanische Arbeitsmarkt steht Ihnen also offen. Außerdem erhalten Sie bestimmte limitierte Genehmigungen wie Gewerbescheine und Lizenzen wesentlich schneller und einfacher.

Darüber hinaus können Sie bis auf das Wahlrecht fast alle Rechte eines US-Staatsbürgers wahrnehmen, ohne dabei Ihre bisherige Staatsbürgerschaft zu verlieren. Und wenn Ihnen das alles noch nicht reicht: Bereits nach fünf Jahren können Sie die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen.

Wenn Sie also davon träumen,
• sich für längere Zeit in den USA aufzuhalten,
• dort ein völlig neues Leben zu beginnen,
• an einer der renommierten US-Universitäten zu studieren,
• sich eine neue berufliche Perspektive zu erschließen,
• sich in den Staaten selbstständig zu machen,
• oder Ihren Ruhestand dort zu genießen, …

… dann sollten Sie nicht zögern, Ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen: Bewerben Sie sich! Das DV-2006 Green Card Programm ist Ihre persönliche Chance!!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tosha
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 11x hilfreich)

Und warum bist Du noch nicht in den USA???

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#2
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Damit er hier das Forum füllen kann. Jemand anders antwortet doch garnicht mehr, vor allem nicht in dieser epischen Breite.
Das geht aber auf der Datenautobahn auch von dort aus.

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#3
 Von 
gere
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 241x hilfreich)

Ich bin noch nicht in den USA, weil ich ein im Sinne des Ausländerrechts privilegierter EU-Ausländer war, der überdies auch nicht durch eine falsche deutsche Green Card-Versprechung in die Irre geführt wurde.

Seit kurzer Zeit bin ich deutscher Staatsbürger.

-- Editiert von gere am 21.06.2004 17:41:11

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gere
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 241x hilfreich)

Green Card in Deutschland:

http://www.aufenthaltstitel.de/aav_it.html
Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie vom 25. Juli 2000, BGBl I 2000, S. 1176 zuletzt geändert durch Art. 30 des Gesetzes vom 03.12.2001, BGBl. I S. 3306

§ 1 Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

(1) ....

(2) Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Beschäftigung, längstens für fünf Jahre erteilt oder verlängert.

Die deutsche Staatsbürgerschaft kann erst nach einem achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland erworben werden.

Damit es dazu nicht kommt, gibt es nach längstens fünf Jahren den deutschen Arschtritt: Tschüss hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Na, stolz darauf?



Green Card in Amerika:

Für Immigranten ist das mit der amerikanischen Green Card verbundene Daueraufenthaltsrecht sehr erstrebenswert, weil es innerhalb kürzester Zeit möglich ist amerikanischer Staatsbürger zu werden.

-----------------
"Ich bin Laie und kein Rechtsanwalt und gebe die Quellen meiner Aussagen zur Überprüfung an."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gere
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 241x hilfreich)

h**p://www.bmi.bund.de/Annex/de_25594/Einzelheiten_des_Zuwanderungsgesetzes.pdf
Berlin, 18.06.2004
Einzelheiten des Zuwanderungsgesetzes

2. Arbeitsmigration:

Beibehaltung des Anwerbestopps für Nicht- und Geringqualifizierte.

Beibehaltung des Anwerbestopps auch für Qualifizierte mit Ausnahme-regelung: Erteilung einer Arbeitserlaubnis im begründeten Einzelfall, wenn öffentliches Interesse an Beschäftigung besteht.

Für Hochqualifizierte wird die Gewährung eines Daueraufenthalts von Anfang an vorgesehen, sie können sofort eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Mit- oder nachziehende Familienangehörige sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Wer fällt unter Hochqualifizierte:
1.Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen,
2. Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion oder
3. Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

Spezialisten und leitenden Angestellte müssen demzufolge ein Mindest-Jahreseinkommen von zur Zeit ca. 80.000 € verdienen.

Normale hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie habe ein solches Jahreseinkommen nicht.

Gemäß der Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie vom 25. Juli 2000, BGBl I 2000, S. 1176 zuletzt geändert durch Art. 30 des Gesetzes vom 03.12.2001, BGBl. I S. 3306 (h**p://www.aufenthaltstitel.de/aav_it.html) gilt folgendes:

§ 1 Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

(1) Einem Ausländer, der eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie abgeschlossen hat oder dessen Qualifikation auf diesem Gebiet durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über ein Jahresgehalt von mindestens 51.000 EUR nachgewiesen wurde, soll für eine unselbständige Erwerbstätigkeit in den Berufen der Informations- und Kommunikationstechnologie eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn eine erforderliche Genehmigung zur Beschäftigung als Arbeitnehmer nach der Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie vom 11. Juli 2000 (BGBl. I S. 1146 ) zugesichert oder erteilt ist.

Mit einem für die Green Card geforderten Jahresgehalt von mindestens 51.000 € ist eine Fortsetzung des Aufenthaltes bei einem gemäß zukünftigem Zuwanderungsgesetz gefordertem Jahresgehalt von mindestens 80.000 € in den allermeisten Fällen nicht möglich.

Es winkt der deutsche Arschtritt für die Green Card-Inhaber.

