!*!*!HEIRATEN IN DEUTSCHLAND!*!*!

19. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
alicia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
!*!*!HEIRATEN IN DEUTSCHLAND!*!*!

hallo,ich brauche dringend eure hilfe!!!ich (deutsche)möchte meinen freund(gambier)der in spanien wohnt und eine aufenthalts- und arbeitserlaubnis (seit 2 jahren)für spanien hat hier in deutschland heiraten.welche papiere benötigen wir um in deutschland zu heiraten?benötigt er ein bestimmtes visum für die heirat?(EU)kann er nach der hochzeit hier bleiben oder muß er erstmal wieder zurück?wir möchten in deutschland wohnen.ich bekomme derzeit hartz 4 und er würde dann hier arbeiten wollen.wielange dauert es nach der hochzeit bis er eine aufenthaltserlaubnis und arbeitserlaubnis für deutschland bekommt?danke im voraus!!!

-----------------
" "

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Alle wichtigen Informationen über die benötigten Dokumente zur Heirat bekommst Du bei Deinem Standesamt.
Bei der deutschen Botschaft/dem Konsulat muß er dann, mit den entsprechenden Deutschkenntnissen (Zertikat A1 vom Goethe-Institut) das Visum zur Eheschließung beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommt Dein Mann dann bei der Ausländerbehörde und damit auch eine unbegrenzte Arbeitserlaubnis, sofort nach der Eheschließung und der Anmeldung beim Meldeamt.
Vielleicht ist aber eine Heirat in Spanien mit weniger Papierkram verbunden und geht schneller.
Voraussetzungen zum Nachzug nach Deutschland sind allerdings immer die deutschen Sprachkenntnisse.
.

-- Editiert von Saxonicus am 20.02.2008 01:51:08

-- Editiert von Saxonicus am 20.02.2008 02:02:16

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Und wie ist es mit dem Nachweis, dass man seinen Ehepartner finanziell unterstützen kann?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alicia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die schnelle antwort,allerdings spricht er so gut wie kein deutsch.wenn ich das richtig verstanden habe können wir zwar in deutschland heiraten aber er muß dann erstmal wieder zurück nach spanien bis er die entsprechenden deutschkenntnisse vorweisen kann,oder wie?könnte er so ein deutschkurs auch in deutschland machen?

wie gesagt bekomme ich derzeit hartz 4.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alicia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

wenn er die arbeitserlaubnis bekommt,könnte er ja arbeiten gehen,aber ohne die darf er ja nicht arbeiten.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Als Ehepartner eines Deutschen muß der gesicherte Lebensunterhalt nicht nachgewiesen werden. Auch wenn beide von Hartz4 leben müßten, darf der ausländische Partner zum deutschen herziehen.

Man könnte viel dazu sagen aber so ist es, so sind die Gesetz (noch).

Die Arbeitserlaubnis bekommt man automatisch mit der Aufenthaltserlaubnis.
Die Deutschkenntnisse sind allerdings bereits vor der dauerhaften Einreise nachzuweisen, ohne diese gibt es keinen Aufenthalt.
.

-- Editiert von Saxonicus am 20.02.2008 12:52:02

-- Editiert von Saxonicus am 20.02.2008 12:54:59

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Wenn er kein Deutsch spricht, bekommt er sowieso weder Aufenthalts- noch Arbeitserlaubnis.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ausgewanderter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn er in Spanien legalen Aufenthalt hat, lebt er in einem Schengen-Staat, kann sich also innerhalb der Schengen-Staaten frei bewegen und niederlassen! Den Deutschkurs muß er dann in Deutschland absolvieren, bekommt unbefristeten Aufenthalt aber nur mit dem Zertifikat.

Leider kann er als Ehegatte eines Deutschen vorzüglich in der sozialen Hängematte baumeln. Kann ich hier nicht. Bin zwar mit einer Thai verheiratet, muß dennoch nachweisen, über genügend Geld für meinen/unseren Lebensunterhalt zu verfügen.

-----------------
"Albert Einstein: „Zurück nach Deutschland? Niemals!“"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

@ Ausgewanderter

Auch wenn er in Spanien eine Aufenthaltserlaubnis hat und da legal lebt, bedeutet es noch lange nicht, daß er sich in Deutschland niederlassen darf.
Er kann sich zwar besuchsweise bis zu neunzig Tagen per Halbjahr hier, wie in anderen Schengenstaaten aufhalten, aber arbeiten darf er nicht.
Für einem Zuzug zur Ehefrau und dem permanenten Aufenthalt in Deutschland sind die Deutschkenntnisse vor der Einreise obligatorisch.

Bei einem Zuzug (durch Eheschließung) eines Ausländers zu einem deutschen Staatsbürger, ist die Sicherung des Lebensunterhaltes (zumindest vorerst noch) keine zwingende Voraussetzung.

Im Übrigen scheinen Deine ausländerrechtlichen Kenntnisse ebenso wie Dein geografisches Wissen (Malaysia/Manila) anscheinend nicht so ganz auf dem aktuellen Stand zu sein.
.


-- Editiert von Saxonicus am 03.03.2008 15:22:02

-- Editiert von Saxonicus am 03.03.2008 15:24:45

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Ist nicht Einreisebedingung (also Erteilung des Visums) auch, dass man ausreichend Wohnraum nachweist (bin der Meinung, dass dies gerade bei türkischen Paaren wichtig ist, damit die Zwangsbraut nicht auch noch mit den Schwiegereltern zusammenleben muss)?
Also 8 Personen in 2 Zimmern ist meiner Meinung nach nicht zulässig.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Es muss ausserdem beim deutschen Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschliessung vorgelegt werden.Bis jetzt war es jedenfalls so.Und wenn dies jetzt noch so ist,bringt dies eine Unmenge Laufereien mit sich und nicht geringe Kosten.

-- Editiert von weterok am 05.03.2008 10:57:32

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)


@ Sika

Bei deutschen Staatsbürgern muß der Wohnraum nur insofern nachgewiesen werden, daß keine Obdachlosigkeit besteht. Die Größe der Wohnung spielt dabei keine Rolle.
.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

Trotzdem kommt man um das Ehefähigkeitszeugnis nicht herum.Ich habe das bereits hinter mir.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen