Hilfe, ich habe große Probleme mit meinem nigerianischen Mann, der von Wien aus über Salzburg ohne gültiges Visum nach Deutschland einreisen wollte und nach 14 Tagen JVA Bad Reichenhall am Freitag nach Salzburg in Abschiebehaft kam. Ich habe keine Information, wie es dazu kam u. konnte meinen Mann nur kurz sprechen. Wir sind seit dem 8.11.05 verheiratet, wollten bei der deutschen Botschaft in Wien einen Visumantrag stellen, wurde uns aber verweigert, weil sein Asylantrag in Wien abgelehnt wurde. Er hatte aber Erblaubnis bis zur Heirat in Wien zu bleiben. Kann ich die Abschiebung nach Nigeria verhindern? Kann ich erwirken, daß er in Wien bleiben kann bis zur Visumserteilung? Ich benötige dringend Rat. Danke!
Grenzübertritt ohne Visum/verheiratet
Notfall?
Notfall?
@oubonna
geh gleich morgen zu einem anwalt.
sunbee
Danke Sunbee1 für Deine Antwort. Hoffe, Anwalt kann mir helfen. Gruß Oubonna
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@oubonna
hier kann euch NUR ein anwalt helfen!
viel glück!!
sunbee
Danke Sunbee1 für Deine guten Wünsche. Habe heute mit Anwalt telefoniert und mit Salzburg. In Salzburg hieß es: wenn die deutschen Behörden o.k. geben, kann er nach Deutschland. Aber wohin? Denen war es egal. Konnten nicht sagen, ob er nach Hamburg kommen darf. Ich hoffe, daß die Ausländerbehörde in Hamburg ihn zu mir läßt.
Es ist einfach schrecklich keine Gewissheit zu haben. Meine Anwältin will sich wieder melden. Wenn ich etwas neues höre, melde ich mich, wenn ich darf Gruß helga Oubonna
@oubonna
klar darfst du! die foren benutzer freuen sich, wenn man erfährt wie eine geschichte weiter- oder ausgeht.
wenn ich dich richtig verstehe, bist du deutsche? ihr seid verheiratet? wie lange? gehört ösiland nicht zum schengen abkommen? ich frag mich, was das mit dem visum auf sich hat.
sunbee
Hallo Sunbee, hier hat sich noch nichts getan. Mein Mann sitzt immer noch in Abschubhaft und weder Österreich noch Hamburg geben mir eine konrekte Anwort geben, was jetzt passiert. Wir sind verheirat seit 8.11.05. Haben in Wien geheiratet. Wollten bei der deutschen Botschaft in WIen ein Visum für meinen Mann beantragen, was aber mit der Begründung abgelehnt wurde, er hätte nur noch Duldung bis zu unserer Heirat gehabt und sie wären nicht zuständig.Hier in Hamburg läuft ein Antrag auf Aufenthaltsnehmigung für Deutschland. Dann ist mein Mann auf Anraten der nigerianischen Botschaft und seines Anwaltes einfach ohne Visum gegangen und verhaftet worden. Nun versucht meine Anwältin mit seiner Vollmacht ein Visum für meinen Mann bei der deutschen Botschaft in Visum zu bekommen, was 3-4 Monate dauern kann, wie man mir sagte. Und die Abschiebung nach Nigiera schwebt auch noch über uns. Auch Anwälte können nicht viel tun. Obwohl ich weiß, daß jemand aus Abschubhaft nach 3 Wochen von Wien nach München kam, weil er dort verheiratet war, ohne Einreisvisum. Wurde vom BGS am Flughafen übergeben ohne Probleme. Liegt wohl am zuständigen Beamten. Kannst Dir denken, wie traurig ich bin.
Gruß Oubonna
@oubonna
das tut mir sehr leid.
ich kenne mich leider nicht aus mit den gesetzen in österreich. wenn du ihn hier geheiratet hättest, hätte er sofort einen aufenthalt bekommen, egal ob er nur ne duldung hatte. was sagt denn das gesetz in österreich zu rechten und pflichten einer eheschließung mit asylbewerbern? gibt es dort etwa auch eine residenzpflicht oder warum habt ihr dort geheiratet? meines wissens müßte sehr wohl die deutsche botschaft zuständig sein und zwar einfach deswegen, weil du deutsche bist. in deutschland steht die ehe unter besonderem schutz. frag doch deine anwältin mal ob sie mal die deutsche botschaft anruft, vielleicht an den beamten appellieren, weihnachten.....
schau mal hier:
http://www.justlanded.com/deutsch/germany/tools/articles/visas_permits/ehen_zwischen_deutschen_und_ausl_ndern
dann für mich klingt es leider so, als solltest du dich darauf einstellen, dass dein mann nach nigeria zurück muß. du kannst dann familienzusammenführung beantragen.
googel mal rum, es muß doch in unserem nachbarland eine organisation geben, die ausländer unterstützt.
ich rufe morgen mal nen freund an, der kommt aus österreich. ich weiß aber nicht, ob er sich mit ausländergesetzen dort auskennt.
kopf hoch. es ist leider immer schwierig, kann dauern, aber am ende werdet ihr zusammenleben können!