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#6
 Von 
JörgA
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Mir kommts ja jedesmal wieder hoch, wenn ich diesen `Amerika ist ja so toll `Mist lese.
Die USA von heute ist nicht unbedingt das, was sich ein Europäer unter einem demokratischen Land vorstellt. Die USA werden regiert von Grosskonzernen, die die Politiker im Wahljahr durch Millionenspenden daran erinnern, welche Politik zu machen ist.
Als Green Card Inhaber ist man in USA Angehöriger einer Minderheit die noch weniger Einfluss und Rechte hat als die schwarze Bevölkerung.So sind in den letzten Jahren hunderte Green Card Inhaber ohne Verhandlung oder rechtliches Gehör ausgewiesen und abgeschoben worden wegen Kleinigkeiten wie einfache Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, usw., teilweise obwohl sie mit US Bürgern verheiratet sind und Kinder da sind.
Die USA ist ein wuderschönes Land um dort zu leben, wenn man reich ist.
Wer allerdings zur arbeitenden Bevölkerung gehört ist dort nur dafür da, die Reichen noch reicher zu machen.

Bin übrigens kein Amihasser, war schon mehr als 10 Mal als Tourist dort und habe auch Familie da.

-- Editiert von JörgA am 24.08.2004 15:29:30

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#7
 Von 
fern45
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich hab in einem englischen Buch gelesen, daß Ausbürgerungen von naturalisierten Amerikanern keine Seltenheit ist, so daß auch mit einem US-Paß in der Brieftasche sollte ein Fremder in Amerika schön still und unauffällig leben. Und keinesfall politisch aktiv werden bzw. Streit mit den dortigen Behörden suchen. Allein die dort Geborene dürfen sich dort halbwegs frei fühlen. Oder ist das anders?
Reich könnte man dort allerdingst etwas schneller werden, vor allem als Unternehmer .

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lusyydia
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

zu fern45:

Ist mir neu, aber würde passen:) Mein mann ist geborener US-Amerikaner und würde jetzt wahrscheinlich erstmal 2 Minuten lang abwehrend den Kopf schütteln, danach in Denkerpose fallen und nach insgesamt 4 Minuten sagen:
"Might be possible."

Mich würd hier was ganz anderes interessieren, da man hier ja so unglaublich ungeniert Werbung für die Green Card Lottery macht. Was ist eigentlich mit der deutschen Ehefrau eines US-Amerikaners? Heirat in Deutschland vor 2 1/2 Jahren. Wollen zurück nach Amiland und stehen vor einem gewaltigen Dschungel der Disinformationen der sich seit 9/11 immer weiter aufzuplustern scheint.
Wenn hier irgendeiner richtig ahnung hat was alles gemacht werden und was beantragt werden muss, der MÖGE SICH BITTE BEI MIR MELDEEEEEEN:)

Danke:)

Gruss
M.

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#9
 Von 
guest123-1618
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich möchte hierzu noch sagen, dass meine Freundin, deren amerikanischer Mann gestorben ist, ihre Green-Card mit dem Tod sofort ungültig wurde. Diese hätte erneut beantragt werden müssen mit der Auflage, jedes Jahr in die USA zu reisen, was ihr mit den kleinen Kindern nicht möglich war. Eine US-Green-Card ist also nicht unbedingt als permanent anzusehen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Hallo.
Anzumerken sei auch, dass jedes Jahr viele Tausend Deutsche das Land verlassen. Hierüber gibt es auch viele Sendungen. Diese gehen auch in das tolle Amerika. Aber, sobald sie alt und krank werden, wissen doch die meisten, dass es in Deutschland doch angenehmer ist. Im Gegensatz zu Amerika(trotz der tollen Green Card)gibt es noch volle Absicherung(sprich:Soziale Absicherung für JEDERMANN/FRAU). In den USA könnten Sie trotz der tollen Green Card und dem Daueraufenthaltsrecht bei Not und Krankheit doch zumeist zusehen, wo sie bleiben. z.B. bei Arbeistlosigkeit nutzt Ihnen die Green Card in den USA nichts, wenn Sie betteln gehen müssten.
Noch mehr Vergleiche gefällig?

Grüsse
A.Posen

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lusyydia
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Zu Posen:

Na, man mag ja alles schlechter machen als es ist, aber das das soziale Netz in Amerika nicht wie in Deutschland vorhanden ist, sollte inzwischen jedem bekannt sein der eine Einwanderung in die USA erwägt.

Viele Arbeitgeber bieten von sich aus Kranken und Rentenversicherung für die eigenen Arbeitnehmer zu ganz guten Konditionen an. Es liegt also an jedem selber ob er diese annimmt oder nicht. Freiwillige Selbstbestimmung ist hier das Prinzip und das ist mir lieber als aufgezwungene Absicherung. Jeder sollte selbstverantwortlich sein und dadurch lernen an die eigene Zukunft zu denken.

Man sollte sich bei einer Einwanderung in die USA bewusst sein, das man absolut selbstverantwortlich handelt.
Der Amerikanische Staat greift niemanden unter die Arme und pampert den Hintern wie der deutsche Staat.
Kranken/Renten/Arbeitslosenversicherung
ist vorhanden, man muss sich da nur selber drum kümmern. Wer nicht bereit ist selber dafür zu bezahlen, der muss auch mit den Konsequenzen leben wenn man krank oder Arbeitslos wird.
Niemand ist, wie in Deutschland, zu einer Versicherung gezwungen. Jeder entscheidet das selber.

Es hat also nichts damit zu tun ob es in Deutschland ach so angenehm ist wenn man krank oder arbeitslos wird, sondern damit ob man seinen eigenen Arsch hoch bekommt und sich selber eine Versicherung beschafft.

Gruss

Lu.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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