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 22.12.2005 21:39:44
Wie ist denn überhaupt die Eheschließung vonstatten gegangen (ohne Pass) ?
Normalerweise ist für die Hochzeit ein Pass unerläßlich.
Hallo Saxonicus, die Ehe ist mit Pass vonstatten gegangen. Später stellte sich heraus, man nennt diesen Pass Proxy-Pass, dieser wird in Deutschland nicht anerkannt. In Wien hatte mein Mann damit keine Probleme.
@oubonna
aber eine in der schengen"zone" geschlossene ehe wird doch anerkannt!
sunbee
Hallo Oubonna /Sunbee 1
Ganz so einfach ist das nicht !!
Ich glaube in Erinnerung zu haben,dass die Fragestellerin mit ihrem Mann zwar innerhalb des Schengenbereichs reisen dürfte, aber eben nicht mit ihm zusammen nach Deutschland darf.Noch dazu kommt,dass er jetzt aufgrund der illegalen Einreise nach D eine unbefristete Einreisverweigerung erhalten haben wird. Bezüglich des ersten Problemes, mache ich mich aber nochmals schlau.
Gruß
Da der Proxy-Pass nicht anerkannt wird, wird es wohl darauf hinauslaufen, daß er in sein Heimatland zurückkehrt, sich dort einen richtigen Pass besorgt und dann ein Familienzusammenführungs-Visum beantragt um nach Deutschland zu seiner Frau einreisen zu können.
Das da noch Straftatbestände wegen illegalen Grenzübertritts relevant sind, sollte man ebenfalls in Betracht ziehen.
Da er sicht in (Abschiebe ?) Haft befindet und möglicherweise zwangsweise in seine Heimat zurück gebracht wird, ist mit erheblichen Kosten und einer Wiedereinreisesperre zu rechnen. Diese kann (nach Bezahlung) auf Antrag befristet werden.
Genaueres hier:
www.info4alien.de
.
-- Editiert von Saxonicus am 26.12.2005 18:09:15
-- Editiert von Saxonicus am 26.12.2005 18:18:28
Danke für eure Hilfe. Ich glaube nun auch schon, daß mein Mann zunächst nach Nigeria muß und dort sein Visum beantragen muß. Das wird sehr schwer für ihn sein, da er dort keine Verwandten oder Freunde mehr hat. Die Kosten für die Abschiebung werden sehr hoch sein und wir haben nicht mehr so viel Geld.Die Anwälte wollen auch bezahlt werden. Einmal in Wien und dann in Hamburg. Unter Info4 habe ich auch nicht die richtige Antwort gefunden. Alles ähnlich, aber doch anders gelaufen. Klar, jeder denkt jetzt, hat er selber Schuld, warum geht er ohne Visum? Sein Anwalt hat ihn falsch beraten!! Mein Mann bereut es sehr und ich habe jetzt 3 Tage von ihm nichts gehört. Das letzte war, er müsse zum Arzt. Ich mache mir große Sorgen. Gruß an alle! Oubonna
@oubonna
ich schrieb ja vor ein paar tagen bereits, dass alles danach aussieht, dass er erst nach nigeria muß.
ich will mich mal so ausdrücken: auch wenn er in abschiebehaft sitzt, sitz er doch wegen übertretung der grenze, oder? wenn er das papier in der hand hat, dass er ausgewiesen wird, versucht unbedingt, dass flugticket selbst zu bezahlen und deutlich zu machen, dass er freiwillig nach nigeria geht...
ich kenne leider den von @saxonicus angesprochenen proxy pass nicht. ist dieser für die eheschließung anerkannt, gibt es die von mir und anderen angesprochene familienzusammenführung. das dauert höchstens 6 monate und bedeutet viel rennerei. aber verweigern kann man euch das nicht.
alles gute
sunbee
ich kenne leider den von @saxonicus angesprochenen proxy pass nicht
Hallo Sunbee1
Eine kleine Info über den so genannten "Proxy-Pass"
Bei diesen Pässen handelt es sich um nigerianische Reisepasse welche oft über Mittelsmänner (mit Lichtbild und Personalien eines im Ausland befindlichen Nigerianers)bei nigerianischen Behörden " beantragt " und diesem auf dem Postwege zugesandt werden.
Zu erkennen sind solche Pässe vor allen an den fehlenden Ein-bzw Ausreisestempelabdrucken.
Während die Rechtslage hinsichtlich des Status der so genannten Proxy-Pässe und einer sich daraus herzuleitenden Strafbarkeit bis zum Inkrafttretendes Aufenthaltsgesetzes unklar war,hat sich dies durch einen Erlass des BMI über die Anerkennung nun geändert. Die Proxy-Pässe sind nicht als Pässe im Sinne des § 3 Abs 1 AufenthG
anerkannt.Die Folge wäre im Falle einer Einreise nach Deutschland ein Verstoß gemäß §95 Abs1 Nr1 wenn nur ein solcher Proxy-Pass vorgezeigt werden kann.
Eine Beschlagnahme des Dokumentes nach § 94
, 98 StPO
möglich,unabhängig,ob man auch eine Strafbarkeit gemäß § 276 StGB
bejaht.;)
Gruß
@dicker
vielen dank für die info
prosit 2006
sunbee
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